Einen Chatbot zu kennzeichnen, ist das Richtige. Es ist auch das Einfachste. Was in tausend deutschen Rathäusern passiert, nachdem auf „Senden" gedrückt wird — welchen Weg die E-Mail mit dem KI-generierten Anhang nimmt, über welchen Server, mit welcher Verschlüsselung, in welche Hände —, das regelt keine Kennzeichnungsvorschrift der Welt.

Die EU hat mit Artikel 50 des AI Acts eine Pflicht geschaffen, die bei der Lektüre plausibel klingt: Täuschung verhindern, Vertrauen schaffen, den Bürger in die Lage versetzen, KI von Mensch zu unterscheiden. Bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld für Verstöße. Wer öffentlichkeitsrelevante Texte ohne menschliche Redaktionsverantwortung veröffentlicht, muss das kenntlich machen; wer einen Chatbot betreibt, muss das sagen. Seit dem 2. August 2026 gilt das unmittelbar, Bestandssysteme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.

Das stärkste Argument für diese Pflicht ist nicht schwer zu formulieren: Demokratie funktioniert nur, wenn Bürgerinnen und Bürger wissen, mit wem oder was sie es zu tun haben. Ein Amt, das undeklariert KI sprechen lässt, untergräbt das Vertrauen in öffentliche Kommunikation — und das ist kein Randproblem. Deepfakes, automatisierte Desinformation, KI-generierte Behördenkommunikation ohne menschliche Prüfung: das sind reale Risiken, für die eine Kennzeichnungspflicht ein legitimes Gegenmittel ist. Diese Argumentation verdient Respekt.

Nur lässt sie einen wesentlichen Satz weg: Eine Kennzeichnung nützt genau so viel wie der Kanal, über den sie läuft.

Viele kommunale Mail-Server in Deutschland sind das Gegenteil von dem, was die IHK-Ratgeber für den öffentlichen Sektor empfehlen: keine ISO-27001-Zertifizierung, kein BSI C5, mitunter Betreiber außerhalb des DSGVO-Raums. Wer sicherstellen will, dass eine KI-Kennzeichnung beim Empfänger ankommt — persistent, unmanipuliert, lesbar —, braucht zuerst eine Infrastruktur, die diese Garantie überhaupt geben kann. Gut darin, den Ausgang zu beschriften; deutlich schwächer darin, den Eingang zu sichern.

Die Auslegungsprobleme kommen hinzu. Was ist ein Text „zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse"? Der Ratsbeschluss? Das Bürgerinfo-Schreiben zur Straßensperrung? Die Pressemitteilung? Verbindliche technische Standards für die maschinenlesbare Kennzeichnung lagen zum Stichtag noch nicht vollständig vor. Kommunen, deren IT-Personal bereits am Limit arbeitet, sollen nun Rechtsunsicherheiten auflösen, die Brüssel selbst noch nicht aufgelöst hat.

Man soll das nicht übertreiben. Der Aufwand der Kennzeichnungspflicht ist für sich genommen überschaubar — eine organisatorische Anforderung, kein Digitalisierungsprojekt. Keine Gemeinde wird daran wirtschaftlich zugrunde gehen. Aber in einer Verwaltungseinheit mit zwei IT-Kräften, von denen eine gerade den Haushaltsserver pflegt und die andere den Datenschutzbeauftragten vertritt, ist jede weitere Compliance-Pflicht ein Verdrängungsprozess: Sie verdrängt die Investition in Sicherheit, die niemand sehen will, weil sie kein Bußgeld produziert, wenn sie fehlt — bis sie fehlt.

Das Muster ist bekannt. Die DSGVO hat Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig Ressourcen in Dokumentation gelenkt, die in Schutzmaßnahmen gefehlt haben. Der AI Act droht dasselbe Muster zu wiederholen: Kennzeichnung statt Absicherung, Etikett statt Substanz. Formal compliant, faktisch verwundbar.

Die Antwort liegt nicht in Brüssel und nicht in einem Prüfvermerk. Sie liegt in den Haushaltsplänen der Länder und in einem IT-Grundausstattungsstandard, den die Bundesregierung bis heute nicht verbindlich vorgeschrieben hat. Das KI-Label klebt auf der Fassade. Was dahinter passiert, interessiert die Verordnung nicht.