Sonderedition · Dossier Gesundheitsministerium
Der Stapel auf dem Schreibtisch: Was läuft, was tickt, was fehlt
Recherche-Paper, kein redaktionelles Stück. Es liefert die Belegbasis für die Artikel dieses Dossiers: jede Zahl mit Stichtag und Quelle, Widersprüche zwischen Quellen benannt statt geglättet, Datenlücken ausgewiesen.
Der Stapel auf dem Schreibtisch — was läuft, was tickt, was fehlt
Bestandsaufnahme der laufenden gesundheitspolitischen Vorhaben des Bundes. Recherchestand: 25. Juli 2026. Alle Zugriffe auf die im Quellenverzeichnis genannten Belege: 25. Juli 2026.
Anlass. Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 24. Juli 2026 eine Kabinettsumbildung angekündigt: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wechselt an die Spitze des Bundeskanzleramts, ihr Nachfolger im Bundesgesundheitsministerium wird der frühere CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann [Q1, Q2, Q3]. Linnemann sprach von „Höllenrespekt" vor der Aufgabe und bat öffentlich um eine Einarbeitungszeit [Q4]. Die Ernennungsurkunde soll er nach Presseberichten am Mittwoch nach der Ankündigung erhalten, den Amtseid vor dem Bundestag aber voraussichtlich erst im September leisten [Q5]. Der Staatsrechtler Stefan Ulrich Pieper hält die Amtsführung ohne Vereidigung für verfassungsrechtlich fragwürdig und verweist auf die Möglichkeit einer Sondersitzung des Bundestages [Q5]. Dieses Papier ist der Übergabeordner, den es so nicht gibt: für jedes laufende Vorhaben Rechtsstand, Umsetzungsstand, nächste Frist mit Datum, offene Konfliktlinien und Zuständigkeit.
1. Kernbefunde
- Die teuerste Entscheidung des Hauses ist bereits getroffen und wirkt erst nach dem Amtsantritt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) passierte Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 — im Bundestag mit 318 zu 284 Stimmen bei 4 Enthaltungen — und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft; es erzwingt Einsparungen in der Größenordnung von rund 19 Mrd. Euro [Q6, Q7, Q8]. Der neue Minister erbt nicht die Verhandlung, sondern die Vollzugs- und Konfliktlast: Der Krankenhaus Rating Report 2026 erwartet, dass wegen der ab 2027 greifenden Erlöskürzungen bis 2030 rund 70 Prozent der Kliniken Jahresverluste schreiben [Q9].
- Die Krankenhausreform steht nicht mehr vor der Grundsatzentscheidung, sondern vor der Vollzugsfrist. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) passierte den Bundesrat am 27. März 2026 [Q10, Q11]; die Prüfungen der Qualitätskriterien durch den Medizinischen Dienst waren bis zum 31. Juli 2026 abzuschließen, die Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Länder soll bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen [Q12, Q13]. Die finanzielle Wirkung der Vorhaltevergütung wurde dagegen um ein Jahr verschoben: 2026 und 2027 sind budgetneutral, die Konvergenz folgt 2028/2029, volle Finanzwirksamkeit erst ab 2030 [Q14].
- Die Pflegeversicherung ist der akute Fall, nicht die Krankenversicherung. Der GKV-Spitzenverband weist für 2026 ein Defizit von 4,2 Mrd. Euro aus, worin bereits 3,2 Mrd. Euro Bundesdarlehen enthalten sind; für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 10 Mrd. Euro geschätzt [Q15]. Das Darlehen ist zwischen 2029 und 2035 zurückzuzahlen [Q16].
- Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen schneller als jede Leistungsanpassung. Zum 1. Juli 2026 zahlen Heimbewohnerinnen und -bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst, 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor; der einrichtungseinheitliche Eigenanteil allein stieg um über zwölf Prozent von 1.583 auf 1.775 Euro [Q17].
- Die elektronische Patientenakte ist verteilt, aber nicht in Betrieb. Die Kassen haben für mehr als 73 Millionen Versicherte eine ePA angelegt, die Widerspruchsquote liegt bei gut fünf Prozent statt der erwarteten rund 20 Prozent [Q18, Q19] — nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nutzen sie jedoch nur rund vier Millionen der 74 Millionen GKV-Versicherten aktiv [Q20].
- Zwei große Vorhaben sind noch nicht Gesetz und liegen damit im Einflussbereich des neuen Amtsinhabers. Die Notfallreform wurde am 22. April 2026 vom Kabinett beschlossen und am 9. Juli 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten; Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen [Q21, Q22, Q23]. Das im Koalitionsvertrag zugesagte Primärarztsystem existiert bislang nur als Dialogprozess, ein Gesetzentwurf liegt nach der ausgewerteten Quellenlage nicht vor [Q24, Q25].
- Eine Bundesförderung läuft zum Jahresende ersatzlos aus. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst — 4 Mrd. Euro für 2021 bis 2026, Ziel bis zu 5.000 neue Stellen — endet am 31. Dezember 2026; eine Anschlussfinanzierung des Bundes ist nicht vorgesehen [Q26, Q27].
- Die dichteste Entscheidungsphase fällt exakt in die erbetene Einarbeitungszeit. Zwischen Oktober und Dezember 2026 liegen der GKV-Schätzerkreis, die Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2027 bis zum 1. November, die Leistungsgruppenzuweisung der Länder, das Auslaufen des ÖGD-Pakts, die gesetzlich terminierte AMNOG-Evaluation und das angestrebte Inkrafttreten der Pflegereform [Q13, Q26, Q28, Q29, Q30].
2. Krankenhausreform
2.1 Rechtsstand
Grundlage ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) aus dem Dezember 2024 [Q31]. Es wurde durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) überarbeitet: Der Bundestag beschloss das KHAG am 6. März 2026 [Q32], der Bundesrat stimmte am 27. März 2026 zu — nach Darstellung des Deutschen Ärzteblatts „mit schwerem Herzen" [Q10, Q11].
Materielle Kernänderungen des KHAG:
- Zahl der Leistungsgruppen von 65 auf 61 reduziert. Nicht mehr als eigene Leistungsgruppen geführt werden Infektiologie, Notfallmedizin, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie Spezielle Kinderchirurgie [Q12].
- Vorhaltevergütung um ein Jahr verschoben. Die Jahre 2026 und 2027 gelten als budgetneutral, die Konvergenzphase folgt 2028 und 2029, ab 2030 soll die Vorhaltevergütung voll finanzwirksam werden; die reformbedingten Zuschläge und Förderbeträge treten entsprechend ein Jahr später in Kraft, die bestehenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe wurden um ein Jahr verlängert [Q14].
- Finanzierungsquelle des Bundesanteils am Transformationsfonds verändert. Der Bundesanteil kommt nicht mehr aus dem Gesundheitsfonds, sondern aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität [Q33].
- Verlängerte Übergangs- und Ausnahmefristen. Nach der ausgewerteten anwaltlichen Auswertung reichen Übergangsfristen bis 2030 und Ausnahmeregelungen bis 2032 [Q13].
2.2 Fristen
| Frist | Gegenstand | Beleg |
|---|---|---|
| 30.11.2025 | Antragstellung für eine Leistungsgruppen-Zuweisung zum 1.1.2027 | Q12 |
| 31.12.2025 | Erste Antragsrunde der Länder im Transformationsfonds beim BAS | Q34 |
| 31.07.2026 | Abschluss der Prüfungen der Qualitätskriterien durch den Medizinischen Dienst | Q12 |
| 31.12.2026 | Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Länder; bei Zuweisung bis zu diesem Datum kein Veto der Krankenkassen, nur Benehmen | Q12, Q13 |
| 01.01.2027 | Wahlrecht der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen zwischen Tagespauschale mit oder ohne ärztliche Leistungen | Q35 |
| 2028/2029 | Konvergenzphase Vorhaltevergütung | Q14 |
| ab 2030 | Vorhaltevergütung voll finanzwirksam; Eigenanteil der Länder im Transformationsfonds steigt von mindestens 30 auf mindestens 50 Prozent | Q14, Q34 |
| bis 2035 | Laufzeit des Krankenhaustransformationsfonds | Q34 |
Widerspruch, nicht gemittelt: Eine anwaltliche Auswertung nennt eine Verschiebung der Frist 31. Oktober 2026 auf den 30. September für bestimmte Meldepflichten [Q13], eine andere Auswertung spricht davon, dass die Länder die Zuweisung „bis Ende Oktober 2026" abzuschließen hätten [Q36]. Die Angaben lassen sich anhand der ausgewerteten Sekundärquellen nicht zur Deckung bringen; die gesetzlich eindeutige und mehrfach übereinstimmend belegte Marke ist der 31. Dezember 2026 für die vetofreie Zuweisung [Q12, Q13]. Der Normtext des KHAG wurde für dieses Papier nicht im Volltext ausgewertet — die Klärung dieser Frist ist eine Aufgabe für die Fachabteilung, keine Rechercheaussage.
2.3 Umsetzungsstand nach Ländern
Eine konsolidierte Bundesübersicht über den Zuweisungsstand aller sechzehn Länder war in den ausgewerteten Quellen nicht auffindbar (siehe Abschnitt 11). Belegt sind Einzelbefunde:
- Nordrhein-Westfalen ist am weitesten. Der neue Krankenhausplan trat überwiegend am 1. April 2025 in Kraft; zum 1. Januar 2026 wurden die verbleibenden zehn von 64 Leistungsgruppen wirksam, seither gilt der Plan vollständig [Q37, Q38].
- Niedersachsen ist nach Darstellung eines Fachdienstes das einzige westdeutsche Land, das die Leistungsgruppenzuweisung nicht bis Ende 2026 abschließen wird; die CDU-Landtagsfraktion wirft Gesundheitsminister Andreas Philippi Verzögerung vor [Q36]. Diese Aussage stammt aus einer parteipolitisch gerahmten Auseinandersetzung und ist entsprechend zu gewichten.
- Bayern hatte vorgesehen, interessierten Kliniken bereits im Lauf des Jahres 2025 Leistungsgruppen zuzuweisen [Q36].
- Norddeutsche Länder haben den Medizinischen Dienst Nord gemeinsam mit den Leistungsgruppenprüfungen beauftragt [Q39].
- Sachsen-Anhalt hat ein Landeskrankenhausgesetz zur Umsetzung der Bundesreform beschlossen [Q40].
2.4 Transformationsfonds
Volumen: bis zu 50 Mrd. Euro für die Jahre 2026 bis 2035 [Q34]. Der Eigenanteil der Länder — gegebenenfalls gemeinsam mit den Krankenhausträgern — beträgt in den Jahren 2026 bis 2029 mindestens 30 Prozent, von 2030 bis 2035 mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten [Q34]. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Träger melden Vorhaben beim Landesministerium, das Land beantragt beim Bundesamt für Soziale Sicherung über ein elektronisches Verwaltungsportal [Q34]. Zum 31. Dezember 2025 lagen dort 254 Anträge vor [Q34]; erste Fördermittel wurden laut BMG-Meldung vom 17. April 2026 bewilligt [Q41]. Das Deutsche Ärzteblatt berichtet, die Länder hätten „deutlich zu viele Fördermittel" beantragt [Q42].
Widerspruch zur Höhe des Bundesanteils: Eine Auswertung beziffert den aus dem Sondervermögen finanzierten Bundesanteil auf 25 Mrd. Euro und leitet daraus eine Entlastung der Krankenkassen um 25 Mrd. Euro ab [Q33]; die Darstellung des Bundesamts für Soziale Sicherung nennt dagegen 29 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen [Q34]. Beide Zahlen können bei unterschiedlicher Abgrenzung zutreffen (Entlastung des Gesundheitsfonds versus Gesamtbundesbeitrag); auflösen lässt sich der Unterschied ohne Haushaltsunterlagen nicht.
2.5 Schließungen und Insolvenzen — Zeitreihe
Amtliche Grunddaten (Statistisches Bundesamt, veröffentlicht 6. November 2025):
| Jahr | Krankenhäuser | Aufgestellte Betten |
|---|---|---|
| 2023 | 1.874 | 476.924 |
| 2024 | 1.841 | 472.851 |
[Q43, Q44] — 2024 entfielen 528 Häuser auf öffentliche Träger (46,8 Prozent der Betten), 575 auf freigemeinnützige (32,3 Prozent) und 738 auf private Träger (20,9 Prozent) [Q44].
