Wer die Quellenlage prüft, findet ein anderes Bild: ein Narrativ, das auf realen Gesprächsfragmenten aufbaut, deren Tragweite aber systematisch überdehnt wird — und das die Souveränität jener Staaten ausblendet, die aus eigener Erfahrung Schutz vor Moskau suchten.
Die Kernfrage: Gab es ein Versprechen?
Im Februar 1990 sagte US-Außenminister James Baker in einem Gespräch mit Michail Gorbatschow, eine Einbettung Gesamtdeutschlands in die NATO sei vorstellbar mit der Zusicherung, dass der NATO-Geltungsbereich „keinen Zoll" nach Osten verschoben würde. Hans-Dietrich Genscher äußerte sich ähnlich: keine Absicht, das NATO-Gebiet nach Osten auszudehnen. Auch NATO-Generalsekretär Manfred Wörner und Helmut Kohl machten vergleichbare Aussagen.
Diese Äußerungen sind dokumentiert und nicht erfunden. Drei Einschränkungen sind allerdings entscheidend:
Erstens: Der Kontext war die DDR, nicht Osteuropa. Die Gespräche von 1990 drehten sich um die deutsche Wiedervereinigung — konkret um die Frage, ob NATO-Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR stationiert werden dürften. Polen, Ungarn oder die baltischen Staaten waren 1990 noch Mitglieder des Warschauer Pakts; ihre NATO-Mitgliedschaft war schlicht kein Verhandlungsgegenstand.
Zweitens: Es gibt keinen Vertrag. Kein Dokument, keine Protokollnotiz, kein Abkommen hält eine Zusage zur Nicht-Erweiterung der NATO über die innerdeutsche Grenze hinaus fest. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990, der die deutsche Einheit völkerrechtlich regelt, enthält Bestimmungen zur Truppenstationierung in Ostdeutschland — aber keine Klausel zur NATO-Erweiterung insgesamt.
Drittens: Gorbatschow selbst widersprach. Der ehemalige sowjetische Präsident erklärte in späteren Interviews, das Thema NATO-Expansion sei in den Verhandlungen über die deutsche Einheit „nicht aufgeworfen und nicht diskutiert" worden. Diese Aussage schwächt das russische Narrativ an seiner empfindlichsten Stelle: Wenn der Verhandlungspartner selbst sagt, es gab kein Versprechen, fällt die Wortbruch-These in sich zusammen.
Die Grundakte von 1997: Russland unterschrieb die Bündnisfreiheit
Sieben Jahre nach den Gesprächsfragmenten von 1990 unterzeichnete Russland die NATO-Russland-Grundakte — ein Dokument, das die Souveränität, Unabhängigkeit und das Recht auf freie Bündniswahl aller Staaten ausdrücklich bekräftigt. Die NATO verzichtete darin auf die Stationierung von Nuklearwaffen in neuen Mitgliedsländern und auf die dauerhafte Verlegung substanzieller Kampfverbände.
Wer die Grundakte liest, findet keine Einschränkung der Erweiterungsoption. Im Gegenteil: Russland akzeptierte formell das Prinzip, dass Staaten ihre Bündniszugehörigkeit frei wählen. Boris Jelzin verhandelte die Grundakte als Kompromiss — nicht als Kapitulation, aber als Anerkennung der neuen europäischen Ordnung. Russland war zudem seit 1994 Mitglied des NATO-Programms „Partnerschaft für den Frieden".
Besonders aufschlussreich: Wladimir Putin gratulierte 2004 den baltischen Staaten zum NATO-Beitritt und äußerte, er habe keine sicherheitspolitischen Sorgen diesbezüglich. Die Umdeutung der Erweiterung zur existenziellen Bedrohung erfolgte erst später — als innenpolitisches Instrument und Rechtfertigungsrahmen für eine zunehmend revisionistische Außenpolitik.
Die ausgeblendete Perspektive: Warum Staaten beitraten
Das russische Narrativ behandelt die NATO-Erweiterung als westlichen Akt gegen Russland. Es blendet systematisch aus, dass die Beitrittsanträge von den Staaten selbst kamen — und dass diese Staaten konkrete historische Gründe hatten.
Polen wurde 1939 von der Sowjetunion überfallen, 1945 in ein Satellitensystem gezwungen und 1981 mit einem Militärputsch unter sowjetischem Druck regiert. Die baltischen Staaten waren von 1940 bis 1991 annektiert. Ungarn erlebte 1956 die Niederschlagung seines Aufstands durch sowjetische Panzer, die Tschechoslowakei 1968 dasselbe. Für diese Gesellschaften war die NATO-Mitgliedschaft keine abstrakte Bündnisoption, sondern eine Sicherheitsgarantie gegen die Wiederholung konkreter Erfahrungen.
