Im August 2026 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Jahreszahlen zur Kindeswohlgefährdung. Die Botschaft dahinter ist seit Jahren dieselbe, nur die Zahl wächst. Fast 79.800 Kinder und Jugendliche standen 2025 auf der Liste der Jugendämter – zehn Prozent mehr als im Vorjahr, mehr als doppelt so viele wie 2012. Vernachlässigung machte 58 Prozent der Fälle aus. Jedes vierte betroffene Kind war höchstens vier Jahre alt.
Parallel dazu liefen in mehreren US-amerikanischen Bundesstaaten Sammelklagen gegen Meta, in denen Eltern dem Konzern vorwerfen, mit Absicht Algorithmen einzusetzen, die Jugendliche in Sucht- und Selbstwertzirkel treiben. Die Klageschriften beschreiben, wie Empfehlungssysteme auf standardisierte Aufmerksamkeitsreize optimiert wurden – und dass dies intern bekannt war.
Zwischen diesen beiden Koordinaten – kommunale Schadensbilanz, transatlantische Haftungsklage – liegt eine politische Lücke, die sich in Deutschland bisher niemand ernsthaft angeschickt hat zu schließen.
Was die Statistik nicht zählt
Das Statistische Bundesamt unterscheidet vier Kategorien der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung, sexuelle Gewalt. Digitale Vernachlässigung – also das Fehlen von Begleitung im Netz, der unkontrollierte Zugang zu schädigenden Inhalten, das Versäumnis, Kinder vor algorithmisch kuratierter Überreizung zu schützen – taucht darin nicht auf. Sie ist kein Tatbestand, kein Erhebungsmerkmal, keine Zählgröße.
Das ist kein Versehen. Es ist Spiegelschrift der politischen Debatte: Wer etwas nicht messen will, muss es auch nicht regulieren.
Was bekannt ist, klingt gleichwohl konkret genug. Das Bundeskriminalamt verzeichnete 2024 keine Fälle jugendpornografischer Inhalte, sondern die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2023 wies 13.910 Fälle im Deliktsbereich Kinderpornografie auf, was einem Anstieg von 10,7 Prozent gegenüber 2022 entspricht. Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, also über Kommunikationswege, erreichte neue Höchstwerte. Studien, die die OECD in ihrer 2024 veröffentlichten Übersicht zur digitalen Kindheit zusammenfasst, zeigen: Die Internetdurchdringung in OECD-Haushalten stieg von 50 Prozent im Jahr 2005 auf 92 Prozent im Jahr 2023. Kinder sind früher online, länger online, weniger begleitet online.
Wie viel davon in den Daten der Jugendämter steckt, lässt sich nicht sagen. Das ist das Problem.
Kommunen absorbieren, was der Bund nicht regelt
In den Jugendämtern der Ballungsräume – München, Frankfurt, Berlin, Hamburg – haben sich die Fallzahlen in den vergangenen fünf Jahren um gut ein Drittel erhöht. Die Stellenpläne liefen nicht annähernd in gleichem Schritt mit. In 43 Prozent der Gefährdungsfälle nahmen die betroffenen Kinder zum Zeitpunkt der Einschätzung bereits Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch. Das bedeutet: Fast jeder zweite Fall war bereits bekannt – und trotzdem kam es zur Gefährdung.
Was kommunale Jugendämter bei online-spezifischen Gefährdungsmustern konkret unternehmen, lässt sich aus der bundesweiten Statistik nicht ablesen. Die Erhebungskategorien sind offline gedacht. Kinderschutz-Landesprogramme wie dasjenige in Niedersachsen listen Fallzahlen, aber keine differenzierten Reaktionspfade für digitale Gefährdungslagen. Das ist nicht Versagen der Jugendämter – es ist das Fehlen eines nationalen Rahmens, der ihnen sagte, was zu tun wäre.
Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die 2026 ihre Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Lisa Paus übergab, forderte unter anderem, digitale Vernachlässigung als Straftatbestand zu prüfen. Ob daraus Gesetz wird, ist offen. Das Bündnis für humane Bildung kritisierte die Empfehlungen als nicht weitgehend genug; UNICEF Deutschland lehnte pauschale Altersgrenzen ab. Der Befund bleibt: Empfehlungen liegen vor. Handeln steht aus.
Was die US-Klagen zeigen – und was sie nicht leisten
Die Sammelklagen in den Vereinigten Staaten richten sich gegen Meta mit dem Vorwurf, der Konzern habe wissentlich Produktdesign eingesetzt, das psychische Schäden bei Minderjährigen fördert – Depressionen, Essstörungen, Suizidalität. Klageschriften dokumentieren interne Forschungsergebnisse, die Facebook und Instagram nach eigenem Wissen als besonders schädlich für Mädchen zwischen zwölf und fünfzehn Jahren identifizierten.
Auf europäisches Recht übertragen lässt sich dieser Ansatz nur begrenzt. Der Digital Services Act (DSA), seit Februar 2024 für alle Plattformen vollständig in Kraft, verpflichtet sehr große Online-Plattformen zu Risikofolgenabschätzungen, zur Algorithmentransparenz und zum aktiven Minderjährigenschutz. Er verlangt Rechenschaft und Risikomanagement – aber keine Kompensation für bereits entstandene Schäden. Ein europäisches Pendant zur US-Schadensersatzklage müsste über BGB und Produkthaftungsrecht argumentieren, und der kausale Nachweis – dass eine spezifische Algorithmus-Entscheidung einen konkreten psychischen Schaden bei einem konkreten Kind verursachte – dürfte vor deutschen Gerichten wesentlich schwerer zu führen sein als in amerikanischen class-action-Verfahren.
Das ist nicht nur eine juristische Technikalität. Es bedeutet: Solange der Kausalnachweis nicht gelingt, bleibt das Risiko bei den Familien – und beim kommunalen Hilfesystem, das die Folgen aufnimmt.
Woran man in sechs Monaten erkennt, ob sich etwas bewegt
Zwei Marker sind prüfbar. Erstens: Nimmt das Bundesfamilienministerium die Empfehlung der Expertenkommission an, digitale Vernachlässigung als Erhebungskategorie einzuführen? Wenn ja, würden die Daten erstmals zeigen, was heute vermutet wird. Wenn nein, bleibt die Debatte dort, wo sie seit Jahren ist: im Vagen. Zweitens: Reagiert der DSA-Enforcement auf die Ergebnisse der laufenden BzKJ-Analyse zu algorithmischen Systemen auf Plattformen mit Minderjährigen-Reichweite? Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hat Prüfverfahren angekündigt – ihr Ausgang entscheidet mit, ob der DSA für diesen Bereich Zähne bekommt oder Absichtserklärung bleibt.
79.800 Fälle. Die Kommunen zählen. Der Bund schaut zu.