Insolvenzverfahren nach Erhebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft:
| Jahr | Eröffnete Verfahren | Betroffene Standorte |
|---|---|---|
| 2023 | 29 | 34 |
| 2024 | mindestens 24 | 30 |
| 2025 | 22 | 26 |
[Q45] — An den 26 Standorten des Jahres 2025 arbeiten nach DKG-Angaben knapp 13.500 Beschäftigte; betroffen waren überwiegend freigemeinnützige Häuser (13 Standorte), danach öffentliche (acht) und private (fünf) [Q45].
Schließungen 2025: Zwei der 2025 eröffneten Verfahren endeten bereits mit einer Schließung, bei drei weiteren wurde der Betrieb fortgeführt; insgesamt wurden 2025 sechs insolvente Kliniken geschlossen, einschließlich Verfahren aus Vorjahren [Q45]. Hinzu kamen Betriebseinstellungen ohne vorheriges Insolvenzverfahren, etwa das Luisenkrankenhaus Düsseldorf zum Jahresende 2025 und die Helios Klinik Schkeuditz Ende Mai 2025 [Q45]. Für Mitte 2026 ist die Schließung der Helios Klinik Breisach vorgesehen; deren Notaufnahme ist seit Anfang 2026 außer Betrieb [Q45].
Wichtige Einschränkung: Die Kennzahl „Insolvenz" ist nicht deckungsgleich mit „Schließung". In zahlreichen Fällen übernehmen Kommunen, Landkreise oder private Investoren den Betrieb — belegt etwa beim DRK-Krankenhaus Alzey (Übernahme durch den Landkreis Alzey-Worms zum 1. Juli 2025) und bei der Diakoneo Klinik Schwabach [Q45]. Parallel laufen Fusionen: Der Verbund der Universitätskliniken Heidelberg und Mannheim wurde zum 1. Januar 2026 vollzogen, nachdem das Bundeskartellamt ihn zunächst untersagt hatte [Q45].
2.6 Wirtschaftliche Lage
Für 2024 wies der Krankenhaus Rating Report aus, dass rund 56 Prozent der Kliniken einen Verlust ausweisen dürften und die durchschnittliche EBITDA-Marge erstmals negativ wird [Q46]. Der Report 2026 rechnet für 2025 mit einem Verlustanteil von 23 Prozent und für 2026 mit 25 Prozent — jeweils unter Einrechnung der angekündigten kurzfristigen Milliardenhilfen — und für 2026 mit einer Insolvenzwahrscheinlichkeit von 1,7 Prozent [Q9]. Für die Zeit nach den Erlöskürzungen des BStabG ab 2027 erwartet er bis 2030 einen Verlustanteil von rund 70 Prozent [Q9]. Herausgeber ist das RWI — Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung; die Methodik ist publiziert, die Datengrundlage sind Jahresabschlüsse.
2.7 Klagen
Für Nordrhein-Westfalen liegen belastbare Verfahrenszahlen vor (Stand: Ende 2025, Verfahren gegen einzelne Planungsentscheidungen):
- 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig [Q47].
- Von den 72 Eilverfahren wurden 45 erstinstanzlich zugunsten des Landes entschieden, 17 ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern [Q47].
- Beim Oberverwaltungsgericht Münster wurden 40 Beschwerden gegen Eilentscheidungen eingelegt, sechs davon durch das Land; 14 wurden zugunsten des Landes, vier ganz oder teilweise zugunsten von Krankenhäusern entschieden [Q47].
- Die erste gerichtliche Hauptsacheentscheidung erging am 23. Juni 2026 durch das Verwaltungsgericht Aachen, das die Klage eines Krankenhausträgers aus der Region Aachen gegen die Zuweisung verschiedener Leistungsgruppen abwies [Q47, Q48].
Vergleichbar aufbereitete Verfahrensstatistiken anderer Länder wurden nicht gefunden. Eine höchstrichterliche Klärung der Reformarchitektur steht aus.
2.8 Zuständigkeit und Konfliktlinie
Die Krankenhausplanung ist Ländersache; der Bund setzt über das SGB V den Rahmen für Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Vergütung. Der Konflikt ist damit strukturell: Die Länder tragen die Zuweisungsentscheidungen und die Investitionsfinanzierung, die Krankenkassen tragen die Betriebskosten, der Bund setzt die Kriterien. Das KHAG hat diesen Konflikt zugunsten der Länder verschoben — die vetofreie Zuweisung bis 31. Dezember 2026 und die verlängerten Ausnahmefristen sind genau diese Verschiebung. Der Verband der Ersatzkassen hat das KHAG öffentlich als Aufweichung der Reform kritisiert [Q10]; der vdek ist Interessenvertretung der Ersatzkassen, die die Betriebskosten tragen.
2.9 Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V (Versorgungsstufe Level 1i) verbinden stationäre Behandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen [Q35]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben sich auf den Leistungskatalog verständigt; er gilt seit Anfang März 2026 [Q35]. Die ersten Einrichtungen werden ab 2027 erwartet [Q35]. In der Übergangsphase bis Ende 2026 werden stationäre Leistungen über DRG, ambulante über EBM oder GOÄ abgerechnet; ab 1. Januar 2027 besteht das Wahlrecht zwischen einer Tagespauschale mit oder ohne ärztliche Leistungen [Q35]. Davon zu unterscheiden ist die spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V („Hybrid-DRG") [Q49].
3. Pflege
3.1 Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung schrieb in den ersten drei Quartalen 2025 ein Defizit von 550 Mio. Euro [Q50]. Für 2026 weist der GKV-Spitzenverband ein Defizit von 4,2 Mrd. Euro aus — darin enthalten sind 3,2 Mrd. Euro Bundesdarlehen; für 2027 wird ein zusätzlicher Finanzbedarf von rund 10 Mrd. Euro geschätzt [Q15].
Der Haushaltsausschuss des Bundestages erhöhte das für 2026 zugesagte Darlehen von 1,5 auf 3,2 Mrd. Euro; es ist in den Jahren 2029 bis 2035 zurückzuzahlen [Q16]. Das ist der entscheidende Punkt für die Amtsplanung: Es handelt sich nicht um einen Zuschuss, sondern um eine Verbindlichkeit, die in einer künftigen Legislaturperiode fällig wird.
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 2026 3,6 Prozent, für Kinderlose 4,2 Prozent [Q50].
3.2 Eigenanteile in der stationären Pflege
Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum Stichtag 1. Juli 2026, veröffentlicht am 14. Juli 2026 [Q17]:
| Bestandteil | 1.7.2025 | 1.7.2026 |
|---|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE), 1. Jahr | 1.583 € | 1.775 € |
| davon Ausbildungskosten | 114 € | 128 € |
| Unterkunft und Verpflegung | 1.018 € | 1.068 € |
| Investitionskosten | 507 € | 521 € |
| Gesamt, 1. Aufenthaltsjahr | 3.108 € | 3.364 € |
Der Anstieg beträgt 256 Euro monatlich; der EEE allein stieg um mehr als zwölf Prozent [Q17]. Länderspanne zum 1. Juli 2026: Sachsen-Anhalt 2.891 Euro (niedrigster Wert), Bremen 3.761 Euro (höchster Wert) [Q17]. Der Zuschuss der Pflegekasse auf den EEE ist nach Aufenthaltsdauer gestaffelt: 15 Prozent im ersten, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr [Q17].
Zum 1. Januar 2026 hatte dieselbe Auswertung 3.245 Euro ausgewiesen, ein Plus von 261 Euro beziehungsweise neun Prozent gegenüber dem Vorjahr [Q51]. Beide Werte sind zutreffend — sie beziehen sich auf verschiedene Stichtage desselben Jahres. Wer sie nebeneinanderstellt, muss den Stichtag mitführen.
Der vdek beziffert den Anteil, den die Länder nach seiner Rechtsauffassung vollständig tragen müssten (Investitionskosten und Ausbildungskosten), auf 649 Euro monatlich im Durchschnitt [Q17]. Der vdek ist Interessenvertretung der Ersatzkassen; die Forderung entlastet die Beitragszahler und belastet die Landeshaushalte.
Zeitreihenlücke: Die für dieses Papier ausgewertete Pressemitteilung liefert nur den Vorjahresvergleich. Belastbare Werte für 2021 bis 2024 waren in den ausgewerteten Quellen nicht enthalten; belegt ist lediglich, dass die 3.000-Euro-Marke im Juli 2025 erstmals überschritten wurde [Q51].
3.3 Zahl der Pflegebedürftigen
Amtlich (Statistisches Bundesamt): 5,69 Millionen Pflegebedürftige im Dezember 2023 [Q52]. Davon wurden 4,89 Millionen beziehungsweise 86 Prozent zu Hause versorgt, 0,80 Millionen beziehungsweise 14 Prozent vollstationär im Pflegeheim [Q52]. Vorausberechnung: allein demografiebedingter Anstieg von 5,0 Millionen Ende 2021 über 5,6 Millionen Ende 2035 auf 6,8 Millionen Ende 2055 [Q52].
Die Pflegestatistik erscheint zweijährlich; ein amtlicher Wert für 2025 lag zum Recherchestand nicht vor.
3.4 Personalbemessung
Rechtsgrundlage ist § 113c SGB XI. Die Regelungen traten am 1. Juli 2023 in Kraft; die Konvergenzphase lief bis zum 31. Dezember 2025, seit dem
- Januar 2026 ist die Anwendung des Verfahrens verbindlich [Q53]. Das Verfahren wurde von einem Forschungsteam unter Leitung von Heinz Rothgang (Universität Bremen) entwickelt und unterscheidet drei Qualifikationsniveaus mit bundeseinheitlichen Personalanhaltswerten je Pflegegrad [Q53]. Ergebnisse des Modellprogramms werden seit Januar 2026 veröffentlicht [Q53].
Der vdek stellt fest, der Angleichungsprozess gehe „nur schleppend voran"; nach wie vor gebe es zwischen den Ländern abweichende Vorgaben für die personelle Ausstattung, was zu den regionalen Eigenanteilsunterschieden beitrage [Q17]. Damit steht die Rechtslage — verbindliche Anwendung seit dem 1. Januar 2026 — gegen einen Umsetzungsbefund, der Lücken beschreibt. Die Höhe dieser Lücke ist aus den ausgewerteten Quellen nicht quantifizierbar.
3.5 Stand der großen Pflegereform
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" nahm im Juli 2025 ihre Arbeit auf und legte am 11. Dezember 2025 Ergebnisse und eine Roadmap vor; vorgestellt wurden sie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der Hamburger Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer [Q54, Q55]. Arbeitsschwerpunkte: Prävention, Bürokratieabbau, digitale Innovationen und langfristig tragfähige Finanzierung [Q54]. Vereinbart wurde, dass das BMG nach interner Abstimmung einen Finanzierungsvorschlag vorlegt und die Länder für Februar 2026 zu einer Ministerrunde einlädt; anschließend sollte ein Gesetzentwurf entstehen, der „möglichst Ende 2026" in Kraft treten kann [Q54, Q55].
Am 4. Juni 2026 legte das BMG den Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vor [Q56]. Belegte Elemente: Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 Prozent, erschwerter Zugang zu den Pflegegraden sowie eine Reduzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige [Q56].
Konfliktlinien, belegt: Der Deutsche Pflegerat bezeichnete den Entwurf als „reines Sparprogramm", das nicht die Versorgungssicherung, sondern die kurzfristige Konsolidierung der Pflegeversicherung in den Mittelpunkt stelle [Q56]. Der Verband der Kranken- und Pflegekassen kritisierte, die Reform gehe einseitig zulasten der Pflegebedürftigen und der Beitragszahler [Q56]. Sozialverbände, Kassen und Opposition bewerteten den Entwurf überwiegend kritisch [Q57].
Widerspruch zum Koalitionsvertrag, benannt: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren [Q58]. Der PNOG-Referentenentwurf sieht demgegenüber eine Reduzierung dieser Beiträge vor [Q56]. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern eine gegenläufige Festlegung — sie liegt beim Amtsantritt unaufgelöst auf dem Tisch.
3.6 Weitere Pflegegesetze
- Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege („Pflegekompetenzgesetz"). Bundestag am 6. November 2025 in zweiter und dritter Lesung beschlossen, in Kraft seit dem 1. Januar 2026 [Q59, Q60]. Pflegefachpersonen dürfen bestimmte heilkundliche Leistungen ohne ärztliche Anordnung selbstständig erbringen [Q59].
- Pflegefachassistenzgesetz. Von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die neuen Regelungen zur Ausbildung treten Anfang 2027 in Kraft [Q61]. Sie lösen 27 unterschiedliche landesrechtliche Ausbildungswege ab [Q61].
