Das ORF-Bestellverfahren erfüllt die formalen Anforderungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, untergräbt dessen Geist aber durch eine Stiftungsrats-Architektur, die politische Mehrheiten zuverlässig reproduziert. Solange das so bleibt, ist jede Generaldirektoren-Wahl zuerst eine Koalitionsarithmetik und erst danach eine Personalentscheidung. Bewertungskriterium: die demokratische Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gemessen an der tatsächlichen Unabhängigkeit seiner Führungsbestellung von parteipolitischer Steuerung.
Erstens: Die Arithmetik des Stiftungsrats lässt keinen Zweifel
Der ORF-Stiftungsrat umfasst 35 Mitglieder: sechs entsendet die Bundesregierung, sechs die Parlamentsparteien, neun die Bundesländer, neun der Publikumsrat, fünf der Zentralbetriebsrat. Für die Wahl reichen 18 Stimmen. Die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ halten nach der Novelle von 2025 rechnerisch rund 77 Prozent der Stimmen – bei einem gemeinsamen Wähleranteil von 59 Prozent. Diese Überrepräsentation ist kein Zufall, sondern Konstruktionsprinzip: Wer die Regierung bildet, bestimmt nicht nur die direkt entsandten Mitglieder, sondern beeinflusst über Landesregierungen und Publikumsrat auch die übrigen Sitze.
Der Verfassungsgerichtshof hat 2023 Teile der Ratsbestellungen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuordnung verlangt. Die Novelle von März 2025 reduzierte die Regierungssitze von neun auf sechs – ein Schritt, den ORF-Journalist Armin Wolf in der Kleinen Zeitung als kosmetisch kritisierte: Der Stiftungsrat sehe weiterhin „nach Regierungsfunk" aus. Die Gegenposition verdient Gehör: Sechs statt neun Regierungssitze sind ein realer Verlust an direktem Zugriff, und die Einführung eines öffentlichen Hearings am 8. Juni – übertragen auf ORF III und ORF ON – schafft zumindest Sichtbarkeit. Doch Sichtbarkeit ist nicht Entscheidungsmacht. Solange die Mehrheitsverhältnisse feststehen, bevor das erste Hearing-Wort gesprochen ist, bleibt die Transparenz eine Bühne ohne Einfluss auf das Stück.
Zweitens: Die Kandidaten passen zur Arithmetik, nicht umgekehrt
Aus 76 Bewerbungen filterte die Findungskommission 13 Namen für die Hearings. Die öffentlich gehandelten Favoriten lesen sich wie ein Who's who der parteipolitischen Zuordnung: APA-CEO Clemens Pig, dem die ÖVP-nahe Seite Unterstützung signalisiert; Lisa Totzauer, langjährige ORF-TV-Magazinchefin mit hauseigener Vernetzung; Markus Breitenecker, ehemaliger ProSiebenSat.1-PULS-4-Chef, der sich als Digitalisierer positioniert; Eva Schütz, Herausgeberin des Exxpress, deren Kandidatur das politische Spektrum der Bewerbungen illustriert.
Die Ausschreibung vom 30. April 2026 verlangt ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, Führungserfahrung, Kenntnisse des Medienmarkts, betriebswirtschaftliches Verständnis, soziale Kompetenz und ein Konzept zur mittel- und langfristigen Entwicklung des ORF. Diese Kriterien sind so breit gefasst, dass sie kaum als Selektionsinstrument taugen – sie beschreiben eine Führungsposition in jedem mittleren Medienunternehmen. Die tatsächliche Selektion findet in den informellen „Freundeskreisen" des Stiftungsrats statt, jenen parteinahen Gesprächsrunden, die seit Jahrzehnten die Vorentscheidung treffen. Welche konkreten Kriterien die Findungskommission anlegte, um 76 Bewerbungen auf 13 zu reduzieren, ist öffentlich nicht dokumentiert – ein Transparenzdefizit, das dem Geist des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes widerspricht, auch wenn es dessen Buchstaben möglicherweise erfüllt.
Drittens: Strukturreform bleibt Ankündigung
Die eigentliche Frage hinter der Personalie lautet: Kann der ORF unter diesen Bedingungen seine demokratische Funktion erfüllen? Der Sender steht vor einem Einsparbedarf von bis zu 220 Millionen Euro bis 2031, weil der ORF-Beitrag von 15,30 Euro monatlich bis Ende 2029 eingefroren bleibt und eine Valorisierung erst danach überhaupt zur Debatte steht. Gleichzeitig fordert die FPÖ die Abschaffung des Beitrags zugunsten einer Budgetfinanzierung mit reduzierten Mitteln – was den ORF direkt von jährlichen Parlamentsbeschlüssen abhängig machen würde. Die SPÖ will soziale Staffelung und Befreiungen für junge Menschen. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) verlangt einen Sparkurs, ohne die Programmqualität zu definieren, die darunter nicht leiden soll.
Ein nach der Generalbestellung angekündigter „ORF-Konvent" soll weitere Reformen diskutieren. Die Erfahrung mit solchen Ankündigungen in Österreich ist ernüchternd: Der 2024 in Kraft getretene ORF-Ethikkodex war ein Schritt, aber ein Ethikkodex ohne unabhängige Durchsetzungsinstanz bleibt ein Dokument guten Willens. Die NEOS fordern eine Verkleinerung des Stiftungsrats und mehr Bürgerbeteiligung – Vorschläge, die an den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat scheitern, solange ÖVP und SPÖ kein Interesse an einer Selbstbeschneidung ihres Einflusses haben.
Die beste Gegenposition – und warum sie nicht reicht
Man kann argumentieren, dass das aktuelle Verfahren einen Fortschritt darstellt: erstmals öffentliches Hearing, erstmals Bezugnahme auf das Europäische Medienfreiheitsgesetz, erstmals Reduktion der Regierungssitze nach einem VfGH-Urteil. Man kann anführen, dass der ORF-Stiftungsrat kein Unikum ist – auch der ZDF-Fernsehrat in Deutschland war bis zum Karlsruher Urteil von 2014 stark staatsnah besetzt, und die Reform brauchte Jahre. Man kann betonen, dass jede demokratisch gewählte Regierung ein legitimes Interesse an der Aufsicht über einen milliardenschweren öffentlichen Sender hat.
All das stimmt. Und all das erklärt nicht, warum ein Gremium, das 77 Prozent Regierungsnähe bei 59 Prozent Wähleranteil abbildet, als unabhängig gelten sollte. Der Fortschritt ist real, aber er ist inkrementell in einem System, das strukturelle Abhängigkeit produziert. Ein öffentliches Hearing, dessen Ergebnis die bestehende Mehrheit nicht bindet, ist Transparenztheater – nicht wertlos, aber nicht hinreichend.
Das Urteil
Die ORF-Generalwahl am 11. Juni 2026 wird einen neuen Generaldirektor hervorbringen, der seine Position der Koalitionsarithmetik verdankt, nicht einem unabhängigen Auswahlprozess. Das ist kein Vorwurf an einzelne Kandidaten, von denen mehrere fachlich qualifiziert sein mögen. Es ist ein Befund über ein System, das politische Loyalität belohnt und institutionelle Unabhängigkeit simuliert. Wer den ORF als demokratisches Infrastrukturprojekt ernst nimmt – und 710 Millionen Euro Beitragsmittel jährlich rechtfertigen diesen Anspruch –, muss die Bestellmechanik ändern, nicht nur die Besetzung. Solange der Stiftungsrat ein verlängerter Arm der Koalition bleibt, ist jeder neue General zuerst ein Koalitionskandidat und erst dann ein Medienmanager.
