Die Stunde zwischen LKA-Beobachtung und Tat ist das eigentliche Dokument dieses Anschlags. Eine Stunde vor dem Anschlag auf den Berliner CSD filmte das Landeskriminalamt Abdul B. noch. Dann griff er zu. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt, der Täter wurde am Tag darauf von der Polizei erschossen. Er war 21 Jahre alt, als islamistischer Gefährder eingestuft, auf freiem Fuß trotz nicht vollstreckter Jugendstrafe — und seit längerem Gegenstand behördlicher Überwachung.
Die politische Schlussfolgerung folgte umgehend: mehr Befugnisse. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert elektronische Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Präventivhaft für Gefährder. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verlangt neue technische Ermittlungsinstrumente. Thorsten Frei, Vorsitzender der Unionsfraktion, stellt zügige Gesetzesverschärfungen in Aussicht. Ein Gesetzentwurf zur Erleichterung der Funkzellenabfrage hat das Bundeskabinett bereits passiert.
Das Muster ist bekannt. Es folgt einem Reflex, der politisch fast unschlagbar ist: Wer nach einem Anschlag auf neue Befugnisse besteht, wirkt entschlossen. Wer fragt, warum die bestehenden nicht ausgereicht haben, wird verdächtigt, das Thema kleinzureden.
Die stärkste Version dieses Reflexes verdient faire Darstellung. Präventivhaft für eingestufte Gefährder ist kein absurdes Instrument. Wenn jemand als ernsthaft gefährlich gilt, ist die Frage, warum er auf freiem Fuß bleibt, berechtigt — rechtlich und sicherheitspolitisch. Dass Abdul B. eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe hatte und trotzdem nicht in Haft saß, ist erklärungsbedürftig. Und es gibt Szenarien, in denen eine Fußfessel genau den Bewegungsradius einschränkt, der einen Anschlag ermöglicht hat.
Aber das ist nicht die laufende Debatte. Die laufende Debatte sammelt Befugnisse.
Kriminologisch ist das Problem greifbar: Videoüberwachung, eines der teuersten und politisch beliebtesten Sicherheitsinstrumente, zeigt bei Gewaltverbrechen und spontanen Taten keine verlässliche präventive Wirkung. Sie hilft bei der Rekonstruktion, gelegentlich bei Eigentumsdelikten — nicht bei einem entschlossenen Täter, der bereits bekannt ist. Der Berliner Senat hat im Koalitionsvertrag 2023–2026 rund fünf Millionen Euro allein für 4.000 Bodycams eingeplant, dazu die Ausweitung hoheitlicher Befugnisse und die Prüfung neuer Schutzgüter im Versammlungsrecht. Das ist Aufrüstung im Sichtbaren.
Im Unsichtbaren sieht es anders aus. Der Verfassungsschutzbericht Berlin 2025 identifiziert die islamistische Szene auf rund 2.440 Personen — wachsend — und benennt Online-Propaganda als zentralen Radikalisierungstreiber, der gezielt Jugendliche anspricht. Pädagogische Islamismusprävention im digitalen Raum, Deradikalisierungsarbeit, Frühintervention: Das Deutsche Jugendinstitut und zivilgesellschaftliche Träger wie die Amadeu Antonio Stiftung arbeiten in diesem Bereich und beschreiben kontinuierlichen Ressourcenmangel. Eine direkte, belegbare Verknüpfung zwischen den Empfehlungen des Verfassungsschutzes und den Haushaltslinien des Berliner Senats existiert nicht — die Mittelerhöhungen bei Katastrophenschutz und Antisemitismus-Prävention aus den Beratungen von 2023 haben eine andere Logik. Prävention ist schwer zu messen, schwer zu verkaufen und erscheint im Haushalt als Posten, nicht als Headline.
Das institutionelle Skeptiker-Argument — das Format verlangt es — lautet hier: Vielleicht ist die Sicherheitsbehörde schlicht unterbesetzt. Vielleicht liegt das Versagen nicht im Recht, sondern in der Kapazität: zu wenige Ermittler, um jeden Gefährder engmaschig zu beobachten, zu wenig Abstimmung zwischen LKA Berlin und Bundesbehörden. Die Polizeigewerkschaft fordert Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ — aber das setzt voraus, dass die Auswertung der bereits anfallenden Daten gewährleistet ist. Im Fall Abdul B. soll ein zweites Mobiltelefon sichergestellt worden sein, dessen Inhalte möglicherweise nicht ausreichend ausgewertet wurden. Das ist der entscheidende Satz: Was mit dem, was vorhanden war, geschehen ist — diese Frage bleibt offen.
Clara Bünger von der Linken stellt genau diese Frage: Warum wurden die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft? Warum war die Überwachung nicht engmaschig genug? Diese Fragen führen nicht zum Ergebnis, das eine Pressekonferenz über Gesetzesverschärfungen liefert — aber sie führen zur Ursache.
Der Vollzugs-Etat ist die unattraktivste Stelle im politischen Haushalt. Er erzeugt keine Schlagzeilen, er skaliert schlecht in Wahlkampfaussagen, er ist schwer zu quantifizieren. Was er ermöglicht — engmaschige Observation, schnelle Auswertung, funktionierende Koordination zwischen Behörden — wird erst sichtbar, wenn es fehlt. Berlins Sicherheitsbehörden arbeiten mit bekannten Kapazitätsgrenzen. Das ändert an dieser Debatte nichts.
Der Deutsche Journalisten-Verband warnt unterdessen vor Verschärfungen, die Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis beschädigen könnten. Das ist eine berechtigte Warnung an den Rand der Debatte — aber auch sie verweist auf das Grundproblem: Wer im Affekt Befugnisse ausweitet, denkt selten an die Schäden, die er dabei produziert.
Das Bekennervideo auf dem Handy von Abdul B., sein IS-Treueeid, seine Einstufung als Gefährder — all das war dokumentiert, bevor er losfuhr. Die Antwort der Politik ist es, mehr zu dokumentieren, mehr zu überwachen, mehr zu können. Was fehlt, ist die Bereitschaft zu fragen, was mit dem Dokumentierten getan wurde.
Gut darin, die Lage zu benennen. Deutlich schwächer darin, die eigene Rolle darin zu benennen.