3.7 Zuständigkeit
Bund: Leistungsrecht und Finanzierung der Pflegeversicherung (SGB XI), Ausbildungsrecht. Länder: Investitionskostenförderung der Einrichtungen, Heimrecht, Vorgaben zur personellen Ausstattung. Selbstverwaltung: Verhandlung der Vergütungen und Pflegesätze, Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens. Der Eigenanteil ist damit ein Produkt aller drei Ebenen — was erklärt, warum keine Ebene für ihn allein haftbar gemacht werden kann und warum er wächst.
4. Digitalisierung
4.1 Elektronische Patientenakte
Rechtsgrundlage. Die ePA wird nach dem Opt-out-Prinzip des § 341 SGB V für alle Versicherten angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgt [Q62].
Verbreitung. Die Krankenkassen haben nach Angaben der gematik für mehr als 73 Millionen Versicherte eine ePA angelegt; nicht angelegt wurde sie im Wesentlichen nur für Versicherte, die ausdrücklich widersprochen haben [Q18]. Bis Mitte April 2026 hatten rund 5,1 Millionen Menschen eine digitale Identität angelegt; mehr als 100 Millionen Dokumente wurden hinterlegt [Q63].
Widerspruchsquote. Der GKV-Spitzenverband beziffert sie auf „gut fünf Prozent" der Versicherten; die Bundesregierung hatte ursprünglich mit rund 20 Prozent gerechnet [Q19]. Nach Kassen differenziert: Techniker Krankenkasse rund sieben Prozent (rund 840.000 von über 12 Millionen Versicherten), IKK classic rund neun Prozent, AOK rund vier Prozent (1.037.426 von 27,5 Millionen) [Q19, Q64].
Tatsächliche Nutzung. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nutzen rund vier Millionen der 74 Millionen GKV-Versicherten die ePA aktiv [Q20]. Das ist die entscheidende Zahl des gesamten Digitalisierungskapitels: Die Widerspruchsquote misst Akzeptanz der Anlage, nicht Nutzung. Beide Kennzahlen werden in der öffentlichen Debatte regelmäßig verwechselt.
Pflichten und Sanktionen. Für Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ist die ePA-Nutzung seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend [Q65]. Für das Jahr 2025 wurden übergangsweise keine Sanktionen verhängt [Q66]; ab 2026 drohen nach § 341 Abs. 6 SGB V Honorarkürzungen von einem Prozent sowie die Halbierung der TI-Pauschale [Q65, Q67]. Ab dem vierten Quartal 2025 mussten Praxen in der Abrechnung nachweisen, dass sie technisch zur ePA-Nutzung in der Lage sind [Q65]. Krankenhäusern drohen ab dem 1. April 2026 finanzielle Nachteile, wenn sie TI-Module wie die ePA nicht unterstützen [Q68].
Alltagsbefund. Nach einer Erhebung hatten drei Viertel der bereits ePA-nutzenden Praxen im jeweils letzten Monat technische Probleme — häufig war der Zugriff nicht möglich oder Dokumente ließen sich nicht hochladen [Q68]. Mehr als 80 Prozent der Befragten hielten die Patienten für schlecht bis sehr schlecht informiert [Q68]. Der Vorsitzende des Deutschen Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Markus Beier, bezeichnete den Registrierungsprozess als „absurd kompliziert" und die ePA in ihrer derzeitigen Form als nur „eingeschränkt praxistauglich"; in der Praxis werde sie oft als unsortierte PDF-Sammlung ohne Volltextsuche erlebt [Q20]. Der Hausärzteverband ist Interessenvertretung der betroffenen Berufsgruppe. In Krankenhäusern hatten nach einer Umfrage erst rund 40 Prozent mit dem Pilotbetrieb begonnen; viele warteten noch auf Software-Updates [Q68].
Vollzugslücke, belegt: Kassenärztliche Vereinigungen prüfen in der Regel nur, ob das ePA-Modul technisch installiert und „nutzungsbereit" ist — den Behörden fehlen offenbar die technischen Mittel, die tatsächliche Befüllung zu überwachen [Q68]. Eine Sanktionsnorm, deren Tatbestand nicht messbar ist, sanktioniert die Installation, nicht die Nutzung.
4.2 E-Rezept
Bis Ende 2025 wurde das milliardste E-Rezept eingelöst [Q69, Q70]. Anfang 2026 wurden nach Verbandsangaben täglich über 2,5 Millionen digitale Verordnungen ausgestellt; rund 95 Prozent der GKV-Verordnungen sind digital [Q71]. Die technische Fehlerquote wird mit etwa ein bis zwei Prozent der Einlösungen angegeben [Q71].
4.3 Telematikinfrastruktur
Störungen. Am 10. Februar 2026 kam es zu einem Teilausfall der TI; betroffen waren VSDM, ePA, E-Rezept und KIM, E-Rezepte konnten teilweise nicht eingelöst oder gelöscht werden [Q72]. Fällt die TI aus, ist die Ausstellung von E-Rezepten blockiert und es müssen Ersatzverfahren dokumentiert werden [Q71].
Eigenbefund des Betreibers. Im Dezember 2025 räumte die gematik nach zahlreichen Ausfällen Unzufriedenheit mit der Stabilität der TI ein; der Leiter Produktion, Sicherheit und Betrieb erklärte, man sei „äußerst unzufrieden mit dem Zustand" [Q73]. Im Juni 2026 erhielt die gematik von ihren Gesellschaftern den Auftrag, eine Roadmap zur Modernisierung der TI zu erstellen [Q74].
Rechnungshof. Der Bundesrechnungshof berichtete im September 2025, die Verluste der gematik hätten sich bis Ende 2023 auf 874 Mio. Euro summiert, und kritisierte, dass seit 2019 kein vom Bundesfinanzministerium gefordertes Aufsichtsgremium eingerichtet worden sei [Q75]. Ebenfalls im September 2025 rügte der Bundesrechnungshof das Bundesgesundheitsministerium wegen fehlender Nachweise [Q76].
4.4 Gesundheitsdatennutzung, Forschungsdatenzentrum, EHDS
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Kraft seit dem 26. März 2024 [Q77, Q78].
- Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) hat am 9. Oktober 2025 seinen Betrieb in neuer Form aufgenommen [Q78].
- EHDS-Verordnung: veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 5. März 2025, in Kraft seit dem 26. März 2025 [Q77]. Die zweijährige Übergangszeit zur Umsetzung durch die Mitgliedstaaten endet am 26. März 2027 [Q77, Q79]. Ab März 2029 soll der grenzüberschreitende Austausch von Patientenkurzakten sowie elektronischen Verschreibungen und Verabreichungen in allen Mitgliedstaaten möglich sein [Q77, Q80]. Die vollständige Umsetzung erstreckt sich nach dem Fahrplan der EU-Kommission bis 2034 [Q77].
- Umsetzungsgesetz: Der Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) dient nach eigener Begründung der fristgerechten Umsetzung der EHDS-Verordnung sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärnutzung [Q81, Q82]. Das Verfahren war zum Recherchestand nicht abgeschlossen. Die Frist 26. März 2027 liegt damit innerhalb der ersten acht Monate der neuen Amtszeit, das Gesetz jedoch noch im Entwurfsstadium.
5. Versorgung in der Fläche
5.1 Hausärztliche Versorgung
Unbesetzte Sitze. Bundesweit sind etwa 5.000 Hausarztsitze nicht besetzt [Q83]. Eine Prognose erwartet für 2040 rund 12.000 unbesetzte Hausarztstellen, etwa 20 Prozent aller Sitze [Q83].
Altersstruktur. In der hausärztlichen Versorgung sind 37,2 Prozent der Ärzte älter als 59 Jahre; 18 Prozent sind über 65, neun Prozent über 70 [Q83, Q84]. Nach Modellrechnungen scheiden bis 2035 etwa 30.000 derzeit praktizierende Hausärztinnen und Hausärzte altersbedingt aus [Q83].
Regionale Spitzenwerte. Im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) sind 43,5 Prozent der Hausärzte über 65 Jahre alt; im gesamten Land Rheinland-Pfalz sind es 22,1 Prozent [Q85]. Dies ist der empirisch schärfste regionale Befund, der in den ausgewerteten Quellen belegt ist.
Einschränkung. Eine kleinräumige, amtliche Übersicht über unbesetzte Sitze nach Planungsbereichen war in den ausgewerteten Quellen nicht auffindbar; die Kennzahl „unbesetzter Sitz" ist zudem an die Bedarfsplanung gekoppelt und damit eine Verwaltungsgröße, kein direktes Versorgungsmaß (siehe Abschnitt 11).
5.2 Notfallreform
Verfahrensstand. Kabinettsbeschluss am 22. April 2026 [Q21]. Die Ausschussempfehlungen des Bundesrates datieren vom 1. Juni 2026 (BR-Drucksache 255/1/26); der Bundesrat nahm in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 Stellung [Q86]. Die erste Lesung im Bundestag fand am 9. Juli 2026 statt [Q22]. Vorgesehenes Inkrafttreten: 1. Januar 2027 [Q23].
Inhalt (Kabinettsfassung). [Q21]
- Die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen wird in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt; die Akutleitstelle übernimmt unter Erreichbarkeitsvorgaben die Vermittlung ambulanter Not- und Akutfälle und muss sich mit den Rettungsleitstellen (112) digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen.
- Integrierte Notfallzentren (INZ) aus Notaufnahme, KV-Notdienstpraxis und zentraler Ersteinschätzungsstelle. Der Entwurf sieht rund 700 INZ-Standorte vor, die binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten festzulegen sind [Q23].
- Die medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der GKV verankert; Notfallmanagement, Versorgung vor Ort und Betreuung während des Transports gelten als Teil der Krankenbehandlung — bisher wurde der Rettungsdienst durch die Kassen als reine Fahrkosten finanziert. Versicherte sollen nicht mehr das Risiko tragen, Kosten teilweise selbst zu übernehmen.
- Neues Fachgremium medizinische Notfallrettung aus Vertretern der Länder, der GKV, der Fachgesellschaften und der Leistungserbringer, mit Stimmrecht für alle genannten Mitglieder.
- 225 Mio. Euro über fünf Jahre aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die Digitalisierung der Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen.
- Maßnahmen zur Erhöhung der Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand: Telefonreanimation als Standard, Ersthelfer-Apps, bundesweit einheitliches Kataster aller öffentlich zugänglichen Defibrillatoren mit digitaler Anbindung an die Leitstellen.
- Ärztinnen und Ärzten in INZ-Notdienstpraxen wird in eng begrenzten Fallkonstellationen die Abgabe von Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten für den akuten Bedarf gestattet, wenn die Versorgung über eine öffentliche Apotheke nicht ausreichend sichergestellt werden kann.
Konfliktlinie Rettungsdienst. Die zentrale Auseinandersetzung ist eine Kompetenzfrage. Die Länder verteidigten in ihrer Stellungnahme durchgehend ihre Zuständigkeit für den Rettungsdienst unter Berufung auf Art. 30 und Art. 70 GG [Q86]. Konkret forderten sie, das bisherige Gebührenmodell weiter zu ermöglichen und Investitions- wie Betriebskosten ausdrücklich im Gesetzestext statt nur in der Begründung zu verankern; zudem eine feinere Abstufung der Einsatzmittel statt der Zweiteilung in „medizinische Notfallrettung" und „Krankentransport" [Q86]. Nach Darstellung eines Fachdienstes hat das Kabinett viele Länderwünsche zurückgewiesen [Q87]. Das Bundesgesundheitsministerium selbst bezeichnet das Vorhaben als „dritten Anlauf" [Q21] — die beiden vorherigen scheiterten.
Bewertung mit offengelegtem Interesse: Die Björn-Steiger-Stiftung, die sich für bundeseinheitliche Rettungsdienststandards einsetzt, bewertete die Länderempfehlungen als Stärkung der Qualität in wichtigen Bereichen, kritisierte aber, sie stellten den föderalen Status quo über eine bundesweit einheitliche Steuerung [Q86].
