Rund 20.000 Seeleute sitzen auf hunderten Schiffen im Persischen Golf fest. Die Meerenge, durch die täglich ein Fünftel des weltweiten Ölverbrauchs fließt, ist faktisch nur unter militärischer Eskorte passierbar. Wer verstehen will, warum kein internationaler Mechanismus greift, muss drei Ebenen getrennt lesen: was die Akteure programmatisch versprechen, wie sie öffentlich inszenieren und was sie tatsächlich tun.
Das Raster: Programm, Geste, Umsetzung
Dieser Vergleich trennt pro Akteur drei Kategorien. Programm meint kodifizierte Positionen: ratifizierte Verträge, offizielle Doktrinen, formale Abkommensentwürfe. Populistische Geste meint öffentliche Inszenierung, die innenpolitische Mobilisierung bedient — Drohungen, Ultimaten, symbolische Akte. Umsetzungs-Spur meint nachprüfbares Handeln: militärische Operationen, Sanktionsvollzug, Abstimmungsverhalten in internationalen Gremien. Die Trennung macht sichtbar, wo Ankündigung und Realität auseinanderfallen.
USA: Freie Schifffahrt als Doktrin, Eskalation als Praxis
Programm. Die USA berufen sich auf das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS), das in Teil III die Transitdurchfahrt durch internationale Meerengen garantiert — obwohl Washington UNCLOS selbst nie ratifiziert hat. Die offizielle Position: Kein Staat darf Mautgebühren für die Durchfahrt durch strategische Meerengen erheben; die Straße von Hormus muss für alle Schiffe frei passierbar sein. Im aktuellen Abkommensentwurf, über den seit April 2026 verhandelt wird, fordern die USA eine kostenfreie Durchfahrt für mindestens 60 Tage, die Räumung iranischer Minen und im Gegenzug eine teilweise Aufhebung von Sanktionen.
Populistische Geste. Präsident Trump hat die Rhetorik um die Meerenge systematisch zur innenpolitischen Mobilisierung genutzt. Die Drohung, den Iran zu „zerstören", sollte das Land Schiffe angreifen, die durch die Meerenge geleitet werden, bedient das Bild amerikanischer Stärke. Das Label „Project Freedom" für die Militäroperation zur Eskortierung von Handelsschiffen ist bewusst gewählt — es rahmt eine Seeblockade als Befreiungsmission. Die Forderung nach „internationaler Hilfe" bei gleichzeitiger unilateraler Blockade iranischer Häfen erzeugt einen performativen Widerspruch: Washington verlangt Multilateralismus, handelt aber bilateral.
Umsetzungs-Spur. Seit dem 28. Februar 2026 führen US-Streitkräfte wiederholt Luftangriffe auf iranische Militärziele in der Nähe der Meerenge durch, darunter Drohnenstellungen. Die US-Marine blockiert Schiffe, die iranische Häfen anlaufen oder verlassen — eine Maßnahme, die Völkerrechtsexperten als potenziell völkerrechtswidrig einstufen, sofern sie neutrale Handelsschifffahrt trifft. Gleichzeitig verhandelt Washington über ein Rahmenabkommen. Trump behauptet, Gespräche liefen weiter, während Teheran diese dementiert. Die Kluft zwischen Verhandlungsrhetorik und militärischem Faktenschaffen ist der zentrale Befund auf US-Seite.
Iran: Souveränität als Doktrin, Maut als Druckmittel
Programm. Iran hat UNCLOS nicht ratifiziert, ist aber an Völkergewohnheitsrecht gebunden, das ebenfalls ein Recht auf Transitdurchfahrt in internationalen Meerengen anerkennt. Teherans formale Position unterscheidet zwischen Souveränität über die eigenen Hoheitsgewässer und dem Recht auf Transitdurchfahrt — letzteres wird grundsätzlich anerkannt, aber an eigene Bedingungen geknüpft. Im Verhandlungsentwurf beharrt Iran auf der „Verwaltung und Souveränität" über die Meerenge und widerspricht einer Rückkehr zum Status quo ante, also einer freien Durchfahrt wie vor dem Konflikt.
Populistische Geste. Die Einrichtung einer De-facto-Mautstelle, bei der Schiffe Informationen übermitteln und teilweise Gebühren entrichten müssen, ist gleichermaßen wirtschaftliches Druckmittel und innenpolitisches Signal: Sie demonstriert Kontrolle über eine globale Lebensader. Die Drohung, die Meerenge vollständig zu schließen, falls die USA „einmischen", bedient das Narrativ nationaler Souveränität gegen westliche Hegemonie. Irans Verknüpfung der Hormus-Frage mit einem Ende israelischer Militäraktionen gegen Hisbollah und Hamas erweitert den Konflikt gezielt zu einer regionalen Identitätsfrage — ein klassisches Mittel, um innenpolitische Kritik am Wirtschaftseinbruch durch die Blockade umzulenken.
Umsetzungs-Spur. Iran hat die Schifffahrt in der Meerenge durch Angriffe und Drohungen faktisch zum Erliegen gebracht. Laut der britischen Behörde für die Sicherheit der Handelsschifffahrt bleibt die Sicherheitslage kritisch. Die Verminung der Passage und die US-Seeblockade iranischer Häfen verstärken sich gegenseitig zu einem Stillstand. Iran bricht laut eigenen Staatsmedien alle Verhandlungen ab, während die Verhandlungs-Spur über Pakistan als Vermittler (virtuelle Botschaft) weiterläuft — ein diplomatischer Schwebezustand, der die Unberechenbarkeit beider Seiten spiegelt.
