1 Beitrag, in denen Marla-Svenja Liebich namentlich vorkommt.
Das Landgericht Pilsen hat am 1. Juni 2026 die Auslieferung von Marla-Svenja Liebich nach Deutschland angeordnet — eine Entscheidung, die den Europäischen Haftbefehl als Instrument gegen Strafverfolgungsflüchtlinge bestätigt und zugleich eine Debatte über das deutsche Selbstbestimmungsgesetz verschärft, die weit über den Einzelfall hinausreicht. Liebich, im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, hatte die Strafe Ende August 2025 nicht angetreten und war in die Tschechische Republik geflohen.
2. Juni 2026