5.3 Primärarztsystem
Der Koalitionsvertrag sieht die Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems vor, in dem Haus- und Kinderärzte die Patientensteuerung übernehmen; Augenärzte und Gynäkologen sollen von einer Überweisungspflicht ausgenommen bleiben [Q24, Q88]. Das BMG kündigte an, Anfang 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen; ein Dialogprozess mit der Selbstverwaltung startete im Januar 2026, dessen Ergebnisse ausgewertet werden [Q24]. Der Bundestagsnachrichtendienst hielt fest, eine Regelung zum Primärarztsystem komme „erst 2026" [Q25]. Zur Umsetzung sind zwei Wege vorgesehen: die hausarztzentrierte Versorgung und der Kollektivvertrag, dessen Ausgestaltung offen ist [Q24].
Stand zum Recherchezeitpunkt: kein Referentenentwurf in den ausgewerteten Quellen nachweisbar. Das ist das größte unerledigte Einzelvorhaben des Koalitionsvertrags im ambulanten Bereich.
5.4 Sektorenübergreifende Versorgung
Siehe Abschnitt 2.9. Zuständigkeit: Der Versorgungsauftrag einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung wird durch die Zuweisung von Leistungsgruppen im Feststellungsbescheid der Landesplanungsbehörde erteilt [Q35] — die Reform der ambulant-stationären Schnittstelle hängt damit am Vollzugstempo der Länder in der Krankenhausplanung.
6. Arzneimittel
6.1 Preisregulierung nach dem BStabG
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält zwei zentrale Arzneimittelinstrumente [Q89]:
- Preismoratorium (§ 130a Abs. 3a SGB V): verlängert bis Ende 2030 und ausgeweitet — es greift künftig auch dann, wenn ein Hersteller ein Arzneimittel mit demselben Wirkstoff und vergleichbarer Darreichungsform in den Verkehr bringt. Preiserhöhungen bleiben damit weitgehend ausgeschlossen.
- Dynamischer Herstellerabschlag, dessen Höhe an die Entwicklung der Arzneimittelausgaben und der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelt ist. Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, Zwischenwert von 3,5 Prozent bis zum 30. Juni 2027, danach jährliche Festsetzung nach einer Soll-Ist-Ausgabenlogik. Erwartete Einsparung: rund 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2027 und rund 5,5 Mrd. Euro im Jahr 2030.
Weitere BStabG-Wirkungen: Für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen sind ab 2027 Einsparungen von rund 2,7 Mrd. Euro vorgesehen; Vergütungssteigerungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden 2027, 2028 und 2029 auf die Veränderungsrate der Grundlohnsumme minus einen Prozentpunkt begrenzt [Q6]. Zusätzlich steigen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze zum
- Januar 2027 außerordentlich um je 300 Euro monatlich, was der GKV rund 2,4 Mrd. Euro zusätzlich bringen soll [Q7].
Widerspruch, benannt: Das BMG bezeichnet das Ziel als Stabilisierung der Beitragssätze auf heutigem Niveau auch für 2027 [Q8]. Eine parallel zitierte Rechnung geht für 2027 dennoch von einer Deckungslücke von rund 15 Mrd. Euro aus, was einem Anstieg der Zusatzbeitragssätze um 0,75 Prozentpunkte entspräche [Q7]. Beide Aussagen stehen unvermittelt nebeneinander; welche zutrifft, entscheidet sich am Ergebnis des Schätzerkreises im Oktober 2026.
6.2 AMNOG und vertrauliche Erstattungsbeträge
Mit dem Medizinforschungsgesetz wurde die Möglichkeit vertraulicher Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel eingeführt. Sie ist bis zum 30. Juni 2028 befristet, mit einem verpflichtenden Abschlag von neun Prozent verbunden und nur Unternehmen zugänglich, die in Deutschland eine Arzneimittelforschungsabteilung betreiben und entsprechende eigene Projekte oder Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen nachweisen können [Q90].
Gesetzlich terminierte Frist: Das Bundesgesundheitsministerium hat dem Gesundheitsausschuss des Bundestages bis zum 31. Dezember 2026 eine Evaluation vorzulegen, ob die Vertraulichkeitsoption ihre Ziele erreicht — Vermeidung von Marktrücknahmen infolge externer Preisreferenzierung und Einsparungen durch die Vertraulichkeitsabschläge [Q90]. Befristung und Evaluationspflicht wurden im parlamentarischen Verfahren nachverhandelt [Q90].
Als Reformoption wird ein umsatzabhängiger Herstellerabschlag diskutiert, der erst ab bestimmten Umsatzschwellen greift und kurzfristig rund 1,3 Mrd. Euro bei patentgeschützten Arzneimitteln einsparen könnte [Q89, Q91]. Quelle dieser Schätzung ist der AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit — eine Krankenkasse und damit Kostenträgerin.
6.3 Lieferengpässe
Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und daraus abgeleitete Auswertungen:
| Kennzahl | Wert | Stichtag/Zeitraum |
|---|---|---|
| Lieferengpassmeldungen | 1.514 zu 1.041 Engpässen | Jahr 2025 |
| Laufende Engpässe | 546 | Jahresbeginn 2026 |
| Laufende Engpässe | 562 | 16.03.2026 |
[Q92, Q93] — Besonders betroffen waren Psychopharmaka: Antipsychotika mit 173 Meldungen, Antidepressiva mit 130 Meldungen; beim Wirkstoff Salbutamol (Asthma, COPD) ist die Lage angespannt [Q92, Q94].
6.4 Produktionsverlagerung und Critical Medicines Act
Europäisches Parlament und Rat erzielten am 12. Mai 2026 eine politische Einigung über den Critical Medicines Act; Ziel ist die Verringerung von Abhängigkeiten bei rund 270 kritischen Arzneimitteln [Q95]. Bei hoher Abhängigkeit von einem oder wenigen Drittstaaten verpflichtet der Rechtsakt öffentliche Beschaffungsstellen, EU-Fertigung zu bevorzugen — genannt werden insbesondere Antibiotika, Insulin und Schmerzmittel [Q95]. Nach der Verabschiedung läuft eine zweijährige Übergangsphase von 2026 bis 2028, in der die Mitgliedstaaten ihr nationales Recht an neue Beschaffungs- und Monitoringstandards anpassen müssen [Q95].
Zum Ausmaß der Abhängigkeit nennen Industrievertreter für zentrale Vorstufen von Wirkstoffen aus Indien und China einen Anteil von 60 bis 80 Prozent, bei einzelnen Antibiotika sei die Konzentration besonders hoch [Q96]. Diese Angabe stammt aus der Interessensphäre der europäischen Pharmaindustrie, die von Förderung und Beschaffungspräferenz profitiert; eine amtliche Quantifizierung wurde nicht gefunden.
6.5 Europäische Arzneimittelreform (Pharmapaket)
Europäisches Parlament und Rat erzielten am 11. Dezember 2025 eine vorläufige politische Einigung zur Neuordnung des EU-Arzneimittelrahmens; der Ausschuss der Ständigen Vertreter stimmte dem Trilogergebnis zu [Q97]. Der Basisschutz besteht künftig aus acht Jahren Datenschutz plus einem Jahr Marktschutz; nach geltender Rechtslage sind es acht Jahre Datenschutz plus zwei Jahre Marktschutz mit der Möglichkeit einer weiteren einjährigen Verlängerung bei Zulassung einer neuen Indikation mit erheblichem Nutzen [Q97]. Umkämpft waren zudem die Bolar-Klausel, die Förderung von Antibiotika-Neuentwicklungen und die Berichtspflichten bei Lieferengpässen [Q97]. Die förmliche Annahme durch Parlament und Rat war für den Sommer 2026 anvisiert [Q97] — sie fällt damit in die ersten Amtswochen.
6.6 Apotheken
Zum Jahresende 2025 gab es bundesweit 16.601 Apotheken, 440 beziehungsweise 2,6 Prozent weniger als Ende 2024; 502 Schließungen standen 62 Neueröffnungen gegenüber [Q98]. Das ist der niedrigste Stand seit fast fünfzig Jahren — 1977 zählten Ost- und Westdeutschland zusammen 16.374 Apotheken [Q98]. Die Zahlen stammen von der ABDA, der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, also der Interessenvertretung der Betriebe; die Erhebungsmethodik ist etabliert, die Deutung („chronische Unterfinanzierung") ist Position der Vertretung [Q98].
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wurde am 17. Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen; die Reform trat am 2. Juli 2026 in Kraft [Q99, Q100]. Die ABDA kritisiert, die geforderte Honorarerhöhung sei nicht umgesetzt worden, und organisierte am 23. März 2026 einen bundesweiten Protesttag mit Apothekenschließungen [Q99, Q100].
7. Öffentlicher Gesundheitsdienst und Prävention
7.1 Pakt für den ÖGD
Bund und Länder vereinbarten den Pakt im September 2020 [Q26]. Der Bund stellte für 2021 bis Ende 2026 vier Milliarden Euro bereit: 3,1 Mrd. Euro für mehr Personal und attraktivere Arbeitsplätze, 800 Mio. Euro für Digitalisierung [Q26, Q27]. Ziel war die Schaffung von bis zu 5.000 neuen Stellen bundesweit sowie die Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen des ÖGD [Q26].
Der Pakt läuft am 31. Dezember 2026 aus. Eine Anschlussfinanzierung ist offen; der Bund beabsichtigt nach der ausgewerteten Berichterstattung nicht, neue Mittel bereitzustellen [Q26]. Vielerorts ist ungeklärt, wie die aus Bundesmitteln geschaffenen Stellen danach verstetigt werden [Q26, Q27]. Der Koalitionsvertrag sieht lediglich vor, zu prüfen, wie eine Förderung fortgesetzt werden könnte; das BMG erklärte, es werde „Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzen" prüfen, sobald die zuständigen Gremien der Länder Kontakt aufgenommen hätten [Q27].
Zuständigkeit — hier liegt der Kern. Der ÖGD ist Aufgabe der Länder und Kommunen; der Bund hat den Pakt als befristetes Förderprogramm ohne dauerhafte Kompetenzgrundlage aufgelegt. Das Auslaufen ist deshalb kein Versäumnis, sondern die planmäßige Konsequenz der gewählten Konstruktion. Die politische Frage lautet nicht, ob der Bund zahlen muss, sondern ob er es erneut will — und zwar vor dem 31. Dezember 2026, weil Personalentscheidungen der Kommunen Vorlauf brauchen.
7.2 Prävention
Rechtsgrundlage ist im Kern § 20 SGB V; der Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V wird von der Nationalen Präventionskonferenz vorgelegt [Q101].
Zahlen aus dem GKV-/MD-Präventionsbericht 2025 (Berichtsjahr 2024) [Q102, Q103]:
- Ausgaben der Krankenkassen für Gesundheitsförderung und Prävention 2024: rund 686 Mio. Euro (2019: rund 630,8 Mio. Euro).
- Erreichte Personen 2024: über 11,6 Millionen.
Ausgaben je Versichertem und Jahr im Zeitverlauf [Q103]:
| Jahr | Euro je Versichertem |
|---|---|
| 2015 | 4,49 |
| 2016 | 6,64 |
| 2019 | 8,64 |
| 2023 | 8,49 |
Der Sprung zwischen 2015 und 2016 markiert das Inkrafttreten des Präventionsgesetzes. Der Befund danach ist eine Seitwärtsbewegung: Der Wert von 2023 liegt unter dem von 2019. Das ist die belastbare Aussage über die Wirkung des Gesetzes auf die Mittelhöhe — eine Aussage über Wirkung auf Gesundheit ist daraus nicht ableitbar und liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor.
Zum 1. Januar 2026 wurden die GKV-Präventionsleistungen auf bis zu 150 Euro jährlich ausgeweitet und erstmals volldigitale Kursformate einbezogen [Q104].
8. GKV-Finanzen: der Rahmen, in dem alles andere steht
Der Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode wurde am 5. Mai 2025 unterzeichnet [Q105].
Ist-Zahlen. Der Gesundheitsfonds wies für 2025 im vorläufigen Rechnungsergebnis ein Defizit von 0,6 Mrd. Euro aus und verfügte zum 15. Januar 2026 über eine Liquiditätsreserve von rund 7,1 Mrd. Euro [Q106]. Die Krankenkassen erzielten 2025 einen Überschuss von 3,5 Mrd. Euro, der vorrangig zur Auffüllung der Finanzreserven diente [Q106]. Diese Reserven betrugen Ende 2025 rund 5,1 Mrd. Euro beziehungsweise 0,18 Monatsausgaben und lagen damit weiterhin unter dem gesetzlichen Mindestniveau von 0,2 Monatsausgaben [Q106]. Die Ausgaben stiegen 2025 um rund 7,8 Prozent, die Beitragseinnahmen um rund 5,3 Prozent [Q106]. Im ersten Quartal 2026 verzeichnete der Gesundheitsfonds ein Defizit von 3,0 Mrd. Euro [Q107].
