Neun Wochen vor der Wahl kostet eine Berliner Wohnung auf dem freien Markt im Schnitt 15,78 Euro netto kalt pro Quadratmeter — das belegt der IBB Wohnungsmarktbericht 2025. Wer bei Degewo, Gewobag oder Stadt und Land wohnt, zahlt rund 7,09 Euro (Stand Ende 2025). Der Abstand ist das Argument: Die landeseigenen Bestände funktionieren bereits als mietpolitisches Instrument, ohne dass ein Deckel gesetzlich festgeschrieben wäre. Genau das ist Eralps Einsatz.

Die Linke hat im Wahlkampf wiederholt angekündigt, einen neuen Mietendeckel einzuführen. Elif Eralp formulierte es im Juli 2026 im Surplus-Magazin so: „Die zu hohen Mieten sind das größte Problem der Berliner — ich würde wieder einen Mietendeckel für die landeseigenen Wohnungsunternehmen umsetzen." Die Linksfraktion hat im Juni 2026 Anträge unter dem Titel „Berlin bezahlbar machen – Mietendeckel für eine Million Berlinerinnen und Berliner" im Abgeordnetenhaus eingebracht. Ein formaler Gesetzentwurf als Drucksache mit Begründung, Tatbestand und Regelungstext — das ist bisher nicht geschehen.

Das ist der Zug, den Lageblatt empfiehlt: Die Linksfraktion sollte innerhalb von zwei Wochen einen rechtlich ausgearbeiteten Gesetzentwurf für einen Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen als Drucksache einbringen. Instrument ist das parlamentarische Initiativrecht der Fraktion. Zuständig ist die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin; Eralp als Spitzenkandidatin trägt die politische Verantwortung für die Prioritätsentscheidung. Der erste Schritt wäre die Beauftragung der Fraktionsjuristen mit dem Entwurfstext — ein Vorgang, der binnen Tagen beginnen kann.

Die verfassungsrechtliche Lage

Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Berliner Mietendeckel am 15. April 2021 für nichtig: Der Bund habe mit §§ 556 bis 561 BGB und der Mietpreisbremse abschließend von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht Gebrauch gemacht. Damit war ein landesrechtlicher Eingriff in die allgemeine Miethöhe gesperrt. Das Gericht bezog sich auf frei finanzierten Wohnraum in privater Hand.

Ein Entwurf, der ausschließlich auf landeseigene Gesellschaften zielt, bewegt sich auf anderem Terrain: Das Land Berlin ist Anteilseigner dieser Unternehmen; es reguliert nicht den Markt, sondern gibt sich selbst als Eigentümer Vorgaben. Ob das ausreicht, um der Sperrwirkung des Bundesrechts zu entgehen, ist unter Verfassungsrechtlern strittig. Genau deshalb braucht die Initiative einen fertig ausgearbeiteten Entwurf — mit juristischer Begründung, die diesen Unterschied belastbar trägt oder transparent macht, wo die Unsicherheit liegt. Ein Antrag mit politischer Forderung ist das nicht. Eine Drucksache mit Gesetzesbegründung schon.

Was die Zielfunktion trägt

Eralps Zielfunktion ist klar belegt: bezahlbares Wohnen als soziale Kernfrage, der Mietendeckel als erstes Sofortinstrument. Die Linksfraktion formulierte das auf ihrer Website mit dem Satz: „Wir wollen den Mieten-Notstand in Berlin endlich beenden." Genau dieser Anspruch verlangt nach einer Parlamentsinitiative, nicht nach einem weiteren Ankündigungsantrag.

Der Doppeltest: Der Zug dient Eralps eigener Zielfunktion, weil er die Forderung aus dem Bereich der Wahlversprechen in den Bereich des parlamentarischen Handelns verschiebt — kontrollierbar, bestreitbar, aber konkret. An den drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist nicht gefährdet; das Einbringen einer Drucksache ist der Kern parlamentarischer Arbeit. Die Ökologie-Achse ist neutral. Zur Effizienz-Achse gibt es eine ernste Einschränkung.

Der stärkste Einwand

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) hat berechnet, dass ein Mietendeckel nach Berliner Vorbild das Wohnungsangebot um über 60 Prozent senken könnte. Das bezieht sich auf den gesamten Markt — aber der Investitionseffekt trifft auch landeseigene Unternehmen. Die sechs Gesellschaften investierten 2025 gemeinsam 2,13 Milliarden Euro und stellten 4.692 Wohnungen fertig. Ein Mietendeckel, der ihre Einnahmen dauerhaft deckelt, ohne gleichzeitig Landeszuschüsse zu sichern, gefährdet genau diese Investitionen.

Das ist ein realer Einwand, kein theoretischer. Die Antwort liegt im Entwurf selbst: Ein handwerklich sauberer Gesetzentwurf müsste regeln, wie Investitionskosten für Neubau und energetische Sanierung aus dem Deckel herausgerechnet werden — etwa über eine Härtefall- oder Modernisierungskomponente. Tut er das nicht, ist er kein Gesetzentwurf, sondern ein Wahlkampfpapier. Tut er es, ist der Einwand jedenfalls teilweise abgearbeitet. Die Entscheidung, wie die Abwägung ausfällt, ist eine politische — aber sie muss im Text stehen, nicht im Pressegespräch.

Warum jetzt

Das Abgeordnetenhaus tagt noch bis Mitte August 2026. Die Zeit für eine Einbringung als Drucksache — mit der Wirkung, dass der Entwurf im Parlamentsregister steht, debattierbar und prüfbar ist — läuft ab. Danach bleibt der Mietendeckel das, was er bisher ist: eine Absichtserklärung, die sich von jeder anderen Absichtserklärung im Berliner Wahlkampf nicht unterscheidet.

Gefordert am 13. Juli 2026, in der Öffentlichkeit angekündigt seit Oktober 2025. Im Drucksachenregister des Abgeordnetenhauses: kein Gesetzentwurf. Prüfstein: 18. August 2026.

Prüfstein

  • Adressat: Elif Eralp, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin, Spitzenkandidatin Die Linke zur Abgeordnetenhauswahl 2026
  • Zug: Einbringen eines rechtlich ausgearbeiteten Gesetzentwurfs für einen Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen als Drucksache in das Berliner Abgeordnetenhaus über die Linksfraktion
  • Frist: 18.08.2026
  • Prüfstein: Ist ein formaler Gesetzentwurf mit Regelungstext und Begründung als Drucksache im Berliner Abgeordnetenhaus registriert — ja oder nein?