Alexander Dobrindt hat geliefert. Wer hybride Bedrohungen ernst nimmt, wer das BVerfG-Urteil zur BND-Fernmeldeaufklärung kennt, wer gesehen hat, wie Partnerdienste operieren — der konnte zu dem Schluss kommen, dass Deutschland seinen Geheimdiensten handlungsfähige Werkzeuge schuldet. Die Begründung ist nicht erfunden. Quellen-TKÜ für verschlüsselte Kommunikation, gestufte Online-Durchsuchung, die Möglichkeit, laufende Cyberangriffe aktiv zu stören — das sind keine Phantomdebatten der Sicherheitsbürokratie, sondern Lücken, die reale Bedrohungslagen reißen.

Das ist das stärkste Argument für dieses Gesetz. Es verdient eine faire Darstellung, weil es sonst das schwächere überdeckt.

Der Befund ist ein anderer: Das Gesetz rüstet die Dienste massiv auf und regelt die Kontrolle so, als wäre Kontrolle ein Nachgedanke.

Der Anschlag, der das Gesetz nicht erklärt

Am Berliner CSD, das Cross-Topic-Stück, das den Anlass für diesen Kommentar liefert: Ein Islamist greift an. Was danach folgt, ist das vertraute Muster — Hinweise auf den Täter existierten, lagen bei verschiedenen Behörden, wurden nicht zusammengeführt. Das ist kein Geheimdienstversagen im Sinne fehlender Befugnisse. Das ist ein Koordinationsversagen zwischen Bund und Ländern, zwischen Verfassungsschutzämtern, zwischen Polizei und Geheimdienst.

Genau diese Lücke bleibt im 700-seitigen Gesetzentwurf unberührt. Der präventive Datenabgleich zwischen den Landesämtern und dem Bundesamt — das operative Herzstück jeder Früherkennung — taucht nicht als Reformgegenstand auf. Dobrindt hat die Befugnisse ausgeweitet, nicht das Fundament repariert.

Was der Kontrollrat leisten soll — und was er hat

Der Unabhängige Kontrollrat übernimmt die Aufgaben der G-10-Kommission, erhält Genehmigungskompetenzen für eingriffsintensive Maßnahmen, wird auf neun Mitglieder erweitert und soll nun auch den Verfassungsschutz beaufsichtigen. Das klingt nach Stärkung. Es ist Lastenerhöhung bei unklarer Kapazitätsfrage: Der Mehrbedarf an Stellen für 2027 wird „im Rahmen der Haushaltsaufstellung geprüft".

Nicht beschlossen. Geprüft.

Was bedeutet das konkret? Der BND darf künftig Inhaltsdaten bis zu sechs Monate und Metadaten bis zu zwölf Monate ungesichtet speichern. Er darf im Inland eine im Ausland begonnene Online-Durchsuchung fortsetzen, wenn ein Zielobjekt sich vorübergehend hier aufhält. Er darf IT-Infrastrukturen manipulieren, Daten löschen, Datenverkehre umleiten. Der Verfassungsschutz darf unter bestimmten Umständen Wohnungen durchsuchen. Und die Institution, die das vorab genehmigen soll, sortiert gerade ihre Stellenpläne.

Das ist keine Kontrolle aus einer Hand. Das ist eine Kontrollfiktion aus einer Hand.

Die Tatsachen-Disziplin, die das Gesetz nicht hat

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass das Trennungsgebot — die verfassungsrechtliche Firewall zwischen Polizei und Geheimdienst — durch die neuen Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes strukturell unter Druck gerät. Wer heimlich in Handys eindringen und Wohnungen durchsuchen darf, übt polizeiliche Eingriffsmacht aus, operiert aber unter dem leichteren Rechtfertigungsregime des Nachrichtendienstes. Das Bundesverfassungsgericht hat für genau diese Konstellation in der Vergangenheit Präzision verlangt — und einen Preis für Unschärfe benannt.

Die Kosten des Gesetzes sind derweil nur teilweise öffentlich: 269 Millionen Euro jährlich für den Verfassungsschutz (Sachkosten, ohne Personal), mindestens 40 Millionen einmalig und 35 Millionen jährlich für den BND — plus geheime Haushaltsteile. Wieviel Kontrolle diese Summen kaufen, bleibt die offene Rechnung.

Das Kriterium, an dem dieses Gesetz scheitert

Der Maßstab ist der der Demokratie-Achse: Parlamentarische Kontrolle muss mit dem Eingriffspotenzial skalieren. Wenn der Staat hackfähig wird, muss er gleichzeitig prüffähig sein — nicht im nächsten Haushaltsjahr, sondern beim Inkrafttreten. Befugnis und Kontrolle sind kein Verhandlungsgegenstand, bei dem die eine Seite vorab und die andere nachgelagert kommt; sie sind die Bedingung der anderen.

Dobrindt hat die Befugnisse beschlossen. Die Kontrolle wartet auf den Haushalt. Und die Lücke, die der Berliner Anschlag aufgerissen hat, steht noch offen.