Schätzerkreis. Aus den Schätzergebnissen für 2026 ergab sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent [Q28]. Über die erwarteten Ausgaben 2026 wurde kein Einvernehmen erzielt: BMG und Bundesamt für Soziale Sicherung schätzten 369,0 Mrd. Euro, der GKV-Spitzenverband 369,5 Mrd. Euro [Q28]. Ein Schätzerkreis ohne Einvernehmen ist ein politisches Signal, kein technisches Detail.
Verfahren. Der GKV-Schätzerkreis tagt beim Bundesamt für Soziale Sicherung im Oktober; das Bundesgesundheitsministerium legt anschließend den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest und gibt ihn bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt [Q29]. Rechtsgrundlage der Bekanntgabe ist § 242a SGB V. Für den Amtsantritt heißt das: Die erste bundesweit spürbare Zahl, die unter dem neuen Minister veröffentlicht wird, entsteht in einem Verfahren, das er nicht mehr wesentlich beeinflussen kann.
Bürgergeld-Beiträge. 2026 zahlt der Bund pro Bürgergeldbeziehendem 144 Euro monatlich; diese Pauschale deckt nach Darstellung der Techniker Krankenkasse nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten, die jährliche Unterdeckung liegt bei rund zwölf Milliarden Euro [Q108]. Das BStabG sieht eine Erhöhung der Pauschalen vor — der Bund zahlt im kommenden Jahr rund eine Milliarde Euro mehr —, womit eine Unterdeckung von rund elf Milliarden Euro bleibt [Q108]. Die Zahlen stammen von einer Krankenkasse, also der begünstigten Seite; die Größenordnung wird in der Debatte allerdings nicht bestritten.
FinanzKommission Gesundheit. Eingesetzt im September 2025 durch Bundesgesundheitsministerin Warken, zehn Mitglieder aus Medizin, Gesundheitsökonomie und Sozialrecht [Q30, Q109]. Der erste Bericht wurde am 30. März 2026 übergeben und enthält 66 konkrete Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 [Q30, Q110].
Widerspruch, benannt: Der Koalitionsvertrag sieht eine Expertenkommission vor, die bis zum Frühjahr 2027 einen umfassenden Reformplan erarbeitet [Q88]. Die ausgewerteten Quellen zur FinanzKommission nennen für den zweiten Bericht dagegen „Ende 2026" beziehungsweise „Herbst 2026" [Q30]. Ob es sich um eine Vorverlegung, um zwei verschiedene Berichtsstufen oder um eine ungenaue Wiedergabe handelt, ließ sich nicht klären.
9. Koalitionsvertrag: Zusagen und Umsetzungsstand
Grundlage ist der am 5. Mai 2025 unterzeichnete Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode [Q105]. Die folgende Liste erfasst die in den ausgewerteten Quellen belegten gesundheits- und pflegepolitischen Zusagen. Sie ist nicht als vollständige Wiedergabe des Vertragstextes zu verstehen — der Vertragstext selbst wurde für dieses Papier nicht im Volltext ausgewertet (siehe Abschnitt 11).
| # | Zusage | Umsetzungsstand | Beleg |
|---|---|---|---|
| 1 | Krankenkassenbeiträge stabilisieren | Teilweise umgesetzt. BStabG von Bundestag und Bundesrat am 10.7.2026 beschlossen, Inkrafttreten 1.1.2027; Einsparvolumen rund 19 Mrd. Euro | Q6, Q7, Q8, Q88 |
| 2 | Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldbeziehende vollständig aus Steuermitteln | Nicht umgesetzt. BStabG erhöht die Pauschale um rund 1 Mrd. Euro; Unterdeckung bleibt bei rund 11 Mrd. Euro jährlich | Q88, Q108 |
| 3 | Expertenkommission für eine tiefgreifende Finanzreform | Umgesetzt. FinanzKommission Gesundheit seit September 2025, erster Bericht 30.3.2026 mit 66 Empfehlungen | Q30, Q88, Q110 |
| 4 | ePA im Verlauf 2025 schrittweise aktivieren und flächendeckend bereitstellen | Formal erfüllt, praktisch offen. Über 73 Mio. Akten angelegt, aber nur rund 4 Mio. aktive Nutzer | Q18, Q20, Q88 |
| 5 | Verbindliches Primärarztsystem | Nicht umgesetzt. Dialogprozess seit Januar 2026, kein Gesetzentwurf nachweisbar | Q24, Q25 |
| 6 | Reform der Notfallversorgung | In Arbeit. Kabinett 22.4.2026, Bundesratsstellungnahme 12.6.2026, erste Lesung 9.7.2026, Inkrafttreten 1.1.2027 geplant | Q21, Q22, Q23, Q86 |
| 7 | Krankenhausreform anpassen | Umgesetzt. KHAG: Bundestag 6.3.2026, Bundesrat 27.3.2026 | Q10, Q11, Q32 |
| 8 | Pflegeversicherung zukunftsfest machen | In Arbeit. Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege" mit Ergebnissen vom 11.12.2025; PNOG-Referentenentwurf 4.6.2026; Inkrafttreten „möglichst Ende 2026" | Q54, Q55, Q56 |
| 9 | Pflege zu Hause und Versorgung vor Ort stärken | Offen. Kein Vollzugsbeleg in den ausgewerteten Quellen; der PNOG-Entwurf erschwert den Zugang zu Pflegegraden | Q56, Q58 |
| 10 | Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammenführen, Familienpflegegeld prüfen | Offen. Kein Umsetzungsbeleg gefunden | Q58 |
| 11 | Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanzieren | Gegenläufig. PNOG-Referentenentwurf sieht eine Reduzierung dieser Beiträge vor; Kritik des Deutschen Pflegerats | Q56, Q58 |
| 12 | Fortführung der ÖGD-Förderung prüfen | Geprüft, nicht entschieden. Pakt läuft zum 31.12.2026 aus, keine neuen Bundesmittel vorgesehen | Q26, Q27 |
| 13 | Apothekenreform | Umgesetzt. ApoVWG: Kabinett 17.12.2025, in Kraft seit 2.7.2026 — ohne die von der ABDA geforderte Honorarerhöhung | Q99, Q100 |
| 14 | Kompetenzen der Pflegeberufe erweitern | Umgesetzt. Pflegekompetenzgesetz seit 1.1.2026 in Kraft; Pflegefachassistenzgesetz mit Wirkung ab Anfang 2027 | Q59, Q60, Q61 |
Muster. Umgesetzt ist, was der Bund allein regeln konnte und was Geld spart oder verteilt (BStabG, KHAG, ApoVWG, Pflegekompetenz). Offen ist, was Verhalten steuert (Primärarztsystem), was Ländermittel oder Länderkompetenzen berührt (ÖGD, Rettungsdienst) oder was Steuermittel dauerhaft bindet (Bürgergeld-Beiträge, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige). Das ist keine Fleißfrage, sondern eine Aussage über die Reichweite des Ressorts.
10. Der Kalender: 24 Monate
Amtsantritt nach Presselage in der Woche ab dem 27. Juli 2026 [Q5]. Legt man den angekündigten Mittwoch (29. Juli 2026) zugrunde, enden die ersten hundert Tage am 6. November 2026. Mit [100] markierte Einträge fallen in diese Frist.
2026
| Datum | Ereignis | Rechtsgrundlage / Herkunft | Beleg |
|---|---|---|---|
| 31.07.2026 [100] | Abschluss der MD-Prüfungen der Leistungsgruppen-Qualitätskriterien | KHVVG/KHAG | Q12 |
| Sommer 2026 [100] | Förmliche Annahme des EU-Pharmapakets durch Parlament und Rat anvisiert | EU-Gesetzgebungsverfahren | Q97 |
| September 2026 [100] | Vereidigung des Ministers vor dem Bundestag angekündigt | Art. 64 Abs. 2 GG | Q5 |
| Oktober 2026 [100] | Sitzung des GKV-Schätzerkreises beim Bundesamt für Soziale Sicherung | SGB V | Q29 |
| bis 01.11.2026 [100] | Festlegung und Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2027 im Bundesanzeiger | § 242a SGB V | Q29 |
| Herbst/Ende 2026 [100 unklar] | Zweiter Bericht der FinanzKommission Gesundheit (Datum widersprüchlich, siehe 8.) | Einsetzungsauftrag BMG | Q30 |
| 30.09. bzw. 31.10.2026 [100] | KHAG-Meldefristen (Datum widersprüchlich, siehe 2.2) | KHAG | Q13, Q36 |
| 31.12.2026 | Zuweisung der Leistungsgruppen durch die Länder ohne Vetorecht der Kassen | KHVVG/KHAG | Q12, Q13 |
| 31.12.2026 | Vorlage der Evaluation zu vertraulichen Erstattungsbeträgen an den Gesundheitsausschuss | Medizinforschungsgesetz | Q90 |
| 31.12.2026 | Auslaufen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst | Bund-Länder-Vereinbarung 2020 | Q26 |
| Ende 2026 (Ziel) | Inkrafttreten der Pflegereform (PNOG) angestrebt | Roadmap Zukunftspakt Pflege | Q54, Q55 |
2027
| Datum | Ereignis | Rechtsgrundlage / Herkunft | Beleg |
|---|---|---|---|
| 01.01.2027 | GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt in Kraft; Erlöskürzungen bei Ärzten (rund 2,7 Mrd. Euro), Vergütungsdeckel für Vorsorge und Reha | BStabG | Q6, Q7 |
| 01.01.2027 | Dynamischer Herstellerabschlag startet (Zwischenwert 3,5 Prozent) | BStabG, § 130a SGB V | Q89 |
| 01.01.2027 | Außerordentliche Anhebung von Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze um je 300 Euro monatlich | BStabG | Q7 |
| 01.01.2027 (geplant) | Inkrafttreten der Notfallreform | Gesetz zur Reform der Notfallversorgung | Q23 |
| 01.01.2027 | Wahlrecht der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen zwischen Tagespauschalen-Modellen; erste süV erwartet | § 115g SGB V | Q35 |
| Anfang 2027 | Neue Ausbildungsregelungen der Pflegefachassistenz treten in Kraft | Pflegefachassistenzgesetz | Q61 |
| binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten | Festlegung der rund 700 INZ-Standorte | Notfallreform | Q23 |
| 26.03.2027 | Ende der zweijährigen Umsetzungsfrist der EHDS-Verordnung | VO (EU) über den europäischen Gesundheitsdatenraum | Q77, Q79 |
| 30.06.2027 | Ende des Zwischenwerts von 3,5 Prozent beim dynamischen Herstellerabschlag; danach jährliche Festsetzung | BStabG | Q89 |
| Oktober 2027 | Sitzung des GKV-Schätzerkreises | SGB V | Q29 |
| bis 01.11.2027 | Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2028 | § 242a SGB V | Q29 |
| 2027 | Beginn der Vergütungsbegrenzung für Vorsorge- und Rehaeinrichtungen (Grundlohnsumme minus 1 Prozentpunkt), gilt bis 2029 | BStabG | Q6 |
| 2027 | Zweites budgetneutrales Jahr der Vorhaltevergütung | KHAG | Q14 |
2028 (bis Juli)
| Datum | Ereignis | Rechtsgrundlage / Herkunft | Beleg |
|---|---|---|---|
| 01.01.2028 | Beginn der Konvergenzphase der Vorhaltevergütung (2028/2029) | KHAG | Q14 |
| 2028 | Abschluss der zweijährigen Anpassungsphase der Mitgliedstaaten an den Critical Medicines Act | CMA | Q95 |
| 30.06.2028 | Auslaufen der Regelung zu vertraulichen Erstattungsbeträgen | Medizinforschungsgesetz | Q90 |
Danach — vorgemerkt, weil heute entschieden
| Datum | Ereignis | Beleg |
|---|---|---|
| ab 2029 | Rückzahlung des Bundesdarlehens an die Pflegeversicherung (2029 bis 2035) | Q16 |
| März 2029 | Grenzüberschreitender Austausch von Patientenkurzakten und E-Verschreibungen in der EU | Q77, Q80 |
| ab 2030 | Vorhaltevergütung voll finanzwirksam; Eigenanteil der Länder im Transformationsfonds steigt auf mindestens 50 Prozent | Q14, Q34 |
| bis Ende 2030 | Laufzeit des verlängerten Preismoratoriums | Q89 |
| bis 2035 | Laufzeit des Krankenhaustransformationsfonds | Q34 |
| bis 2034 | Vollständige Umsetzung der EHDS-Verordnung nach EU-Fahrplan | Q77 |
11. Was daraus für den neuen Amtsinhaber folgt
Erstens: Die erbetene Einarbeitungszeit fällt mit der dichtesten Frist-Phase zusammen. Zwischen dem 31. Juli und dem 31. Dezember 2026 laufen der MD-Prüfabschluss, der Schätzerkreis, die Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes zum
- November, die Leistungsgruppenzuweisung der Länder, die AMNOG-Evaluation, das Auslaufen des ÖGD-Pakts und das angestrebte Inkrafttreten der Pflegereform [Q12, Q26, Q29, Q54, Q90]. Keine dieser Fristen lässt sich durch einen Amtswechsel verschieben. Die Bitte um Schonfrist ist deshalb nicht das Problem — das Problem ist, dass der Kalender sie nicht gewährt.
