Sein bester nächster Zug: einen formellen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Drohnenangriffe auf kritische Infrastruktur in den Deutschen Bundestag einbringen.

Kernpunkte

  • Am 5. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine Sprengstoff-Drohne gefunden; die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen und stuft den Vorfall als schwerwiegenden Angriff auf Logistikinfrastruktur ein.
  • Die Zuständigkeiten für Drohnenabwehr an deutschen Flughäfen sind zwischen Bundespolizei, Landespolizei und Flughafenbetreibern weiterhin ungeklärt; die Deutsche Flugsicherung hat ihre Arbeit an einem Detektionssystem eingestellt.
  • Ein Viertel der Bundestagsmitglieder – 158 von 630 Abgeordneten – genügt nach Artikel 44 Grundgesetz, um die Einsetzung zu erzwingen; Grüne und Linke könnten dieses Quorum gemeinsam knapp verfehlen, mit AfD-Unterstützung ist es sicher.
  • Von Notz sollte den Antrag jetzt einbringen: Das Instrument ist verfassungsrechtlich scharf, die Zuständigkeitsfrage ist parlamentarisch unbeantwortet, und die Regierung hat bisher keine Bereitschaft zur proaktiven Transparenz gezeigt.

Am 5. August 2026 durchsuchten Kriminalbeamte das Vorfeld des Flughafens Leipzig/Halle und fanden eine Drohne mit Sprengstoff und Zünder in unmittelbarer Nähe ukrainischer Antonow-Frachtmaschinen, die für NATO-Lufttransporte genutzt werden. Ein zweites Flugobjekt kollidierte mit einer der Maschinen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und sprach von einem „schwerwiegenden Angriff auf Logistikinfrastruktur". Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte es eine „neue Gefahrenqualität", ein „hybrides Angriffsszenario".

Von Notz sollte binnen der nächsten Sitzungswochen einen fertig ausgearbeiteten Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Bundestag einbringen. Das Instrument ist klar: Artikel 44 Grundgesetz gibt einer parlamentarischen Minderheit das Recht, die Einsetzung zu erzwingen — vorausgesetzt, ein Viertel der Abgeordneten steht dahinter. Bei 736 Mitgliedern des 20. Deutschen Bundestages sind das 184 Stimmen. Die Grünen allein verfehlen dieses Quorum, kommen aber zusammen mit der Linksfraktion nah dran. Mit der AfD-Fraktion — die das Instrument selbst gern nutzt, zuletzt beim Nord-Stream-Ausschuss — wäre das Quorum sicher. Der erste Schritt ist nicht die Koalitionsverhandlung, sondern die Antragstellung: Ein scharf formulierter Untersuchungsauftrag, eingereicht im Bundestags-Sekretariat, setzt die Regierungskoalition unter Zugzwang.

Die Lage, aus der dieser Zug folgt

Die Grünen haben nach dem Vorfall den Nationalen Sicherheitsrat einberufen wollen, auf Transparenz in den Innen- und Verteidigungsausschüssen gedrungen und das „Zuständigkeitswirrwarr" bei der Drohnenabwehr öffentlich angeprangert. Das sind Mittel des parlamentarischen Alltags. Ein Untersuchungsausschuss ist etwas anderes: Er hat das Recht, Zeugen zu laden, Akten anzufordern, Behörden zur Rechtshilfe zu verpflichten. Er kann nicht durch Verweis auf laufende Ermittlungen oder Geheimhaltungsinteressen der Exekutive einfach abgewürgt werden.

