Seit 2013 behandelt das Einkommensteuergesetz Kryptowährungen als „andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des § 23 EStG. Wer Bitcoin, Ether oder vergleichbare Token länger als zwölf Monate hält und dann verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Gewinne innerhalb der Jahresfrist unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz — mit einer Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Diese Regelung soll nach dem Willen des Bundesfinanzministeriums fallen. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) steuert auf eine Gleichstellung mit Aktien zu: Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, in der Summe 26,375 Prozent, ohne Kirchensteuer, unabhängig davon, wie lange der Anleger gehalten hat. Das Finanzministerium rechnet mit Mehreinnahmen von bis zu 3 Milliarden Euro. Einen Gesetzentwurf mit konkretem Stichtag, Übergangsregelung für Altbestände und genauen Schwellenwerten gibt es noch nicht.
Angekündigt 2013 als Wirtschaftsgut — nunmehr diskutiert als Kapitalertrag ohne Haltefristprivileg. Die Differenz zwischen beiden Statusbeschreibungen ist die Grundlage der gesamten Petition.
Was das Quorum bedeutet — und was nicht
Dass 30.000 Unterschriften in einem Tag zusammenkommen, ist politisch relevant und inhaltlich begrenzt. Relevant: Der Petitionsausschuss muss das Anliegen öffentlich erörtern, die Initiatoren bekommen ihr Forum. Begrenzt: Eine öffentliche Anhörung verpflichtet den Bundestag zu nichts. Das parlamentarische Instrument ist Transparenz, keine Gesetzgebungsblockade.
Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 15. September 2026. Die Initiatoren — darunter die Initiative ProHaltefrist und der Bitcoin Bundesverband — nennen 210.000 Unterschriften als weiteres Etappenziel. Ob dieses Ziel erreichbar ist, bleibt offen; der Ausgangswert ist gemessen an der Gesamtzahl privater Krypto-Anleger in Deutschland überschaubar. Das Statistische Bundesamt führt keine direkten Zahlen zu Krypto-Haltern; Schätzungen aus dem Bankenverband und Branchenquellen beziffern die Zahl auf mehrere Millionen — wie viele davon unter die steuerliche Haltefristregelung fallen, ist nicht belegt.
Innerhalb der Regierungskoalition ist die Angelegenheit nicht abgeschlossen. Die CDU hat Gegner der Krypto-Steuerreform in den eigenen Reihen; ob und wie sich das im Koalitionsvertrag oder einem späteren Gesetzgebungsverfahren niederschlägt, ist offen.
Das Risiko, das keine Petition adressiert
Wer die Haltefrist-Debatte verfolgt, schützt sein Kapital im falschen Gebäude. Die Steuerregelung ist Gegenstand parlamentarischer Beratung und damit politisch veränderbar — aber sie ist kein Diebstahl. Das Risiko, das Krypto-Anleger regelmäßig unterschätzen, sitzt in der Hardware.
Hardware-Wallets — physische Geräte, die private Schlüssel offline speichern — gelten in der Gemeinschaft als der sichere Hafen. Das Gerät hat keinen Internetzugang, der Schlüssel verlässt es nie: So lautet die Grunderzählung. Sie ist in dieser Absolutheit falsch.
Dokumentierte Angriffswege sind mehrfach belegt. Erstens Supply-Chain-Angriffe: Geräte wurden zwischen Hersteller und Käufer manipuliert — die Firmware oder die initiale Seed-Phrase vorinstalliert, sodass der Angreifer von Beginn an Zugriff hat. Zweitens physische Kompromittierung: Wer Zugang zum Gerät erhält, kann unter bestimmten Bedingungen den privaten Schlüssel extrahieren — Sicherheitsforscher haben das bei mehreren Modellen demonstriert. Drittens Social Engineering: Das Gerät selbst bleibt intakt, der Nutzer wird über gefälschte Firmware-Updates oder Support-Kontakte zur Preisgabe der Seed-Phrase gebracht. Der Schlüssel liegt dann beim Angreifer, nicht beim Nutzer — und die Blockchain ist irreversibel.
Die Sicherheitsarchitektur von Hardware-Wallets ist nicht mit „unknackbar" gleichzusetzen, wie es in der Branchenkommunikation häufig geschieht — das ist ein Kategorienfehler, der sich in konkreten Verlusten niederschlägt.
Zwei Vertrauensprobleme, ein gemeinsamer Kern
Die Petition und die Sicherheitsdebatte wirken wie getrennte Themen — sind es nicht. Beide handeln von der Lücke zwischen der Erzählung, auf die Anleger vertrauen, und dem, was tatsächlich gilt.
Im Steuerrecht: Die Erzählung lautet, wer ein Jahr durchhält, ist steuerfrei — und war es auch lange. Die Wirklichkeit lautet, dass diese Regelung nie als dauerhaftes Privileg verbrieft war, sondern eine steuerrechtliche Einordnung, die der Gesetzgeber jederzeit ändern kann. Dass kein Gesetzentwurf vorliegt, bedeutet Unsicherheit in beide Richtungen: keine Gewissheit der Reform, keine Gewissheit des Erhalts.
In der Sicherheitstechnik: Die Erzählung lautet, ein Gerät ohne Internetverbindung ist sicher — und ist es unter idealen Bedingungen auch. Die Wirklichkeit lautet, dass die Sicherheitskette von der Lieferkette über die Firmware bis zur Nutzerpraktik reicht, und an jedem Glied kann sie brechen.
Wer ausschließlich die Steuerfrage als existenzielles Risiko behandelt, hat die Risikostruktur seiner Anlage nicht verstanden. Die Petition ist legitim; das Anliegen nach Rechtssicherheit ist berechtigt. Aber das Bundesfinanzministerium kann Gewinne besteuern — es kann sie nicht stehlen. Ein erfolgreicher Schlüsselangriff kann.
Was als nächstes entscheidbar wird
Der Petitionsausschuss wird tagen, der Bundesrat wird nicht übergangen, und ein Gesetzgebungsverfahren mit konkretem Stichtag und Übergangsregelung ist der eigentlich entscheidende Schritt. Daran lässt sich in den nächsten drei bis sechs Monaten ablesen, ob die politische Drohkulisse in eine Rechtsänderung übergeht oder im parlamentarischen Prozess abgeschliffen wird. Kommt ein Entwurf ohne Altbestandsschutz, wird die Petition politische Wirkung entfaltet haben oder eben nicht — das ist dann messbar.
Für die Sicherheitsfrage gilt: Ob Hardware-Wallet-Hersteller auf dokumentierte Angriffsvektoren mit verifizierbaren Firmware-Updates und Lieferketten-Audits reagieren, ist der Prüfstein, der bisher zu selten angelegt wird.