Zweitens: Das größte Geld ist bereits verplant, die Wirkung liegt vor ihm. Das BStabG ist beschlossen, tritt aber erst zum 1. Januar 2027 in Kraft [Q7, Q8]. Der neue Minister verantwortet damit politisch eine Kürzungswirkung, die er nicht verhandelt hat: rund 2,7 Mrd. Euro bei den ärztlichen Leistungen, gedeckelte Vergütungen bei Vorsorge und Reha, ein dynamischer Herstellerabschlag [Q6, Q89]. Der Krankenhaus Rating Report führt genau diese Erlöskürzungen als Ursache für seinen 70-Prozent-Verlustpfad bis 2030 an [Q9]. Wer im Herbst 2026 die Beitragszahl bekanntgibt, gibt zugleich das Etikett für diese Wirkung aus.
Drittens: In der Pflege ist die Lage akuter als in der Krankenversicherung, und die Konfliktlinie verläuft mitten durch den Koalitionsvertrag. Der Bund stützt die Pflegeversicherung 2026 mit einem auf 3,2 Mrd. Euro erhöhten Darlehen, das ab 2029 zurückzuzahlen ist [Q15, Q16]; für 2027 stehen rund 10 Mrd. Euro zusätzlicher Bedarf im Raum [Q15]. Der vorliegende PNOG-Entwurf reagiert darauf mit höheren Beiträgen und engerem Leistungszugang und sieht ausgerechnet bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige eine Kürzung vor — dort, wo der Koalitionsvertrag eine Steuerfinanzierung zugesagt hatte [Q56, Q58]. Diesen Widerspruch erbt der neue Amtsinhaber offen.
Viertens: Bei der Digitalisierung ist die Verteilung erledigt, die Nutzung nicht. Über 73 Millionen angelegte Akten stehen rund vier Millionen aktiven Nutzern gegenüber [Q18, Q20]. Die Sanktionsnorm des § 341 Abs. 6 SGB V trifft seit 2026 Praxen mit Honorarkürzung und halbierter TI-Pauschale [Q65], während die Aufsicht nach dem ausgewerteten Befund nur die technische Installation prüfen kann, nicht die Befüllung [Q68]. Gleichzeitig läuft die EHDS-Frist zum 26. März 2027, und das nationale Umsetzungsgesetz ist Referentenentwurf [Q77, Q81]. Das ist die Kombination, die üblicherweise zu einem Vertragsverletzungs- verfahren führt.
Fünftens: Zwei Vorhaben liegen noch wirklich in seiner Hand. Die Notfallreform ist im parlamentarischen Verfahren — erste Lesung am 9. Juli 2026, Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 geplant [Q22, Q23]. Das Primärarztsystem existiert bislang nur als Dialogprozess [Q24, Q25]. Beide berühren Länderkompetenzen beziehungsweise Verhaltenssteuerung; beide sind gestaltbar. Die Kompetenzfrage im Rettungsdienst — Art. 30 und Art. 70 GG — ist dabei nicht verhandelbar wegformuliert, sondern der eigentliche Gegenstand [Q86].
Sechstens: Eine Entscheidung ist überfällig und braucht kein Gesetz. Der ÖGD-Pakt endet am 31. Dezember 2026 [Q26]. Kommunale Personalentscheidungen brauchen Vorlauf. Ob der Bund fortsetzt oder nicht, ist eine Ja/Nein-Frage, die vor dem Herbst beantwortet sein muss, damit sie überhaupt noch eine Wirkung hat.
Siebtens, zur Struktur des Amtes: Von den acht Kapiteln dieses Papiers liegen drei ganz oder überwiegend außerhalb der Bundeszuständigkeit — Krankenhausplanung, Rettungsdienst und ÖGD sind Ländersache; Vergütung, Personalbemessung und Bedarfsplanung liegen bei der Selbstverwaltung. Die Hebel des Bundes sind das Leistungs- und Finanzierungsrecht des SGB V und SGB XI, die Fristsetzung und die Verteilung von Bundesmitteln. Das erklärt, warum die umgesetzten Punkte des Koalitionsvertrags fast durchweg Geldpunkte sind und die offenen fast durchweg Strukturpunkte.
12. Was wir NICHT wissen
Diese Lücken sind Rechercheergebnisse, keine Auslassungen.
- Keine amtliche Zeitreihe der Krankenhausschließungen seit Inkrafttreten der Reform. Die Insolvenzzahlen stammen aus einer Verbandserhebung der Deutschen Krankenhausgesellschaft [Q45]; die amtlichen Grunddaten des Statistischen Bundesamtes lagen zum Recherchestand nur bis 2024 vor, veröffentlicht am 6. November 2025 [Q43]. Für 2025 und 2026 existiert keine amtliche Zahl geschlossener Häuser. Insolvenz und Schließung sind zudem nicht deckungsgleich [Q45].
- Keine belastbare Kennzahl zur tatsächlichen Befüllung der ePA. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen nach dem ausgewerteten Befund nur die technische Nutzungsbereitschaft [Q68]. Die Zahl „rund vier Millionen aktive Nutzer" stammt aus einer BMG-Angabe in der Fachpresse [Q20]; die Operationalisierung von „aktiv" ist daraus nicht ersichtlich.
- Kein konsolidierter Bundesüberblick über den Leistungsgruppen-Zuweisungsstand aller sechzehn Länder. Belegt sind Einzelbefunde zu NRW, Niedersachsen, Bayern, den norddeutschen Ländern und Sachsen-Anhalt [Q36–Q40]. Eine Gesamtübersicht wurde nicht gefunden.
- Widersprüchliche KHAG-Fristen (30.09. / 31.10. / 31.12.2026). Zwei Auswertungen weichen voneinander ab [Q13, Q36]; der Normtext wurde nicht im Volltext geprüft (siehe 2.2).
- Widersprüchlicher Bundesanteil am Transformationsfonds (25 versus 29 Mrd. Euro). Beide Zahlen sind belegt, die Abgrenzung ist es nicht [Q33, Q34].
- Widersprüchlicher Termin des zweiten FKG-Berichts (Herbst/Ende 2026 versus Frühjahr 2027). [Q30, Q88]
- Widersprüchliche Aussagen zur Beitragssatzwirkung des BStabG. Das BMG erwartet Stabilität für 2027 [Q8], eine parallel zitierte Rechnung eine Deckungslücke von rund 15 Mrd. Euro entsprechend 0,75 Beitragssatzpunkten [Q7].
- Keine Eigenanteils-Zeitreihe 2021 bis 2024 in den ausgewerteten vdek-Quellen; belegt sind nur die Stichtage Juli 2025, Januar 2026 und Juli 2026 [Q17, Q51].
- Kein aktueller amtlicher Wert für die Zahl der Pflegebedürftigen. Der letzte amtliche Wert stammt aus Dezember 2023 (5,69 Millionen) [Q52].
- Keine kleinräumige amtliche Statistik unbesetzter Hausarztsitze. Die Zahl „rund 5.000" ist in den ausgewerteten Quellen nicht mit einer Erhebungsmethodik unterlegt [Q83]; sie hängt zudem an der Bedarfsplanung und ist damit eine Verwaltungs-, keine Versorgungsgröße.
- Keine Quantifizierung des Umsetzungsrückstands beim
Personalbemessungsverfahren. Die verbindliche Anwendung gilt seit dem
- Januar 2026 [Q53], der Fortschritt wird als „schleppend" beschrieben [Q17] — ohne Zahl.
- Keine amtliche Quantifizierung der Wirkstoff-Importabhängigkeit. Die Spanne 60 bis 80 Prozent stammt aus Industrieangaben [Q96].
- Keine Bilanzzahl zum ÖGD-Pakt. Belegt ist das Ziel von bis zu 5.000 Stellen und das Fördervolumen von 4 Mrd. Euro [Q26, Q27]; wie viele Stellen tatsächlich geschaffen und wie viele Mittel abgerufen wurden, war in den ausgewerteten Quellen nicht auffindbar.
- Keine Wirkungsevidenz zum Präventionsgesetz. Belegt sind Mittelhöhe und Reichweite [Q102, Q103] — keine Aussage über Gesundheitseffekte.
- Keine Verfahrensstatistiken zur Krankenhausplanung außerhalb Nordrhein-Westfalens und keine höchstrichterliche Entscheidung zur Reformarchitektur [Q47].
- Der Koalitionsvertragstext selbst wurde nicht im Volltext ausgewertet. Abschnitt 9 beruht auf Sekundärauswertungen [Q58, Q88, Q105]; die Liste kann unvollständig sein.
- Zur Amtsübernahme. Belegt sind die Ankündigung vom 24. Juli 2026, der angekündigte Mittwochstermin für die Ernennung und die für September erwartete Vereidigung [Q1–Q5]. Ob die Vereidigung tatsächlich erst im September erfolgt und wie der verfassungsrechtliche Einwand behandelt wird, ist offen.
13. Quellenverzeichnis
Alle Zugriffe: 25. Juli 2026.
