Wer die Pressemitteilung der Deutschen Finance Group vom 1. September 2026 liest, bekommt eine Geschichte über eine Versorgungskammer, die heimlich das Steuer übernahm, dann den Wagen gegen die Wand fuhr und nun das Lenkrad versteckt. Wer die Gegendarstellung der BVK liest, bekommt eine Geschichte über einen Asset Manager, der miserable Arbeit lieferte und jetzt mit Verleumdungsklage auf Zeit spielt. Beide Versionen können nicht stimmen. Möglicherweise stimmt keine vollständig.
Was sich belegen lässt: Die BVK investierte annähernd 2 Milliarden US-Dollar in US-Gewerbeimmobilien, gebündelt in Fondsstrukturen der Deutsche Finance Group. Darunter die Transamerica Pyramid in San Francisco und das Coca-Cola-Gebäude in Manhattan — Objekte mit Symbolwert und, wie sich herausstellte, erheblichem Abschreibungsbedarf. Für das Geschäftsjahr 2024 buchte die BVK bereits rund 163 Millionen Euro ab; die Gesamtverluste könnten laut DFG auf 853 Millionen Euro steigen. Das sind 0,7 Prozent eines Gesamtportfolios von rund 122 Milliarden Euro — kein existenzielles Risiko für die Institution, aber ein sehr großes für die Frage, wer eigentlich über das Geld wacht.
Das stärkste Argument für die institutionelle Praxis, die hier auf dem Prüfstand steht, lautet: Globale Immobilienfonds sind für große Versorgungsträger keine Spekulation, sondern Notwendigkeit. Bei einem Portfolio von 122 Milliarden Euro lässt sich eine ausreichende Streuung über Anlageklassen und Währungsräume nur durch internationale Strukturen erreichen. Der US-Gewerbeimmobilienmarkt brach nach 2020 nicht wegen struktureller Fehler einzelner Investoren ein, sondern wegen einer historisch einmaligen Kombination aus Pandemie, Homeoffice-Welle und aggressiver Zinserhöhung. Auch erstklassige Objekte in Toplagen verloren massiv an Wert — das ist Systemrisiko, kein Versagen einzelner Entscheider.
Das Argument ist nicht falsch. Es beantwortet aber eine andere Frage. Die BaFin hat im September 2026 eine Sondermaßnahme gegen die BVK angeordnet — begründet mit unterschiedlichen Auffassungen über den Umfang offengelegter Informationen zu den Investitionsstrukturen. Das ist keine Anmerkung am Rand. Die BaFin greift zur schärfsten Eskalationsstufe unterhalb eines förmlichen Verfahrens, wenn die reguläre Aufsicht an ihre Grenzen stößt. Welche Informationen fehlten, und wem sie fehlten, ist öffentlich nicht bekannt. Bekannt ist, dass die BaFin sie für relevant genug hielt.
Hinzu kommt die Frage der Rollenverteilung. Die DFG behauptet in ihrer Klageschrift, die BVK habe Objekte ausgewählt, Investitionen genehmigt, Gebühren verhandelt und Entscheidungen zu Vermietung, Finanzierung und Preisgestaltung auf Objektebene getroffen — also das Gegenteil einer passiven Investorin gespielt. Nach dem Abkühlen des Markts ab 2020 habe die BVK dann notwendige Budgets, Finanzierungen und Mietverträge nicht freigegeben. Gleichzeitig weigerte sie sich laut DFG, vertraglich geschuldete Gebühren von über 31 Millionen US-Dollar zu zahlen, während an einen Co-Manager desselben Projekts über 45 Millionen US-Dollar flossen.
Die BVK weist das zurück. Die Klage sei ihr noch nicht einmal zugestellt worden, die Vorwürfe seien haltlos. Das mag alles stimmen. Aber das ist die Formulierung, auf die man sich einigt, wenn man noch nicht entschieden hat, was man sagen will.
Das eigentliche Problem ist struktureller Natur. Wenn ein öffentlich-rechtliches Versorgungswerk, das Pflichtversicherte verwaltet, einen Asset Manager mit der Verwaltung beauftragt und dabei gleichzeitig operative Entscheidungen mitträgt — dann ist die Haftungsfrage von Anfang an ungeklärt. Nicht weil die Beteiligten böswillig gehandelt hätten, sondern weil Fondsstrukturen dieser Komplexität genau dafür gebaut sind, Verantwortung zu verteilen, bis sie für niemanden mehr fassbar ist. Die BVK hat sich als Institution bezeichnet, die passiv investiert. Die DFG hat sie behandelt wie einen Mitentscheider. Der Unterschied zwischen diesen beiden Beschreibungen ist der Gegenstand des Verfahrens in Delaware — und wahrscheinlich auch der Kern dessen, was die BaFin wissen wollte.
Die BVK gab an, insgesamt rund 5 Milliarden Euro in US-Immobilienfonds investiert zu haben, davon 1,6 Milliarden Euro in Strukturen mit der DFG und dem New Yorker Entwickler Michael Shvo als Partner. Shvo taucht in fast allen Berichten am Rand auf, ohne dass seine genaue Rolle in den Entscheidungsprozessen öffentlich dokumentiert wäre. Das ist einer der blinden Flecken dieses Falls — und er liegt genau dort, wo man im Interesse der Versicherten besonders gut sehen müsste.
Treuepflicht bedeutet im deutschen Versorgungsrecht nicht, dass eine Anlage erfolgreich sein muss. Sie bedeutet, dass Risiken transparent gemacht, Kontrollen installiert und Interessenkonflikte offengelegt werden. Der Verlust allein ist kein Pflichtverletzungsbeleg. Die Frage ist, ob die BVK ihren Versicherten jederzeit hätte erklären können, wer welche Entscheidung mit welcher Vollmacht über ihr Kapital getroffen hat. Nach Aktenlage ist das zweifelhaft — und die BaFin scheint das ähnlich zu sehen.
Die Antwort liegt in Delaware, und sie wird dauern. Was nicht wartet: das Vertrauen von 2,8 Millionen Pflichtversicherten, die keine Wahl hatten, wer ihr Kapital verwaltet.
