In der Woche, in der Schlosbergs Urteil fiel, verwarf dasselbe System auch Jablokos letzte Klage gegen den Wahlausschluss. Man muss diese Gleichzeitigkeit nicht für Symbolpolitik halten. Sie ist Effizienz.

Die Anklagepunkte gegen Schlosberg lauten formell auf Diskreditierung der russischen Streitkräfte und Verbreitung falscher Angaben über deren Einsatz. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und einen Monat gefordert, Richterin Viktoria Maljamowa gab einen Monat nach. Was Schlosberg konkret getan hat, beschreibt sein eigenes Verfahren nicht im Detail – die vorliegenden Berichte führen seine generelle Kriegskritik und die Forderung nach einem Waffenstillstand an. Das Gericht braucht keine Tathandlung zu benennen, die vor dem ersten Staatsexamen standhielte. Es braucht einen Befund.

Das stärkste Argument für eine andere Lesart lautet: Russland ist ein Rechtsstaat mit eigener Verfahrensordnung, die Vorwürfe – Wahlkampffinanzierung aus dem Ausland, Urheberrechtsverletzungen bei Wahlkampfmaterialien – sind formal überprüfbar, und niemand ist verpflichtet, westliche Deutungsrahmen als Maßstab anzuerkennen. Das ist nicht falsch. Es ist nur nicht genug. Denn der entscheidende Befund steht nicht in der Klageschrift, sondern in einem Faktum: Jabloko erhielt bei der letzten Duma-Wahl 2021 gerade 1,3 Prozent. In staatlichen Umfragen waren sie zuletzt auf bis zu 5 Prozent gestiegen. Das Regime hat eine Partei verboten, die keine Mehrheit gefährdet hätte – nur eine Abstimmung über den Krieg.

Grigorij Jawlinski, Jabloko-Gründer, hat es klar benannt: Die Machthaber fürchteten den Aufruf zu einer Wahl „für Frieden, Freiheit und ein Leben ohne Angst". Das ist das Tatbestandsmerkmal, das zählt. Eine Friedenstaube auf dem Wahlplakat gilt als Urheberrechtsverletzung. Ein Waffenstillstandsaufruf gilt als Falschinformation. Die Kategorien der Anklage verraten das Ziel der Anklage.

Den Vorgang vollständig zu verstehen, erfordert den Blick auf das Muster. Richter Wjatscheslaw Kirillow, der auch die angesehene Menschenrechtsorganisation Memorial verboten hat, steht nicht nur für ein einzelnes Urteil. Er steht für eine Justiztechnik: Verbote, die aus dem Inneren des Rechtssystems kommen und damit das Recht selbst als Waffe nutzen. Die Klage gegen Jabloko reichte nicht die Regierung ein – das tat Rodina, eine kremltreue nationalistische Partei. Der Staatsanwalt unterstützte sie. Die Form war gewahrt.

OSZE-Wahlbeobachter werden bei der Duma-Wahl im September nicht dabei sein – Russland hat massive Einschränkungen verhängt, die eine Akkreditierung unmöglich machen. Darin liegt eine eigene Aussage: Wer sein eigenes Verfahren gegen externe Prüfung abdichtet, hat kein Vertrauen in sein Verfahren.

Mindestens 85 Menschen wurden bei Protesten vor dem Gerichtsgebäude festgenommen. 130 Jabloko-Mitglieder dürfen als Einzelkandidaten in Wahlkreisen antreten – ohne Parteiliste, ohne gemeinsames Programm, ohne den Slogan, für den Schlosberg gerade ins Straflager geht. Die Partei darf als Splitter weiterexistieren. Sie darf nur nicht als Partei wählen lassen.

Das ist die Bilanz der Demokratie-Achse: Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, dass Gerichte unabhängig entscheiden, dass Anklagegründe verhältnismäßig sind, dass Verfahren nachvollziehbar bleiben. Nichts davon gilt in diesem Fall. Der Pluralismus, den eine Demokratie schützen muss, ist genau das, was hier unter Strafrecht gestellt wird.

Schlosberg hat erklärt, das Leben abertausender Menschen sei ausgelöscht worden. Er meinte die Opfer des Krieges. Das Urteil hat das seinen eigenen hinzugefügt. Jabloko kämpft weiter vor Gericht. Die Chancen gelten als sehr gering.

Elf Jahre für eine Stimme. Das ist nicht das Maß der Bedrohung, die von dieser Stimme ausging. Es ist das Maß der Angst vor ihr.