Personalie
- [Q1] Pharmazeutische Zeitung: „Designierter Gesundheitsminister: Das ist Carsten Linnemann". https://www.pharmazeutische-zeitung.de/das-ist-carsten-linnemann-167052/
- [Q2] zm-online: „Warken wird Kanzleramtschefin, Linnemann neuer Gesundheitsminister". https://www.zm-online.de/news/detail/warken-wird-kanzleramtschefin-linnemann-neuer-gesundheitsminister
- [Q3] Ärzte Zeitung: „Carsten Linnemann wird neuer Gesundheitsminister". https://www.aerztezeitung.de/Politik/Carsten-Linnemann-wird-neuer-Gesundheitsminister-Respekt-und-Demut-vor-grosser-Aufgabe-463874.html
- [Q4] Handelsblatt/dpa: „Kabinettsumbildung: Linnemann hat ‚Höllenrespekt'". https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kabinettsumbildung-wie-weiter-fuer-team-merz-linnemann-hat-hoellenrespekt/100242846.html
- [Q5] Tagesspiegel: „Designierter Gesundheitsminister Linnemann bittet um Schonfrist"; Pharmazeutische Zeitung: „Linnemann soll neues Amt am Mittwoch antreten". https://www.tagesspiegel.de/politik/hollenrespekt-vor-dieser-aufgabe-designierter-gesundheitsminister-linnemann-bittet-um-schonfrist-15879035.html · https://www.pharmazeutische-zeitung.de/linnemann-soll-neues-amt-am-mittwoch-antreten-167070/
GKV-Finanzen und BStabG
- [Q6] krankenkassen-direkt.de: „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz". https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Gesundheitsreform-Sparpaket-Bundestag-beschliesst-GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz-1646620.html
- [Q7] AOK Presse und Politik, Gesetzesdossier BStabG. https://www.aok.de/pp/gesetz/bstabg/
- [Q8] BMG: „Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz", 10.07.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/bundestag-beschliesst-gkv-beitragssatzstabilisierunggesetz-pm-10-07-2026
- [Q28] Bundesamt für Soziale Sicherung: GKV-Schätzerkreis, Schätzung für 2025/2026. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/newsroom/detail/gkv-schaetzerkreis-schaetzt-die-finanziellen-rahmenbedingungen-der-gesetzlichen-krankenversicherung-fuer-die-jahre-2025-und-2026/
- [Q29] PKV-Verband bzw. vdek zum Verfahren des Schätzerkreises und zur Bekanntgabe bis 1. November. https://www.vdek.com/magazin/ausgaben/2025-06/durchschnittlicher-zusatzbeitrag-2026.html
- [Q30] BMG: „Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit", 30.03.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-gesundheit-ergebnisse-30-03-26
- [Q106] BMG: „Finanzentwicklung der GKV im 1.–4. Quartal 2025". https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-gkv-2025
- [Q107] BMG: „Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2026", 19.06.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzentwicklung-der-gkv-im-1-quartal-2026-pm-19-06-2026-1
- [Q108] Techniker Krankenkasse: „Krankenkassenbeiträge und Bürgergeld". https://www.tk.de/presse/themen/finanzen/finanzierung-von-gesundheit/kassenbeitraege-und-buergergeld-2199636
- [Q109] BMG: FinanzKommission Gesundheit, Arbeitsauftrag. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit
- [Q110] FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht, 30.03.2026 (PDF). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
Krankenhausreform
- [Q9] RWI: „Krankenhaus Rating Report 2026". https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/krankenhaus-rating-report-2026-krankenhaeuser-krankenkassen-und-kommunalfinanzen-unter-druck
- [Q10] Deutsches Ärzteblatt: „Krankenhausreform: Bundesländer stimmen mit ‚schwerem Herzen' zu". https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhausreform-bundeslander-stimmen-mit-schwerem-herzen-zu-5776fd7a-bfc9-4234-bcf7-2b8c3b9adccd
- [Q11] Medscape: „Krankenhausreform-Anpassungsgesetz passiert den Bundesrat". https://deutsch.medscape.com/viewarticle/kompromiss-schwerem-herzen-krankenhausreform-2026a10009pv
- [Q12] DGHO: „Krankenhausreform (KHVVG – KHAG) — die Reform der Reform". https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/aktuell/krankenhausreform-khvvg-khag-die-reform-der-reform
- [Q13] PPP Rechtsanwälte: „KHAG – Krankenhausreformanpassungsgesetz". https://ppp-rae.de/news/khag-krankenhausreformanpassungsgesetz/
- [Q14] Deutscher Bundestag, hib: „Krankenhausreform wird nachjustiert". https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1119188
- [Q31] BMG: Gesetzentwurf KHVVG (PDF). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/KHVVG_GE_Kabinett.pdf
- [Q32] Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt Weiterentwicklung der Krankenhausreform" (KW 10/2026). https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-krankenhausreform-1151184
- [Q33] GÖRG: „Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)". https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/01-04-2026/das-krankenhausreformanpassungsgesetz-khag-die-reform-der-krankenhausreform
- [Q34] Bundesamt für Soziale Sicherung: Transformationsfonds, FAQ und Überblick. https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/transformationsfo/ueberblick/ · https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/newsroom/faq-zum-transformationsfonds/
- [Q35] Solidaris: „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen"; GKV-Spitzenverband zu § 115g SGB V. https://www.solidaris.de/aktuelles/sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen-leistungsspektrum-steht-jetzt-weichen-fuer-struktur-verguetung-und-kooperationen-stellen · https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/sektoruebergr_versorgung_115g/suev_115g.jsp
- [Q36] medinfoweb: „Niedersachsen hinkt bei Krankenhausreform hinterher"; SozialFactoring: „Krankenhausreform 2026: Leistungsgruppen und ihre strategischen Folgen". https://medinfoweb.de/niedersachsen-hinkt-bei-krankenhausreform-hinterher-leistungsgruppen-zuweisung-verzoegert-sich-ueber-2026-hinaus/ · https://www.sozialfactoring.de/blog/krankenhaus/krankenhausreform-2026-strategische-folgen/
- [Q37] MAGS NRW: „Zum 1. Januar 2026: Neue Krankenhausplanung für NRW tritt vollständig in Kraft". https://www.mags.nrw/zum-1-januar-2026-neue-krankenhausplanung-fuer-nrw-tritt-vollstaendig-in-kraft
- [Q38] medconweb: „NRW-Krankenhausplanung 2026 vollständig in Kraft". https://www.medconweb.de/blog/finanzierung/nrw-krankenhausplanung-2026-vollstaendig-in-kraft-leistungsgruppen-schwerpunktbildung/
- [Q39] Medizinischer Dienst Nord: „Krankenhausreform startet im Norden". https://www.md-nord.de/aktuelles-presse/meldungen/artikel/krankenhausreform-startet-im-norden-laender-beauftragen-medizinischen-dienst-mit-leistungsgruppenpruefungen
- [Q40] medconweb: „Krankenhausgesetz in Sachsen-Anhalt beschlossen". https://www.medconweb.de/blog/gesundheitspolitik/krankenhausgesetz-in-sachsen-anhalt-beschlossen-land-setzt-bundesreform-um/
- [Q41] BMG: „Transformationsfonds: BAS bewilligt bereits erste Fördermittel", 17.04.2026. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/transformationsfonds-bundesamt-fuer-soziale-sicherung-bewilligt-bereits-erste-foerdermittel-17-04-2026
- [Q42] Deutsches Ärzteblatt: „Krankenhausreform: Länder beantragen deutlich zu viele Fördermittel". https://www.aerzteblatt.de/news/krankenhausreform-lander-beantragen-deutlich-zu-viele-fordermittel-5d892e7e-717c-43f9-8dae-3773ae8bd8f6
- [Q43] Statistisches Bundesamt: Grunddaten der Krankenhäuser 2024. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhauser/Publikationen/Downloads-Krankenhaeuser/statistischer-bericht-grunddaten-krankenhaeuser-2120611247005.html
- [Q44] BDPK: „Ergebnisse der Krankenhausstatistik 2024". https://www.bdpk.de/service/studien-und-gutachten/2025/krankenhausstatistik-2024
- [Q45] Deutsches Ärzteblatt: „Zahl der Krankenhausinsolvenzen leicht rückläufig", 19.01.2026 (DKG-Zahlen). https://www.aerzteblatt.de/news/zahl-der-krankenhausinsolvenzen-leicht-rucklaufig-baa0da39-9494-44e0-a269-dd83a676ac09
- [Q46] Deutsches Ärzteblatt: „Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser angespannter als je zuvor". https://www.aerzteblatt.de/news/wirtschaftliche-lage-der-krankenhauser-angespannter-als-je-zuvor-f1e0b712-0dbf-48a7-a55d-9193b026c451
- [Q47] Recht & Politik: „Verwaltungsgericht Aachen stärkt Krankenhausreform des Landes NRW" (mit Verfahrensstatistik). https://www.rechtundpolitik.com/justiz/verwaltungsgericht-aachen/verwaltungsgericht-aachen-staerkt-krankenhausreform-des-landes-nordrhein-westfalen/
- [Q48] VG Düsseldorf, 21 L 852/25, Beschluss vom 26.03.2025 (NRWE). https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2025/21_L_852_25_Beschluss_20250326.html
- [Q49] Deutsches Krankenhausinstitut: „Spezielle sektorengleiche Vergütung nach § 115f SGB V". https://www.dki.de/veranstaltungen/10879-spezielle-sektorengleiche-verguetung-nach-115f-sgb-v-hybrid-drg
Pflege
- [Q15] ad-hoc-news: „Pflegeversicherung: 4,2-Milliarden-Defizit 2026, zehn Milliarden fehlen 2027". https://www.ad-hoc-news.de/wirtschaft/pflegeversicherung-4-2-milliarden-defizit-2026-zehn-milliarden-fehlen/69419319
- [Q16] Deutscher Bundestag, hib: „Etat 2026: Höheres Darlehen für die Pflegeversicherung". https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1126908
- [Q17] vdek, Pressemitteilung vom 14.07.2026: „Pflegebedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche". https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/stationaere-pflege-eigenanteile-juli-2026.html
- [Q50] Deutsches Ärzteblatt: „Pflegeversicherung soll durch Sparpläne und Zusatzbelastungen saniert werden". https://www.aerzteblatt.de/news/pflegeversicherung-soll-durch-sparplane-und-zusatzbelastungen-saniert-werden-2f33f888-af8b-40ad-b13d-50522e198e84
- [Q51] buerger-geld.org: „Pflegeheimkosten 2026: Eigenanteil steigt auf 3.245 Euro im Monat" (vdek-Auswertung zum 1.1.2026). https://www.buerger-geld.org/news/finanzen/pflegeheimkosten-2026-eigenanteil-steigt-auf-3-245-euro-im-monat/
- [Q52] Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik und Pflegevorausberechnung. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Pflege/aktuell-vorausberechnung-pflegebeduerftige.html
- [Q53] AOK Gesundheitspartner: „Personalbemessungsverfahren in der vollstationären Pflege"; § 113c SGB XI. https://www.aok.de/gp/stationaere-pflege/vollstationaere-pflege/personalbemessungsverfahren · https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/113c.html
- [Q54] BMG: „Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege", 11.12.2025 (PDF). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Z/Zukunftspakt_Pflege/20251211_Ergebnisse_und_Roadmap.pdf
- [Q55] Deutsches Ärzteblatt: „Pflegereform soll möglichst Ende 2026 in Kraft treten". https://www.aerzteblatt.de/news/pflegereform-soll-moglichst-ende-2026-in-kraft-treten-24e8089f-13e8-434e-979a-2d9a8271aaaa
- [Q56] krankenkassen-direkt.de: „Eckpunkte zur Pflegereform"; evangelisch.de: „Weiter Kritik an Warkens Entwurf für Pflegereform", 04.06.2026. https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Eckpunkte-zur-Pflegereform-Warkens-einfache-Formel-hoehere-Beitraege-weniger-Leistungen-Staat-setzt-Zahlungen-aus-1637101.html · https://www.evangelisch.de/inhalte/256069/04-06-2026/bundesgesundheitsministerium-mit-entwurf-fuer-pflegereform
- [Q57] ZDFheute: „Pflege: Opposition und Verbände kritisieren Unausgewogenheit". https://www.zdfheute.de/politik/pflege-pflegereform-warken-reaktionen-opposition-kritik-100.html
- [Q58] pflege.de: „Pflege im Koalitionsvertrag 2025: Ziele der CDU/CSU und SPD". https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/politik-wahlen/koalitionsvertrag-2025-cdu-csu-spd-pflegepolitik/
- [Q59] BMG: „Bundestag verabschiedet Gesetz für weitere Befugnisse für Pflegekräfte", 06.11.2025. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/befugniserweiterungsgesetz-bundestag-06-11-25
- [Q60] Forum Verlag: „Pflegekompetenzgesetz: Was sich ab 2026 ändert". https://www.forum-verlag.com/fachwissen/gesundheitswesen-und-pflege/pflegekompetenzgesetz/
- [Q61] Bundesregierung: „Bundestag beschließt Pflegefachassistenzgesetz". https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pflegefachassistenzgesetz-2374930
