Seit dem 12. August 2026 gelten in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten die Kernpflichten der PPWR unmittelbar. Für Lebensmittelkontaktverpackungen bedeutet das: höchstens 25 ppb für einzelne PFAS-Verbindungen, höchstens 250 ppb für die Summe aller identifizierten PFAS, höchstens 50 ppm Gesamtfluorgehalt. Versandpakete dürfen maximal 40 Prozent Leerraum enthalten. Verstöße können Bußgelder bis 200.000 Euro auslösen, vollstreckt durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Eine Abverkaufsfrist für bereits produzierte, nicht-konforme Bestände gibt es nicht.

Für einen kleinen Online-Händler, der Lebensmittelzubehör verschickt, ist das kein abstraktes Regulierungsproblem. Es ist eine Materialbeschaffungsfrage, die er bis zum Stichtag lösen musste – oder nicht.

Die Thüringer IHKs hatten im Vorfeld vor „erdrückender Bürokratie" gewarnt. Die Wirtschaftskammer Österreich prognostizierte, dass Händler bestimmte Länder schlicht nicht mehr beliefern würden. Der Händlerbund sprach von einem Bürokratiehammer, der den Binnenmarkt frisst. Was sagen die Fraktionen dazu – und was haben sie getan?

CDU/CSU: Regierungsverantwortung mit Verordnungsvorbehalt

Programm: CDU und CSU bekennen sich zu Bürokratieabbau und zur Entlastung des Mittelstands. Im Wahlprogramm 2025 steht das Prinzip „Europäisch wo nötig, national wo möglich".

Geste: Wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion betonten in den parlamentarischen Debatten, das VerpackDG sei so schlank wie möglich gehalten worden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bestätigte das öffentlich: Die beschlossene Fassung sei „bürokratiearm und praxistauglich".

Spur: CDU/CSU stimmte für das VerpackDG. Die Koalitionsfraktionen brachten Änderungsanträge zur stärkeren Ökomodulation von Beteiligungsentgelten und zur Bevorzugung in Deutschland und der EU hergestellter Rezyklate ein. Die Frage, ob kleine Online-Händler eine Kleinstmengenregelung oder gestaffelte PFAS-Übergangsfristen erhalten, wurde nicht durch Parlamentsbeschluss geregelt, sondern in nachgelagerte Rechtsverordnungen verschoben. Diese sind zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht verabschiedet.

Anspruch: Mittelstand schützen. Instrument: Rechtsverordnung, Datum offen.

SPD: Sozialpartnerschaft trifft Kreislaufwirtschaft

Programm: Die SPD verbindet ökologische Transformation mit sozialer Absicherung; Wirtschaft und Umwelt sollen kein Widerspruch sein.

Geste: Vizekanzler Lars Klingbeil und SPD-Vertreter betonten die ökologischen Ziele des Gesetzes und die Notwendigkeit, EU-Recht fristgerecht umzusetzen. Kritik aus der Wirtschaft wurde als überzeichnet eingestuft.

Spur: Die SPD stimmte für das VerpackDG. Im Gesetz verankert ist die Pflicht zur Konformitätsbewertung und zur Führung technischer Unterlagen – Pflichten, die auch kleine Händler treffen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen. Eine parlamentarische Initiative zur ausdrücklichen Entlastung von Unternehmen unterhalb einer Mengenschwelle findet sich im Recherchematerial nicht.

AfD: Fundamentalkritik ohne Folgeantrag

Programm: Die AfD lehnt EU-Regulierung grundsätzlich ab und fordert die Rückverlagerung von Kompetenzen auf die nationale Ebene.

Geste: Vertreter der AfD-Fraktion bezeichneten die PPWR als weiteres Beispiel für Brüsseler Überregulierung, das den Mittelstand zerstöre. Die Vokabeln: Souveränitätsverlust, Bevormundung, Planwirtschaft.

Spur: Die AfD stimmte gegen das VerpackDG. Ein konkreter Änderungsantrag, der eine Kleinstmengenregelung, gestaffelte Übergangsfristen oder eine Ausnahme für Händler unterhalb definierter Mengenschwellen vorgesehen hätte, ist im Recherchematerial nicht belegt. Die Ablehnung des Gesetzes war die gesamte parlamentarische Handlung.

Ein Nein ohne Gegenentwurf ist eine Haltung, kein Schutz.

Bündnis 90/Die Grünen: Nein von links

Programm: Die Grünen fordern eine ambitionierte Kreislaufwirtschaft, starke Abfallvermeidung und ausreichende Finanzierungsmechanismen – auch auf Kommunalebene.

Geste: Grüne Vertreter lobten die ökologischen Ziele der PPWR ausdrücklich, kritisierten aber den deutschen Umsetzungsweg als zu lasch. Kommunen bräuchten mehr Handhabe, die Finanzierung von Abfallvermeidungsmaßnahmen sei im VerpackDG gegenüber dem Referentenentwurf abgeschwächt worden.

Spur: Die Grünen stimmten gegen das VerpackDG. In der Anhörung hatten Sachverständige – darunter Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Kanzlei GGSC – einseitige Festsetzungsrechte für Kommunen bei Nutzungsentgelten sowie stärkere Finanzierungspflichten für Abfallvermeidung gefordert. Diese Forderungen decken sich weitgehend mit der grünen Kritiklinie. Ob die Fraktion eigene Änderungsanträge eingebracht hat, ist im Recherchematerial nicht belegt.

Die Linke: Kommunalschutz als Leitlinie

Programm: Die Linke fordert öffentliche Daseinsvorsorge, stärkere Kommunen und eine Regulierung, die nicht zu Lasten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger geht.

Geste: Vertreter der Linken kritisierten, dass das VerpackDG die Kommunen strukturell schwäche und dualen Systemen weiter Marktmacht überlasse.

Spur: Die Linke stimmte gegen das VerpackDG. Konkrete Drucksachen zu eigenen Änderungsanträgen sind im Recherchematerial nicht belegt. Die Kritik an der Finanzierungsarchitektur deckt sich mit den Sachverständigenäußerungen in der Anhörung vom Mai 2026.

Der Vergleich

Alle fünf Fraktionen haben erklärt, den Mittelstand zu schützen oder das Gesetz sei falsch. Keine hat bis zum Inkrafttreten eine konkrete parlamentarische Initiative durchgesetzt, die kleinen Online-Händlern eine Mengenschwelle, eine Abverkaufsfrist für PFAS-Altbestände oder eine gestaffelte Übergangslösung verschafft hätte.

Die EU-Kommission hatte zusätzlich Einwände gegen das deutsche VerpackDG erhoben – wegen Definitionen zu Kunststoffverpackungen und zur Abstimmung nationaler und EU-Vorgaben –, was die Stillhaltefrist bis zum 17. August 2026 verlängerte. Das Gesetz trat dennoch zum 12. August 2026 in Kraft.

80,1 Millionen Tonnen Verpackungsabfall fielen 2021 in der EU an, rund 180 Kilogramm pro Person. 40 Prozent der Kunststoffverpackungen wurden recycelt. Die ökologische Notwendigkeit ist real. Die Frage war nicht ob, sondern wie. Diese Frage hat der Bundestag an Rechtsverordnungen weitergereicht.

Wer im August 2026 eine konforme PFAS-freie Versandverpackung braucht und sie nicht hat, wartet nicht auf eine Rechtsverordnung. Er zahlt das Bußgeld.