2 Beiträge, in denen Robert Lambrou namentlich vorkommt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage der AfD Hessen abgewiesen. Der hessische Landesverband darf als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
16. Juli 2026
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 3. Juni 2026 im Hauptsacheverfahren bestätigt: Der hessische AfD-Landesverband darf vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Für die übrigen Parteien ist das Urteil kein Endpunkt, sondern ein Testfall – dafür, was sie programmatisch fordern, wie sie es öffentlich inszenieren und was sie tatsächlich durchgesetzt haben.
19. Juni 2026