Digitalisierung
- [Q18] gematik: „ePA für alle: Aktuelle Zahlen und Daten". https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/epa-fuer-alle-aktuelle-zahlen-und-daten
- [Q19] AOK Presse und Politik: „Weniger Widerspruch als erwartet – rund 94 Prozent erhalten elektronische Akte"; Deutsches Ärzteblatt zur Widerspruchsquote. https://www.aok.de/pp/gg/update/knapp-94-prozent-erhalten-elektronische-patientenakte/ · https://www.aerzteblatt.de/news/weniger-widerspruch-gegen-elektronische-patientenakte-als-erwartet-4ec37963-4ce5-43b2-921d-5e9a0f401876
- [Q20] Epoch Times: „4 von 74 Millionen Menschen nutzen sie: Hausärzte halten E-Patientenakte für wenig praxistauglich" (BMG-Angabe, HÄV-Zitate). https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/4-von-74-millionen-menschen-nutzen-sie-hausaerzte-halten-e-patientenakte-fuer-wenig-praxistauglich-a5402233.html
- [Q62] KBV: „Fragen und Antworten zur ePA". https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte/faq-epa
- [Q63] Gelbe Liste: „ePA: Mehr als 100 Millionen Dokumente nach einem Jahr". https://www.gelbe-liste.de/politik-verbaende/epa-100-millionen-dokumente
- [Q64] AOK-Bundesverband: „26,4 Millionen Versicherte der AOK mit elektronischer Patientenakte ausgestattet". https://www.aok.de/pp/bv/pm/epa-nutzung/
- [Q65] AOK Gesundheitspartner: „Seit 1. Oktober 2025: ePA ist Pflicht für Ärztinnen und Ärzte". https://www.aok.de/gp/news-allgemein/newsdetail/epa-pflicht-aerztinnen-aerzte-oktober-2025
- [Q66] KV Berlin: „Bei fehlender ePA: Weiterhin keine Sanktionen bis einschließlich Q4/2025", 07.10.2025. https://www.kvberlin.de/die-kv-berlin/pressemitteilungen/detailansicht/pn-251007
- [Q67] KZBV: „Aussetzung der ePA-Sanktionierung nach § 341 Abs. 6 Satz 2 SGB V". https://www.kzbv.de/vertreterversammlung/aussetzung-der-epa-sanktionierung-nach-%C2%A7-341-abs-6-satz-2-sgb-v/
- [Q68] ZDFheute: „Elektronische Patientenakte oft ungenutzt – Kritik von Hausärzten"; Verbandsbüro: „ePA: Start 2026 stockt in Kliniken". https://www.zdfheute.de/panorama/elektronische-patientenakte-epa-nutzung-kritik-100.html · https://www.verbandsbuero.de/elektronische-patientenakte-epa-start-2026-stockt-in-kliniken/
- [Q69] gematik: „Eine Milliarde eingelöste E-Rezepte". https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/eine-milliarde-eingeloeste-e-rezepte
- [Q70] Pharmazeutische Zeitung: „Mehr als 1 Milliarde E-Rezepte eingelöst". https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-als-1-milliarde-e-rezepte-eingeloest-159763/
- [Q71] blog.aerzteversichert.de: „E-Rezept-Nutzung 2026: Zahlen und Trends"; ABDA: E-Rezept-FAQ, Stand 02.07.2026. https://blog.aerzteversichert.de/daten/e-rezept-nutzung-2026-zahlen-und-trends/ · https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ehealth/E-Rezept/E_Rezept_FAQ.pdf
- [Q72] Borns IT-Blog: „Störung TI (ePA/eRezept) und DATEV am 10. Feb. 2026". https://borncity.com/blog/2026/02/11/stoerung-ti-epa-erezept-und-datev-am-10-feb-2026/
- [Q73] Deutsches Ärzteblatt: „Gematik räumt Unzufriedenheit mit Telematikinfrastruktur ein". https://www.aerzteblatt.de/news/gematik-raumt-unzufriedenheit-mit-telematikinfrastruktur-ein-6cd989bb-a165-40d5-8aba-8e08c3723986
- [Q74] healthcare-digital: „Modernisierungspläne für die Telematikinfrastruktur". https://www.healthcare-digital.de/modernisierungsplaene-fuer-die-telematikinfrastruktur-a-cfd8478c6fb7ef87ad87e6ad2ecb2e7a/
- [Q75] Computerwoche: „Rechnungshof übt schwere Kritik: Digitalisierung im Gesundheitswesen wird zum Albtraum" (BRH-Bericht, gematik-Verluste). https://www.computerwoche.de/article/2784816/die-digitalisierung-im-gesundheitswesen-wird-zum-albtraum.html
- [Q76] Correctiv: „Bundesrechnungshof rügt Gesundheitsministerium wegen fehlender Nachweise", 24.09.2025. https://correctiv.org/aktuelles/bundesrechnungshof/2025/09/24/bundesrechnungshof-ruegt-gesundheitsministerium-wegen-fehlender-nachweise/
- [Q77] GÖRG: „Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS)". https://www.goerg.de/de/aktuelles/veroeffentlichungen/01-09-2025/der-europaeische-gesundheitsdatenraum-ehds-neue-chancen-fuer-forschung-versorgung-und-innovation
- [Q78] DSV Europa: „EHDS-Umsetzung in Deutschland / FDZ Gesundheit". https://dsv-europa.de/en/news/2025/10/fdz-gesundheit.html
- [Q79] Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen: „EHDS-Verordnung: Halbzeit der Übergangsfrist". https://www.akademie-oegw.de/aktuell/detail/ehds-verordnung-halbzeit-der-uebergangsfrist-wo-steht-der-oegd
- [Q80] Deutsches Ärzteblatt: „Praxen und Kliniken müssen Patienten ab 2029 alle Gesundheitsdaten bereitstellen". https://www.aerzteblatt.de/news/praxen-und-kliniken-mussen-patienten-ab-2029-alle-gesundheitsdaten-bereitstellen-af8d99d3-660d-46e4-8d10-a04d4bcf0b53
- [Q81] BMG: Referentenentwurf GeDIG (PDF). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GeDIG_RefE.pdf
- [Q82] TMF e.V.: Stellungnahme zum GeDIG-Referentenentwurf. https://www.tmf-ev.de/en/politics-and-strategy/statements/stellungnahme-zum-gedig-referentenentwurf
Versorgung in der Fläche
- [Q83] Hausärztliche Praxis: „Bis 2040 könnte jeder fünfte Hausarztsitz unbesetzt bleiben". https://www.hausaerztlichepraxis.digital/politik/hausaerzteverband/bundesverband/bis-2040-koennte-jeder-fuenfte-hausarztsitz-unbesetzt-bleiben-183435.html
- [Q84] KBV Gesundheitsdaten: Altersstruktur. https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16397.php
- [Q85] Apotheke adhoc: „Ü65: Im Westen jeder 5. Hausarzt im Rentenalter". https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/arztzahl-steigt-kapazitaeten-bleiben-angespannt/
- [Q21] BMG: „Bundeskabinett beschließt Notfallreform", 22.04.2026 (mit Gesetzentwurf-PDF). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-notfallreform-22-04-2026
- [Q22] Deutscher Bundestag: „Erste Lesung zur geplanten Reform der Notfallversorgung" (KW 28/2026). https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-notfallversorgung-1192586
- [Q23] krankenkasseninfo.de: „Kabinettsbeschluss: Notfallreform mit INZ kann kommen"; BMG-Referentenentwurf Notfallreform (PDF). https://www.krankenkasseninfo.de/ratgeber/nachrichten/kabinettsbeschluss-notfallreform-mit-inz-kann-kommen-62561.html · https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/N/RefE_Notfallreform.pdf
- [Q86] Rettungslandschaft (Björn-Steiger-Stiftung): „Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung" (BR-Drs. 255/1/26); skverlag: „Länder pochen auf Wahrung ihrer Planungshoheit im Rettungsdienst". https://rettungslandschaft.steiger-stiftung.de/260603-bundesrat-zur-notfallreform/ · https://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/laender-pochen-auf-wahrung-ihrer-planungshoheit-im-rettungsdienst.html
- [Q87] Tagesspiegel Background: „Notfallreform: Kabinett weist viele Länderwünsche zurück". https://background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/kabinett-weist-viele-laenderwuensche-zurueck
- [Q24] AOK Presse und Politik: „Gesetz für Primärarztversorgung in Planung". https://www.aok.de/pp/selbsthilfe/inkontakt/gesetz-primaerarztversorgung/
- [Q25] Deutscher Bundestag, hib: „BMG: Regelung zum Primärarztsystem kommt erst 2026". https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1115234
Arzneimittel
- [Q89] EY Law: „Die GKV-Reform 2026: Einschnitte auch für die Pharma- und MedTech-Industrie"; BMG: Preismoratorium. https://www.eylaw.de/de_de/news/2026/die-gkv-reform-2026-einschnitte-auch-fuer-die-pharma-und-medtech-industrie · https://www.bundesgesundheitsministerium.de/preismoratorium
- [Q90] Deutsches Ärzteblatt: „Vertraulichkeit der Erstattungspreise soll nachgeschärft werden"; BMG zum Medizinforschungsgesetz. https://www.aerzteblatt.de/news/vertraulichkeit-der-erstattungspreise-soll-nachgeschaerft-werden-92071786-02c0-4d1a-8884-2bafc07aef04 · https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/medizinforschungsgesetz-bundestagsbeschluss
- [Q91] DAK-Gesundheit: AMNOG-Kurzreport 2026. https://www.dak.de/dak/unternehmen/reporte-forschung/amnog-kurzreport-2026_162364
- [Q92] BfArM: Lieferengpässe, Themendossier. https://www.bfarm.de/DE/Aktuelles/Themendossiers/Lieferengpaesse/_node.html
- [Q93] APOTHEKE ADHOC: „2026: Start mit knapp 550 Arzneimittel-Engpässen". https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/2026-start-mit-knapp-550-arzneimittel-engpaessen/
- [Q94] Medscape: „Lieferengpässe: Hunderte Medikamente fehlen – und das seit Jahren". https://deutsch.medscape.com/viewarticle/lieferengp%C3%A4sse-hunderte-medikamente-fehlen-und-jahren-2026a10007z8
- [Q95] Rat der EU: Critical Medicines Act; Pharma Deutschland: „Critical Medicines Act: EU-Parlament und Rat erzielen Einigung". https://www.consilium.europa.eu/en/policies/critical-medicines-act/ · https://www.pharmadeutschland.de/newsroom/news/critical-medicines-act-eu-parlament-und-rat-erzielen-einigung/
- [Q96] Industriemagazin: „Europas Pharmaindustrie: Der Kontinent forscht, andere kassieren" (Industrieangaben zur Importabhängigkeit). https://industriemagazin.at/chemie/arzneimittelknappheit-europa-medikamente-china-indien/
- [Q97] Pharmazeutische Zeitung: „Durchbruch in Brüssel: EU einigt sich auf Pharmapaket"; Rat der EU: Arzneimittelpaket. https://www.pharmazeutische-zeitung.de/durchbruch-in-bruessel-eu-einigt-sich-auf-pharmapaket-161163/ · https://www.consilium.europa.eu/en/policies/pharma-pack/
- [Q98] ABDA: Presseinformation zur Apothekenzahl, 12.01.2026 (PDF). https://apothekerkammer-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Oeffentlichkeitsarbeit/Aktuelles_Fotos_PDF/2026/2026_01_12_Apothekenzahl_sinkt.pdf
- [Q99] ABDA: „Apothekenreform bietet Entwicklungschancen, lässt Unterfinanzierung der Apotheken aber völlig offen". https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/apothekenreform-bietet-entwicklungschancen-laesst-unterfinanzierung-der-apotheken-aber-voellig-offen/
- [Q100] Apotheken Umschau: „Apothekenreform beschlossen: Das ändert sich für Patienten". https://www.apotheken-umschau.de/gesundheitspolitik/apothekenreform-was-sich-fuer-patienten-und-apotheken-aendert-1425231.html
ÖGD und Prävention
- [Q26] Deutsches Ärzteblatt: „Pakt für Öffentlichen Gesundheitsdienst soll Ende des Jahres auslaufen"; BMG: Pakt für den ÖGD. https://www.aerzteblatt.de/news/pakt-fur-offentlichen-gesundheitsdienst-soll-ende-des-jahres-auslaufen-56bc8c97-3fb3-46ea-9ef9-1de7cbb06d5e · https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/pakt-fuer-den-oegd
- [Q27] AOK Presse und Politik: „Anschlussfinanzierung dringend gesucht". https://www.aok.de/pp/gg/versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst/
- [Q101] Nationale Präventionskonferenz: Zweiter Präventionsbericht nach § 20d Abs. 4 SGB V (PDF). https://www.npk-info.de/fileadmin/user_upload/ueber_die_npk/downloads/2_praeventionsbericht/zweiter_npk_praeventionsbericht_barrierefrei.pdf
- [Q102] GKV-Spitzenverband/MD: Präventionsbericht 2025, Berichtsjahr 2024 (PDF). https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praeventionsbericht/2025_GKV_MD_Praventionsbericht_barrierefrei.pdf
- [Q103] BIÖG Leitbegriffe: Präventionsgesetz (Ausgaben je Versichertem). https://leitbegriffe.bioeg.de/alphabetisches-verzeichnis/praeventionsgesetz/
- [Q104] blog.aerzteversichert.de: „Präventionsleistungen der GKV: Was ändert sich 2026?". https://blog.aerzteversichert.de/faq/praeventionsleistungen-der-gkv-das-aendert-sich-2026/
Koalitionsvertrag
- [Q88] krankenkassen-direkt.de: „Koalitionsvertrag 2025: Das planen CDU/CSU und SPD zu den Themen Gesundheit und Pflege". https://www.krankenkassen-direkt.de/news/Koalitionsvertrag-2025-Das-planen-CDU-CSU-und-SPD-zu-den-Themen-Gesundheit-und-Pflege-1525545.html
- [Q105] reha-recht.de: „Die rehabilitations- und teilhaberechtlichen Vorhaben im Koalitionsvertrag 2025" (Unterzeichnung 5. Mai 2025, 21. Legislaturperiode). https://www.reha-recht.de/infothek/beitrag/artikel/die-rehabilitations-und-teilhaberechtlichen-vorhaben-im-koalitionsvertrag-2025-zwischen-cdu-csu-und-spd
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