Wer beide Entwicklungen zusammenliest, erkennt eine Zangenstruktur: Die gesetzliche Säule wird teurer, ohne mehr zu leisten — und die kapitalgedeckten Säulen liefern weniger, obwohl sie kompensieren sollen.
Die erste Säule: Beiträge rauf, Niveau runter
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt seit 2018 bei 18,6 Prozent. Ab 2028 rechnet die DRV mit 19,9 Prozent, für 2029 mit 20,0 Prozent, ansteigend auf 20,2 Prozent (2031), 20,7 Prozent (2033) und 21,1 Prozent bis 2040. Für einen Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttomonatsgehalt bedeutet der Sprung auf 19,9 Prozent eine jährliche Netto-Einkommensreduktion von rund 234 Euro — getragen je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Dahinter steht eine demografische Verschiebung, die sich in einer einzigen Kennzahl verdichtet: 1962 kamen in Westdeutschland sechs Beitragszahler auf einen Rentner, heute sind es etwa zwei. Bis 2045 prognostiziert die DRV nur noch 174 Beitragszahlende auf 100 Rentenbeziehende — rechnerisch 1,74 zu 1.
Der Sachverständigenrat Wirtschaft hat diese Dynamik auf die Gesamtsozialversicherung hochgerechnet: Der Gesamtbeitragssatz, derzeit 42,3 Prozent, könnte bis 2040 auf nahezu 50 Prozent steigen. Die Rentenausgaben selbst wachsen laut DRV-Projektion von 394,4 Milliarden Euro (2025) auf 476,3 Milliarden Euro (2029) und 677,5 Milliarden Euro (2040). Die Nachhaltigkeitsrücklage, die als Puffer dient, schmilzt rapide und wird voraussichtlich bis 2027/2028 unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe von 0,2 Monatsausgaben sinken.
Ohne die Reformen seit der Jahrtausendwende — Riester-Förderung, Nachhaltigkeitsfaktor, Rente mit 67 — wäre der Beitragssatz laut DRV bis 2050 auf knapp 29 Prozent gestiegen. Die Reformen haben ihn auf einen Pfad um 24,4 Prozent gedrückt, aber zum Preis eines sinkenden Nettorentenniveaus: von 48 Prozent auf voraussichtlich 41 Prozent in 2050.
Die zweite und dritte Säule: Zinspolitik als Renditekiller
Die kapitalgedeckte Altersvorsorge — betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Rentenversicherung — sollte die sinkende erste Säule ergänzen. Doch die EZB-Zinspolitik hat ihre Ertragsgrundlage systematisch ausgehöhlt. Der wichtigste Leitzins lag seit März 2016 bei null Prozent, der Einlagesatz zeitweise darunter. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen fiel von 4,86 Prozent (2001) auf 1,57 Prozent Anfang 2015 und ging zwischenzeitlich ins Negative.
Für Lebens- und Rentenversicherer, deren Geschäftsmodell auf festverzinslichen Anlagen ruht, war das existenzbedrohend. Der garantierte Höchstrechnungszins sank von 1,25 Prozent (2015) über 0,9 Prozent (2017) auf 0,25 Prozent seit Januar 2022. Zum 1. Januar 2025 wurde er zwar auf 1,0 Prozent angehoben — doch dieser Wert liegt weit unter dem historischen Durchschnitt und kompensiert die reale Inflation nicht.
Die DRV selbst wurde zum unfreiwilligen Opfer der Negativzinsen: Zwischen 2017 und 2023 fielen rund 602 Millionen Euro an Strafzinsen auf die Rücklagebestände an, allein für 2021 und 2022 prognostizierte man 355 Millionen Euro. Max Herbst von der FMH Finanzberatung formulierte das Problem auf den Punkt: Sozialkassen zahlen drauf, was letztlich zu höheren Beiträgen für die Versicherten führt.
Bei privaten Rentenversicherungen kommt ein weiterer Faktor hinzu: Stiftung Warentest kritisiert, dass bis zu 50 Prozent der Erträge durch Abschluss-, Vertriebs- und laufende Kosten verloren gehen können. Im Niedrigzinsumfeld bedeutet das für viele Verträge eine Realrendite nahe null oder im Negativen — die Vorsorge vernichtet Kaufkraft statt sie zu schaffen.