UN-Sicherheitsrat: Mandatiert, blockiert, unterfinanziert
Kein internationaler Mechanismus füllt das Vakuum zwischen US-Eskorte und iranischer Maut. Ein von Bahrain eingebrachter Resolutionsentwurf im UN-Sicherheitsrat, der die Koordination defensiver Maßnahmen zur Sicherung der Schifffahrt und die Einstellung iranischer Angriffe forderte, scheiterte an den Gegenstimmen Russlands und Chinas — elf der fünfzehn Mitglieder stimmten dafür. 112 UN-Mitgliedstaaten unterstützten einen separaten Resolutionsentwurf zur Wiederherstellung der Schifffahrtsfreiheit, der jedoch ohne Sicherheitsratsbeschluss keine bindende Wirkung entfaltet.
Selbst wenn der politische Wille bestünde: Die operativen Kapazitäten fehlen. Derzeit laufen zwölf aktive UN-Friedensmissionen, alle in Afrika und im Nahen Osten — keine davon in der Straße von Hormus. Die Einsatzkräfte multilateraler Friedensmissionen befinden sich laut SIPRI auf dem niedrigsten Stand seit mindestens 25 Jahren. Im Juli 2025 fehlten den UN-Friedenssicherungseinsätzen zwei Milliarden US-Dollar — mehr als 35 Prozent ihres Gesamtbudgets für 2024–2025. Ein neues Mandat für die Hormus-Region müsste gegen russisches und chinesisches Veto durchgesetzt und aus einem bereits defizitären Topf finanziert werden.
Die EU plant eine eigene „rein defensive" Mission zur Sicherung der Meerenge, die auch Minenräumung umfassen könnte. Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben Interesse signalisiert, betonen aber die Notwendigkeit von UN-Mandaten und nationalen Parlamentsbeschlüssen. Die Abgrenzung zur US-Operation „Project Freedom" ist ungeklärt — ob eine EU-Mission neben einer US-Blockade als neutral gelten kann, ist die offene Frage.
ICC: Zuständig auf dem Papier, zahnlos in der Praxis
Angriffe auf zivile Handelsschiffe in der Straße von Hormus können den Tatbestand von Kriegsverbrechen erfüllen. Der Internationale Strafgerichtshof ist für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und seit 2018 für das Verbrechen der Aggression zuständig — allerdings nur unter engen Voraussetzungen.
Die strukturellen Hürden sind dreifach. Erstens: Weder die USA noch Iran sind Vertragsstaaten des Römischen Statuts. Die Zuständigkeit des ICC greift nur, wenn die Handlungen auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates stattfinden, der Täter Staatsangehöriger eines Vertragsstaates ist oder der UN-Sicherheitsrat eine Situation überweist. Für Handlungen auf hoher See oder in internationalen Gewässern fehlt in der Regel der territoriale Anknüpfungspunkt. Zweitens: Eine Überweisung durch den Sicherheitsrat ist durch das Vetorecht der USA (als Betroffene) und Russlands (als Verbündeter Irans) faktisch ausgeschlossen. Drittens: Der ICC verfolgt Einzelpersonen, nicht Staaten, und greift nur subsidiär ein, wenn nationale Gerichte nicht willens oder in der Lage sind zu ermitteln — der Grundsatz der Komplementarität. Weder Washington noch Teheran werden eigene Militärangehörige wegen Handlungen in der Hormus-Krise vor nationale Gerichte stellen.
Das Völkerrecht liefert damit zwar den normativen Rahmen — UNCLOS-Transitrecht, Verbot von Angriffen auf Zivilschiffe, Aggressionsverbot —, aber keinen funktionierenden Durchsetzungsmechanismus. Die Straße von Hormus ist ein Lehrstück dafür, wie Vetomächte internationales Recht als Rhetorik nutzen und als Bindung ablehnen.
Was die Matrix zeigt
Die Programm-Geste-Umsetzungs-Trennung legt denselben Befund auf beiden Seiten frei: Beide Akteure berufen sich auf internationales Recht — die USA auf UNCLOS (ohne Ratifikation), Iran auf Souveränität (ohne UNCLOS-Beitritt) — und handeln jenseits dessen, was ihre eigenen Referenzrahmen erlauben. Die USA blockieren neutrale Schifffahrt, während sie freie Schifffahrt fordern. Iran beansprucht Transitrechte auf Gegenseitigkeit, während es die Meerenge vermint. Die internationalen Institutionen — UN-Sicherheitsrat und ICC — sind durch die Vetostruktur derselben Akteure paralysiert, die den Konflikt führen.
Die geplante EU-Mission könnte ein drittes Modell jenseits von US-Eskorte und iranischer Maut etablieren — aber nur, wenn sie tatsächlich unter UN-Mandat operiert und nicht als europäischer Arm von „Project Freedom" wahrgenommen wird. Ob die Parlamente in Berlin, Paris und Rom eine solche Mission beschließen, während zwei Milliarden Dollar im UN-Peacekeeping-Budget fehlen, ist die nächste prüfbare Frage.
