Am 2. Juli 2026 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das Wohnungs- und Mietenkataster beschlossen — Deutschlands erstes Register dieser Art. 4, 37 Es erfasst Adressen, Wohnflächen, Nettokaltmieten und Nebenkostenstrukturen. Was es nicht erfasst: eine einzige unbebaute Parzelle. Wohnraum entsteht durch das Kataster nicht. Der Berliner Mieterverein begrüßt es als Schritt zu mehr Transparenz; der Vermieterverband Haus & Grund nennt es ein „bürokratisches Monster". Einig sind beide darin, dass es das Angebot nicht vergrößert.
Brinker hat diesen Kontrast früh benannt. In ihrer Reaktion auf die Klausurtagungsergebnisse des Senats im April 2026 schrieb sie: „Statt dieses Mietenkatasters braucht Berlin endlich das von uns seit langem geforderte Baulückenkataster, um den Neubau voranzubringen." Die Formulierung ist zutreffend — und folgenlos geblieben. Im Drucksachenregister des Abgeordnetenhauses findet sich kein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zu diesem Gegenstand. siehe Briefing „Welche parlamentarischen Initiativen…"
Das ist die Lücke, die Brinker schließen sollte.
Der Zugzwang
Berlin braucht nach eigenen Erhebungen bis 2040 zwischen 222.000 und 270.000 neue Wohnungen. Das Potenzial liegt — in Teilen — auf unbebauten Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets, deren Lage, Größe und Eigentümerstruktur niemand zentral kennt. Die letzte gesamtstädtische Erhebung von Baulücken datiert auf 2013. Seitdem erheben die zwölf Bezirke nach eigenen Kriterien — oder gar nicht. 2019 identifizierte eine Initiative der damaligen FDP-Fraktion auf Basis offener Daten und Luftbilder 1.049 Flächen mit Potenzial für mehr als 162.000 Wohnungen; die Aktualität der Bezirksdaten wurde dabei ausdrücklich als Problem eingestuft.
Ein verbindliches Baulückenkataster auf Landesebene würde diese Fragmentierung beenden. Es würde Flächen zentral erfassen, Zuständigkeiten klären und — mit einer gesetzlichen Grundlage — Pflichten für Eigentümer und Bezirke begründen. Das Berliner Liegenschaftskataster, geführt von den bezirklichen Vermessungsstellen, liefert die technische Infrastruktur; es fehlt die politische Verpflichtung, Baulücken darin systematisch auszuweisen.
Der Zug
Die AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sollte bis zum 18. August 2026 einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf als förmliche Drucksache einreichen. Das Initiativrecht steht jeder Fraktion zu; der Senat ist nicht beteiligt. Der Entwurf sollte mindestens regeln: die Definition der erfassten Baulücken (Bezug auf § 34 BauGB — Innenbereich, unbebaute Grundstücke), die Pflicht der Bezirke zur Meldung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, den Aktualisierungsrhythmus und den öffentlichen Zugang zu aggregierten Daten. Als Vorbild existiert die Gesetzgebung zum Wohnungs- und Mietenkataster (Drucksache 19/3072-1) — Struktur und Verfahrenslogik sind bekannt, der Regelungsgegenstand unterscheidet sich.
Ob der Entwurf noch in dieser Legislatur beschlossen wird, ist angesichts der verbleibenden Sitzungswochen bis zur Wahl am 20. September 2026 unrealistisch. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist das Dokument selbst: ein fertig formulierter Gesetzestext, der zeigt, dass die Fraktion nicht nur Kritik formuliert, sondern Lösungen liefern kann. Wer im Wahlkampf auf die Planlosigkeit der Koalition zeigt, muss sich daran messen lassen, ob er mit eigenem Entwurf erscheint oder mit leeren Händen.
Der Doppel-Test
Aus Brinkers eigener Zielfunktion ist der Zug stimmig: Sie hat das Baulückenkataster wiederholt als Priorität benannt, das Mietenkataster als Ablenkung kritisiert und Wohnungsneubau als Kernantwort auf die Berliner Wohnungskrise positioniert. Ein Gesetzentwurf verlängert diese Linie vom Wort in die parlamentarische Praxis.
An den drei Achsen: Die Effizienz-Achse spricht eindeutig für das Instrument — eine zentrale Datenbasis schafft Planungsgrundlagen, die heute fehlen, und kann Genehmigungsverfahren auf identifizierten Flächen beschleunigen. Die Ökologie-Achse ist neutral bis positiv: Innenentwicklung auf Baulücken schont Freiflächen am Stadtrand. Die Demokratie-Achse ist nicht berührt — ein Kataster begründet Transparenz- und Meldepflichten, keine Eigentumseingriffe; Eigentümerrechte bleiben unberührt, solange das Kataster nicht mit Bebauungspflichten verknüpft wird.
Der stärkste Einwand
Das Wohnungsproblem liegt nicht an fehlendem Wissen über Baulücken, sondern an Baukosten, Genehmigungsdauer und Bodenpreisen. Ein Kataster ändert daran nichts. Das trifft zu — und ist kein Argument gegen das Kataster, sondern für das Kataster plus weitere Maßnahmen. Wer nicht weiß, wo Baulücken liegen, kann weder Anreize noch Druck präzise dosieren. Das Kataster ist Voraussetzung, kein Ersatz. Der Entwurf sollte das explizit einräumen, statt das Instrument zu überladen.
Ein weiterer Einwand: Datenpflege und Aktualität sind aufwendig. Die FDP-Initiative von 2019 scheiterte nicht an der Idee, sondern daran, dass Bezirksdaten veraltet waren. Ein Gesetzentwurf muss diesen Punkt lösen — mit klaren Aktualisierungsfristen und einer zentralen Stelle in der Senatsverwaltung, die Qualität prüft. Das ist keine Kleinigkeit; es ist die technische Kernfrage.
Der Zug trägt — wenn der Entwurf diese beiden Punkte adressiert.
Prüfstein
- Adressat: Kristin Brinker, Fraktionsvorsitzende der AfD im Abgeordnetenhaus von Berlin und Spitzenkandidatin zur Abgeordnetenhauswahl 2026
- Zug: Die AfD-Fraktion bringt einen rechtlich ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Einführung eines verbindlichen Baulückenkatasters als förmliche Drucksache in das Abgeordnetenhaus von Berlin ein.
- Frist: 18.08.2026
- Prüfstein: Im Drucksachenregister des Abgeordnetenhauses von Berlin ist bis zum 18. August 2026 ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Baulückenkataster verzeichnet — ja oder nein.