In der betrieblichen Altersvorsorge erzeugen niedrige Zinsen einen paradoxen Effekt: Sinkende Rechnungszinsen erhöhen den Barwert der Pensionsverpflichtungen, was Unternehmen zu höheren Rückstellungen zwingt. Die kurze Zinserhöhungsphase 2022/2023 brachte Entlastung — Pensionsverpflichtungen sanken nominell — doch mit den erneuten Zinssenkungen seit Sommer 2024 kehrt der Druck zurück.
Die Zange: Warum sich beide Effekte verstärken
Man könnte einwenden, dass steigende Beiträge und fallende Renditen zwei getrennte Probleme sind — das eine demografisch, das andere geldpolitisch getrieben. Diese Sichtweise verkennt die systemische Rückkopplung: Höhere Beitragssätze verringern das verfügbare Nettoeinkommen, das für private Vorsorge zur Verfügung steht. Gleichzeitig sinken die Renditen eben dieser privaten Vorsorge, sodass höhere Eigenleistungen nötig wären, um dasselbe Versorgungsziel zu erreichen. Die eine Säule wird teurer, die andere schlechter — und der Arbeitnehmer steht in der Mitte.
Die Hans-Böckler-Stiftung hält dagegen, dass höhere Rentenbeiträge Wachstum und Beschäftigung nicht zwangsläufig bremsen, weil sie als Nachfrage in die Binnenwirtschaft zurückfließen. Dieses Argument verdient Beachtung: Die Beiträge finanzieren Rentenleistungen, die konsumiert werden, und sind insofern kein totes Kapital. Allerdings trifft es auf die Grenzbelastung des einzelnen Arbeitnehmers keine Aussage — und es adressiert nicht die Frage, ob die Rendite des eingezahlten Euros im Umlageverfahren mit den Opportunitätskosten der entgangenen Kapitalmarktanlage Schritt hält, wenn letztere selbst kaum Ertrag liefert.
Reformbaustellen: Was auf dem Tisch liegt
Die Bundesregierung hat eine Rentenkommission eingesetzt, deren Abschlussbericht Ende Juni erwartet wird. Auf dem Tisch liegen mehrere Strukturmaßnahmen:
Bundeszuschüsse und versicherungsfremde Leistungen. 2023 flossen 84,3 Milliarden Euro als Bundeszuschuss in die Rentenversicherung, rund 22,4 Prozent der Gesamteinnahmen. Die sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen — Mütterrente, Anrechnungszeiten, Grundrente — beliefen sich in erweiterter Abgrenzung auf 124,1 Milliarden Euro, sodass ein Defizit von 39,8 Milliarden Euro verbleibt, das aus Beitragsmitteln querfinanziert wird. Eine saubere Trennung und volle Steuerfinanzierung dieser Leistungen würde den Beitragssatz entlasten, erfordert aber politischen Willen zur Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt.
Erweiterung des Versichertenkreises. Die Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung wird regelmäßig diskutiert. Kurzfristig brächte sie zusätzliche Beitragseinnahmen, langfristig aber auch zusätzliche Ansprüche — der Effekt auf die Deckungslücke ist ambivalent und hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Kapitalgedeckte Ergänzung. Das geplante Altersvorsorgedepot soll ab 2027 als Nachfolger der Riester-Rente fungieren und breitere Anlageklassen — insbesondere Aktien — zugänglich machen. Ob es die Zinsproblematik klassischer Garantieprodukte löst, hängt davon ab, ob die Regulierung tatsächlich kostengünstige, breit diversifizierte Produkte erzwingt oder erneut eine renditezehrende Kostenstruktur zulässt.
Einordnung
Die Kombination aus steigenden Beiträgen und renditearmer Kapitalanlage trifft die Effizienz des Gesamtsystems Altersvorsorge: Mehr Ressourcen fließen hinein, weniger Versorgung kommt heraus — pro eingesetztem Euro sinkt der Output. Der aktuelle Gesamtbeitragssatz von 42,3 Prozent bindet bereits einen erheblichen Teil der Bruttolöhne; ein Anstieg Richtung 50 Prozent engt den Spielraum für individuelle Vorsorge, Konsum und Investitionen weiter ein. Ob die Rentenkommission eine Antwort liefert, die über Parameteranpassungen — Beitragssatz hoch, Niveau runter, Zuschuss rauf — hinausgeht, wird sich an den konkreten Vorschlägen messen lassen müssen. Die strukturelle Frage bleibt, ob Deutschland ein System reformieren kann, dessen drei Säulen gleichzeitig und aus unterschiedlichen Gründen unter Druck stehen — oder ob es bei der Verteilung der Lasten zwischen Generationen bleibt, ohne die Gesamtlast zu senken.