Die Forderung, diesen Staaten die Bündniswahl zu verweigern, um russische Sicherheitsinteressen zu bedienen, setzt eine Einflusssphären-Logik voraus, die das Völkerrecht seit der Charta der Vereinten Nationen nicht mehr anerkennt. Artikel 2 der UN-Charta verbietet die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates — ein Grundsatz, der die freie Bündniswahl einschließt.
Ist die NATO ein reines Verteidigungsbündnis?
Eine Frage verdient Ehrlichkeit: Die NATO hat seit den 1990er-Jahren Einsätze außerhalb des Bündnisgebiets geführt, die über die Selbstverteidigung nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags hinausgehen. Der Luftkrieg gegen Serbien 1999 erfolgte ohne UN-Mandat und wird von Völkerrechtlern mehrheitlich als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einsätze in Afghanistan (ab 2001), im Irak (Ausbildungsmission) und in Libyen (2011) erweiterten das Operationsspektrum deutlich über die territoriale Verteidigung hinaus.
Wer die NATO als reines Verteidigungsbündnis beschreibt, gibt den Nordatlantikvertrag korrekt wieder — Artikel 5 definiert den Beistandsfall als Reaktion auf einen bewaffneten Angriff. Die operative Praxis seit 1995 hat diesen Rahmen allerdings erweitert. Diese Diskrepanz ist ein legitimer Kritikpunkt; sie rechtfertigt jedoch keinen Angriffskrieg gegen einen Nachbarstaat.
Der Fall Ganser: Versatzstücke statt Analyse
Daniele Ganser, Schweizer Historiker und populärer Vortragsredner, hat die NATO-Osterweiterung zum zentralen Baustein seiner Erzählung gemacht: Der Westen habe Versprechen gebrochen, die NATO sei ein aggressives Bündnis, und der Ukraine-Krieg sei primär eine Folge westlicher Provokation.
Gansers stärkstes Argument — das auch den Ausgangspunkt dieser Analyse bildet — ist die Dokumentenlage zu den Baker-Genscher-Aussagen von 1990. Hier verweist er auf reale Quellen. Die Schwäche liegt in dem, was er weglässt: den Kontext (DDR, nicht Osteuropa), Gorbatschows eigenes Dementi, die Grundakte von 1997, die Putin-Gratulation von 2004, die Souveränität der Beitrittsstaaten. Das Ergebnis ist kein wissenschaftliches Argument, sondern ein Versatzstück-Narrativ: Einzelne belegbare Fragmente werden zu einer Gesamtaussage montiert, die die Quellenlage nicht hergibt.
Methodisch fällt auf: Ganser publiziert seine zentralen Thesen zur NATO und zum Ukraine-Krieg überwiegend in Büchern und Vorträgen, nicht in peer-reviewed Fachzeitschriften. Seine akademische Karriere endete nach seiner Dissertation zu NATO-Geheimarmeen; seine heutige Rolle ist die eines Vortragsunternehmers, nicht eines forschenden Historikers. Schweizer Fachhistoriker haben ihm öffentlich vorgeworfen, die Bühne der Wissenschaft zu nutzen, ohne deren Kontrollmechanismen zu akzeptieren. Die genaue Chronologie seiner akademischen Anbindungen nach der ETH-Zeit (ca. 2006) wäre im Detail zu verifizieren.
Was bleibt — und was nicht
Die Quellenlage ergibt: Es gab 1990 mündliche Äußerungen westlicher Politiker, die eine Nicht-Erweiterung der NATO andeuteten — bezogen auf die DDR, nicht auf Osteuropa, ohne vertragliche Form und ohne Bestätigung durch den sowjetischen Verhandlungspartner. Russland selbst unterzeichnete 1997 ein Dokument, das die freie Bündniswahl anerkennt, und akzeptierte die Erweiterung von 2004 zunächst ohne sicherheitspolitische Einwände.
Die NATO ist kein reines Verteidigungsbündnis im engen Sinne ihrer Gründungsdokumente — ihre Out-of-Area-Einsätze seit 1995 erweitern den operativen Rahmen, ohne den Artikel-5-Kern zu verändern. Diese Spannung ist diskutierbar, taugt aber nicht als Rechtfertigung für einen Angriffskrieg.
Wer sich informieren will, findet die seriöseste Aufarbeitung nicht bei Ganser, sondern in den Arbeiten von Hannes Adomeit (Bundesakademie für Sicherheitspolitik), der Bundeszentrale für politische Bildung und des Center for Security Studies der ETH Zürich — Quellen, die sowohl die westliche als auch die russische Argumentation dokumentieren und gegeneinander prüfen.
