Die Kernfrage ist nicht, ob der Vorschlag sympathisch klingt, sondern ob er das hält, was er verspricht: dauerhaft mehr Geld in der GKV, ohne die Systemgrenzen zu verschieben.
Im ersten Schritt lohnt es, die Mechanik des Vorschlags genau zu lesen.
Was das IfW vorschlägt — und was nicht
Jens Boysen-Hogrefe und Ulrich Schmidt vom Institut für Weltwirtschaft Kiel argumentieren: Wer aus der GKV in die PKV wechselt, entzieht dem solidarischen System genau jenen Beitrag, den er als Gutverdiener dort zahlen würde. Dieser Entzug soll durch einen separaten Solidarbeitrag kompensiert werden. Die Berechnungsgrundlage ist dabei nicht der tatsächliche PKV-Beitrag, sondern der hypothetische GKV-Beitrag — berechnet nach Alter, Geschlecht und Familienstand. Für einen alleinstehenden Mann zwischen 25 und 45 Jahren ergibt das einen Richtwert von 622,60 Euro monatlich, der je zur Hälfte vom Versicherten und seinem Arbeitgeber getragen werden soll.
Was der Vorschlag nicht ist: eine Bürgerversicherung. Er verschmilzt kein System, er hebt keine Versicherungspflichtgrenze an, er schafft keinen Einheitsbeitrag. PKV-Versicherte behalten ihren Vertrag und ihre Leistungsansprüche vollständig. Der Beitrag fließt als Transferzahlung in die GKV — ähnlich dem Mechanismus, mit dem heute der Bundeszuschuss die GKV alimentiert, nur diesmal als verpflichtende Abgabe einer definierten Gruppe.
Von einer Kopfpauschale unterscheidet sich der Vorschlag ebenfalls fundamental: Während die Kopfpauschale einkommensunabhängig wirkt und damit untere Einkommen relativ stärker belastet, ist der IfW-Beitrag am hypothetischen GKV-Beitrag kalibriert — also einkommensabhängig, aber nach oben durch die GKV-Beitragsbemessungsgrenze gekappt.
Das Finanzierungsproblem, das der Vorschlag adressiert
IfW-Ökonomen errechneten bereits 2020, dass eine vollständige Einbeziehung aller Bürger in die GKV einen jährlichen Überschuss von rund neun Milliarden Euro erzeugen und den Beitragssatz um 0,2 bis 0,6 Prozentpunkte senken könnte. Der Solidarbeitrag-Vorschlag greift denselben Mechanismus auf, ohne das duale System abzuschaffen: Er holt den Umverteilungseffekt zurück, ohne strukturell zu integrieren.
Für das laufende Jahr ist das rechnerisch relevant. Das prognostizierte Defizit von 18,8 Milliarden Euro ist von einer Größenordnung, die mit dem IfW-Vorschlag allein nicht zu schließen wäre — schon weil die Zahl der PKV-Versicherten mit etwa neun Millionen Personen begrenzt ist und nicht alle den Maximalbetrag erreichen. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das die Koalition im Sommer 2026 auf den Weg gebracht hat, zielt auf Einsparungen von rund 19 Milliarden Euro: Ausgabendeckelung, Beitragsbemessungsgrenze einmalig um 300 Euro angehoben, Zuzahlungen für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro erhöht, Werbeausgaben der Kassen halbiert. Der Solidarbeitrag ist in dieser Lösung nicht vorgesehen.
Die verfassungsrechtliche Hürde
Eine Sonderabgabe, die ausschließlich PKV-Versicherte trifft, ist verfassungsrechtlich erklärungsbedürftig. Art. 3 GG verlangt, dass eine ungleiche Belastung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Der IfW-Vorschlag liefert einen solchen Grund: den nachweisbaren Solidarentzug durch den Wechsel in die PKV. Ob das bundesverfassungsgerichtsfest formulierbar ist, ist offen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit unterschiedliche Beitragsbemessung gerügt, wenn sie den Gleichheitsgrundsatz verletzt — die Rechtsprechungslinie gibt Spielraum, zieht aber auch Grenzen, die für eine Sonderabgabe dieser Art noch nicht ausgelotet sind.
Hinzu kommt die Frage der Einkommensverrechnung: Soll der Beitrag auf den Bruttolohn, das Gesamteinkommen oder nur das beitragspflichtige Einkommen nach GKV-Maßstab berechnet werden? Je enger die Bemessungsbasis, desto kleiner der Umverteilungseffekt — und desto leichter zu verteidigen, aber auch desto geringer das Finanzierungsvolumen.
Die politische Lage
Die Koalitionsarithmetik ist eindeutig. CDU-Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont die Ausgabenseite und lehnt neue Abgaben auf Kapital- oder Mieteinnahmen ab. Die CDU/CSU-Fraktion hat sich im Bundestag gegen jede Ausweitung der Beitragsbemessung ausgesprochen. Die SPD bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung: Sie will Beiträge auf alle Einkommensarten erheben — nicht nur auf Lohn und Rente, sondern auch auf Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen — und damit die GKV-Finanzierung breiter abstützen. Der IfW-Vorschlag findet damit in der Koalition keine natürliche Mehrheit: Er ist für die Union zu weitgehend (neue Abgabe), für die SPD zu begrenzt (nur PKV-Versicherte, nur lohnähnliche Basis).
Was der Vorschlag trägt — und was er offen lässt
Der IfW-Vorschlag hat analytische Stärken: Er benennt den Systemfehler präzise, er quantifiziert ihn (hypothetischer GKV-Beitrag als Maßstab), er bleibt systemkompatibel. Seine Schwäche liegt nicht in der Idee, sondern in der Reichweite. Die Ausgabendynamik — Krankenhauskosten stiegen im ersten Quartal 2026 um 9,3 Prozent, Arzneimittel um 5,1 Prozent im ersten Halbjahr — ist strukturell, nicht demografisch oder zufällig. Ein Transfermechanismus auf der Einnahmeseite verändert diese Dynamik nicht. Wann die GKV-Finanzen stabil sind, erkennt man nicht daran, dass ein Solidarbeitrag eingeführt wurde, sondern daran, ob Ausgaben und Einnahmen ohne jährliche Notoperationen im Gleichgewicht bleiben.
Ob das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz diesen Test besteht, zeigt sich an den Defizitzahlen für das erste Quartal 2027.
