Das eigentliche Argument des Projekts geht im Streit über seine Bedingungen unter. Das ist kein Zufall, es ist die Logik dieser Art von Inszenierung.


Matthias Lilienthal wollte eine Geste machen. Nicht gegen Berlin, sondern für es: Schaut her, was die Stadt nicht mehr leistet — öffentliche Bäder, kostenloser Zugang, Raum ohne Konsumzwang. Das Becken als Anklage, die Badeordnung als Manifest. Man kann das naiv finden, aber nicht unehrlich.

Der stärkste Einwand gegen diesen Kommentar lautet deshalb: Hör auf, das Projekt zu zerdenken. Temporäre Interventionen im Stadtraum haben eine eigene Logik. Sie sollen nicht das Hallenbad Pankow ersetzen, sie sollen Aufmerksamkeit erzeugen — und die haben sie. Wer den Zeigefinger beißt statt dorthin zu schauen, wohin er zeigt, macht einen alten Fehler. Dieser Einwand verdient Respekt. Er trifft nur dann nicht, wenn das Projekt selbst den Zeigefinger falsch setzt.

Genau das ist am 14. August 2026 passiert.

Die Exklusivstunde für Schwarze Communities, organisiert über den Verein Each One Teach One, war rechtlich bereits in der Ankündigung brüchig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Zugangsbeschränkungen nach ethnischer Herkunft — auch und gerade in öffentlich geförderten Einrichtungen. Die Volksbühne berief sich laut Briefing auf das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz und auf Hausordnungsklauseln, die Sonderveranstaltungen ermöglichen. Ob diese Konstruktion trägt, ist juristisch nicht abschließend geklärt. Es gibt Präzedenzfälle für diskriminierungsrechtlich zulässige Safe Spaces unter bestimmten Bedingungen — etwa wenn ein anerkannter Verein als Veranstalter auftritt und der Zugang vereinsintern geregelt wird. Aber ein öffentlicher Theatervorplatz, dessen Nutzung durch Zeitfenstertickets auf der Theaterhomepage koordiniert wird, ist kein interner Vereinsraum. Den Unterschied hätte die Rechtsabteilung der Volksbühne kennen müssen.

Aber die Rechtsfrage ist die kleinere. Die größere ist die dramaturgische.

Ein Projekt, das seinen Ausgangspunkt im universellen Versagen öffentlicher Infrastruktur hat — also in der Erfahrung, die alle Berliner teilen, die kein Geld für das Sommerbad haben —, wählt als Mittel die Zugangsbeschränkung nach Gruppenzugehörigkeit. Das ist keine Pointe, das ist ein Selbstwiderspruch. Gut darin, die allgemeine Lage zu benennen; schwächer darin, daraus eine Politik abzuleiten, die nicht spaltet, was sie zu verbinden behauptet.

Lilienthal hat das Projekt mit dem Argument begründet, Kunst sei öffentliche Infrastruktur. Das stimmt. Öffentliche Infrastruktur ist aber per definitionem allen zugänglich — das ist nicht ihr utopischer Überschuss, das ist ihr Mindeststandard. Wer „öffentliche Infrastruktur" sagt und gleichzeitig Teilnehmer nach Hautfarbe sortiert, hat entweder den Begriff nicht ernst genommen oder die Folgen nicht durchgespielt.

Der Aufschrei, den diese Entscheidung auslöste, kam aus unterschiedlichen Richtungen. Ein Teil davon war in schlechtem Glauben: das Boulevard-Ressentiment, das jeden Versuch einer Minderheitenpolitik als Angriff auf die Mehrheit liest und dabei das marode Hallenbad in Spandau herzlich wenig interessiert. Dieser Teil des Aufschreis verdient keine Antwort. Aber es gab auch einen anderen Teil — Menschen, die das Projekt aus denselben Gründen wollten wie Lilienthal, also aus dem Impuls, öffentliche Räume zu verteidigen, und die dann vor verschlossenen Zugangskontrollschranken standen. Deren Unverständnis war nicht rechts, es war folgerichtig. Ihnen gegenüber hatte die Volksbühne keine gute Antwort. Sie hat die Veranstaltung abgesagt.

Was bleibt: ein 25-Meter-Becken, 300.000 Euro, eine Debatte über Identitätspolitik statt über Infrastruktur. Genau diesen Tausch hätte Lilienthal verhindern können — nicht durch weniger Engagement für marginalisierte Gruppen, sondern durch eine weniger schludrige Rechtsfolgenabschätzung und einen klareren Begriff davon, was Universalismus in der Praxis verlangt.

Das Volksbad war als Anklage an Berlin gedacht. Es hat sich selbst angeklagt.