1 Beitrag, in denen Holger Bellino namentlich vorkommt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 3. Juni 2026 im Hauptsacheverfahren bestätigt: Der hessische AfD-Landesverband darf vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Für die übrigen Parteien ist das Urteil kein Endpunkt, sondern ein Testfall – dafür, was sie programmatisch fordern, wie sie es öffentlich inszenieren und was sie tatsächlich durchgesetzt haben.
19. Juni 2026