Vor der Notübernahme der Credit Suisse im März 2023 unterlegte die CS ihre Auslandstöchter zu etwa 45 Prozent mit hartem Eigenkapital — und scheiterte trotzdem nicht an einem Kapitalengpass, sondern an einem Vertrauensentzug. Kunden zogen binnen Tagen mehr als 100 Milliarden Franken ab. Kein Eigenkapitalpolster der Welt hält einem Bankrun stand, der schneller eskaliert als ein regulatorisches Quartalsreporting. Der Ständerat hat diese Lektion gelesen und die falsche Moral daraus gezogen.

Die Befürworter der 90-Prozent-Regel argumentieren mit Finanzmarktstabilität und der Lehre aus der CS-Krise. Das ist kein schlechtes Argument — in seiner schwachen Fassung. Die Schweizerische Nationalbank unterstützt die Verschärfung und hält die UBS für gut genug kapitalisiert, um sie zu stemmen. Ende 2023 wies die UBS ein CET1-Kapital von 78 Milliarden US-Dollar aus; die Schwelle ist erreichbar. Auch das Argument, AT1-Anleihen seien im Krisenfall unzuverlässig — sie wurden bei der CS bekanntlich vollständig abgeschrieben —, ist kein Pappaufsteller. Wer nur mit hartem Kernkapital rechnet, rechnet konservativ. Das hat eine gewisse Dignität.

Nur hilft es eben nicht.

Das Risiko, das die Schweiz regulieren will, sitzt nicht in der Bilanzzeile „Eigenkapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften". Es sitzt in der operationellen Verflechtung einer Bank, deren Investmentbanking in New York, deren Vermögensverwaltung in Singapur und deren Handelseinheiten in London Risiken produzieren, die kein Berner Parlamentsblatt abbildet. Die 90-Prozent-Regel zwingt die UBS, zusätzliches CET1 in der Schweiz zu halten — gut darin, die Zahl zu verbessern, und deutlich schwächer darin, den Ort des nächsten Problems zu treffen.

Hinzu kommt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Die UBS rechnet mit 16 Milliarden US-Dollar Zusatzbedarf allein durch den Ständeratsentscheid; zusammen mit den Kapitallasten aus der CS-Übernahme wären es bis 2028 rund 33 Milliarden US-Dollar. Konkurrenten in London, New York oder Frankfurt unterliegen diesen Anforderungen nicht. Die Regel verfehlt damit gleich zwei Ziele: Sie macht die UBS nicht sicherer, und sie macht den Schweizer Finanzplatz teurer. Das ist keine Stabilisierung, das ist eine Wettbewerbssteuer auf einen nationalen Champion — begründet mit einem Risikotyp, den sie nicht adressiert.

Der Nationalrat muss die Vorlage noch behandeln. Er täte gut daran, die Frage zu stellen, die der Ständerat nicht gestellt hat: Welches Versagen der Credit Suisse wäre durch mehr hartes Kernkapital verhindert worden? Die Antwort ist unbequem. Es war Kapitalknappheit nicht, die die CS erledigte. Es war Vertrauensknappheit — und die entsteht in Vorstandsprotokollen, Aufsichtsratsberichten und Handelsstrategien, nicht in Eigenkapitalquoten.

Die Regel, die aus dem CS-Debakel folgt, müsste dort ansetzen: schärfere Governance, härtere Aufsichtsbefugnisse für die FINMA, schnellere Eingriffsschwellen. Stattdessen beschliesst der Ständerat eine Bilanzziffer. Das schützt niemanden. Es gibt dem Gesetzgeber das Gefühl, gehandelt zu haben — und dem Steuerzahler die Illusion, geschützt zu sein.

Buchhaltung ist keine Stabilität. Bern sollte den Unterschied kennen.