Der Zugzwang ist real. Das Bundeskriminalamt registrierte bis Mitte Dezember 2025 über tausend verdächtige Drohnenflüge bundesweit, davon 123 allein in Sperrzonen um Flughäfen. Die Deutsche Flugsicherung hat ihre Arbeit an einem systematischen Detektionssystem eingestellt — die Aufgabe liege bei der Polizei. Die Bundespolizei ist für die Luftsicherheit an 14 großen deutschen Flughäfen zuständig, verfügt aber nicht über flächendeckend einsatzbereite Abwehrtechnik. Die Bundesregierung beschloss im August 2026 das Zweite Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, das der Bundeswehr unter Voraussetzungen Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge erlaubt — der Vorfall in Leipzig zeigte aber, dass die Lücke nicht im Abschussrecht liegt, sondern in der Frage, wer unter welchen Bedingungen überhaupt detektiert, meldet und entscheidet. Diese Frage ist parlamentarisch unbeantwortet.

Die Zielfunktion von Notz' ist aus seinen eigenen Äußerungen klar rekonstruierbar: maximale Transparenz und harte parlamentarische Kontrolle gegenüber einer Regierung, die bei hybriden Bedrohungen eher auf Verwaltungslösungen setzt als auf parlamentarische Rechenschaft. Das KRITIS-Dachgesetz, das die Koalition Ende Januar 2026 verabschiedet hat, verpflichtet Betreiber zu Risikoanalysen und Resilienzplänen — die Grünen stimmten dagegen. Ein Untersuchungsausschuss wäre die logische Verlängerung dieser Haltung: nicht Resilienz stärken durch Verwaltungsakt, sondern Versagen aufklären durch parlamentarische Untersuchung.

Doppel-Test

Für von Notz: Ein Untersuchungsausschuss ist das schärfste Kontrollinstrument der Opposition. Er erzwingt Akteneinsicht, er lässt Zeugen nicht ausweichen, er schreibt sich in den parlamentarischen Bericht dieser Wahlperiode ein. Wer „maximale Transparenz" fordert und das Instrument nicht nutzt, wenn der Anlass offensichtlich ist, muss erklären, warum nicht.

An den drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist der Kern des Instruments — parlamentarische Kontrolle der Exekutive ist das Verfassungsversprechen von Artikel 44 GG, nicht sein Korrektiv. Die Effizienz-Achse ist geteilt: Ein Ausschuss bindet Ressourcen der Fraktionen und der Verwaltung, schafft aber den einzigen Mechanismus, durch den ungeklärte Zuständigkeitsfragen systematisch dokumentiert und öffentlich gemacht werden. Die Ökologie-Achse ist hier nicht der tragende Prüfstein.

Der stärkste Einwand

Die Regierungskoalition wird einwenden, dass laufende Ermittlungen der Bundesanwaltschaft einen Untersuchungsausschuss behindern oder sogar torpedieren könnten — Zeugen verweigern die Aussage, Akten bleiben gesperrt. Das trifft teilweise. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse und Strafverfahren laufen parallel; Zeugen können sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen, soweit Selbstbelastung droht. Aber der Vorwurf zielt auf Behördenversagen, nicht auf kriminelles Handeln der Beamten — und der Untersuchungsgegenstand wäre das strukturelle Zuständigkeits- und Schutzversagen, nicht der Tathergang selbst. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die Angreifer. Wer die Lücken in der Abwehrarchitektur zu verantworten hat, ermittelt niemand — außer einem Untersuchungsausschuss.

Ein zweiter Einwand betrifft das Quorum. Können Grüne und Linke gemeinsam mit der AfD einen Ausschuss erzwingen, den keine der Parteien allein trägt? Politisch heikel, verfassungsrechtlich eindeutig: Das Minderheitenrecht gehört jedem Viertel, unabhängig von seiner parteipolitischen Zusammensetzung. Der Untersuchungsgegenstand entscheidet, ob das Bündnis trägt — nicht die Tagesform der Fraktionsführungen.

Prüfstein

  • Adressat: Konstantin von Notz, Stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Zug: Formellen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Drohnenangriffe auf kritische Infrastruktur im Deutschen Bundestag einbringen
  • Frist: 25.08.2026
  • Prüfstein: Einreichung und offizielle Registrierung des Antrags im Sekretariat des Deutschen Bundestages bis zum 25. August 2026 — geliefert oder nicht geliefert