Die BAföG-Erhöhung, die die Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hatte, kostet im ersten Jahr weniger als ein Viertel Promille davon.
Das System schrumpft – obwohl die Zahl der Studierenden wächst
Die Datenlage ist eindeutig. Im Jahr 2024 erhielten 612.800 Personen BAföG – vier Prozent weniger als im Vorjahr, der niedrigste Stand seit 25 Jahren. Gleichzeitig studierten im Wintersemester 2025/26 rund 2,87 Millionen Menschen in Deutschland, leicht mehr als in den Vorjahren. Die Schere öffnet sich: mehr Studierende, weniger Förderung, weniger Geförderte.
Nur noch etwa elf Prozent der Studierenden erhalten BAföG. Sechs von sieben nutzen gar kein staatliches Finanzierungsangebot – kein BAföG, kein Stipendium, kein Kredit. 61 Prozent arbeiten neben dem Studium, 86 Prozent sind auf elterliche Unterstützung angewiesen. Das ist kein Zeichen eines gut justierten Fördersystems. Es ist das Zeichen eines Systems, das sich selbst abschafft.
Die Ausgaben des Bundes für BAföG sanken 2024 um neun Prozent auf 3,1 Milliarden Euro – obwohl die BAföG-Reform, die eigentlich mehr Bezüge ermöglichen sollte, im August 2024 in Kraft getreten war. Die Reform hat offenbar keinen Gegenimpuls gesetzt; welche Wirkung sie mittelfristig entfaltet, ist noch nicht evaluiert.
Kaufkraftverlust durch Reformverzug
Das Kernproblem ist alt, aber der Befund wird mit jedem Jahr schärfer: Die BAföG-Sätze halten mit der Preisentwicklung nicht Schritt. Die letzte wesentliche Erhöhung der Bedarfssätze fand im Herbst 2016 statt – ein Anstieg um sieben Prozent, der Höchstsatz kletterte damals auf 735 Euro. Seitdem hat die Inflation systematisch an dieser Basis gefressen. Die durchschnittliche Jahresinflation der vergangenen zehn Jahre lag bei rund 2,8 Prozent; allein 2023 betrug sie fast sechs Prozent.
Konkret: Die Wohnkostenpauschale im BAföG beträgt 380 Euro pro Monat. Der durchschnittliche Preis für ein WG-Zimmer lag im Sommersemester 2026 bei 512 Euro. Die Lücke zwischen Förderung und Realkosten für Unterkunft beträgt damit bereits mehr als 130 Euro monatlich – und das ist der Durchschnitt, in Städten wie München oder Frankfurt liegt sie erheblich höher.
Die geplante Reform sieht vor, die Wohnkostenpauschale auf 440 Euro anzuheben und den Grundbedarfssatz schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung zu heben, die aktuell bei 563 Euro liegt. Selbst nach der Reform bliebe die Wohnkostenpauschale 72 Euro unter dem bundesweiten WG-Schnitt.
127 Millionen gegen 500 Milliarden
Der politische Streit dreht sich um eine Zahl, die im Verhältnis zu den sonstigen Haushaltspositionen dieser Koalition kaum der Rede wert wäre. Die Mehrkosten der BAföG-Reform betragen 2027 geschätzt 127 Millionen Euro, steigen bis 2029 auf 209 Millionen und summieren sich über die Legislaturperiode auf rund eine Milliarde Euro.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, das die Koalition im Frühjahr 2025 beschlossen hat, umfasst 500 Milliarden Euro. 2025 waren davon über 37 Milliarden Euro für Ausgaben eingeplant; abgeflossen sind tatsächlich rund 24 Milliarden. Allein die nicht abgerufenen Mittel eines Quartals dieses Sondervermögens übersteigen die Gesamtkosten der BAföG-Reform für die gesamte Legislaturperiode um ein Vielfaches.
Das stärkste Argument der Unionsseite lautet: Der Bundeshaushalt steht unter erheblichem Konsolidierungsdruck, und jede Ausgabe, die nicht zwingend erforderlich ist, muss auf den Prüfstand. Das ist keine unehrliche Position. Die Schuldenbremse stellt reale Restriktionen, und politische Prioritäten müssen gesetzt werden. Nur: Wer 500 Milliarden für Infrastruktur schuldenfinanziert durchsetzt und gleichzeitig eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Bildungsausgabe von einer Milliarde als nicht finanzierbar bezeichnet, hat ein Kohärenzproblem, kein Sparproblem.
CDU-Fraktionschef Jens Spahn hat sich öffentlich kritisch zu Verbesserungen bei Sozialleistungen geäußert, die er auch das BAföG einschließt. Das ist eine legitime ordnungspolitische Position. Sie im Koalitionsvertrag nicht festzuhalten, dann aber gegenüber dem Vertragspartner als Begründung für Nichterfüllung einzusetzen, ist eine andere Kategorie.
Effizienz: Was das System kostet, wenn es nicht funktioniert
Die Effizienz-Achse des Problems ist wenig diskutiert, aber analytisch zentral. Ein Fördersystem, das nur elf Prozent seiner potenziellen Zielgruppe erreicht und bei dem sechs von sieben Studierenden staatliche Angebote nicht nutzen, ist teuer pro erreichter Person – und zugleich wirkungsarm bezogen auf das gesellschaftliche Ziel.
Das Argument der Gegner lautet hier häufig, Studierende seien ohnehin eine privilegierte Gruppe, die keine gesonderte Förderung benötige. Dorothee Bär formulierte es offen: kein „Vollkaskostudium". Dieser Einwand übersieht die Selektivität des deutschen Bildungssystems. Mehr als 85 Prozent der Studierenden, die kein BAföG erhalten, sind de facto auf Eltern mit ausreichendem Einkommen angewiesen. Das BAföG ist der zentrale Mechanismus, der ein Studium unabhängig von der Herkunft ermöglichen soll – nicht als Vollkasko, sondern als Grundsicherung gegen finanzielle Exklusion.
Ein Nebeneffekt des schrumpfenden Systems ist demographisch relevant: Unter dem Druck sinkender Erwerbsbevölkerung wird Deutschland in den nächsten Jahrzehnten verstärkt auf Hochqualifizierte angewiesen sein. Das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verschlechtert sich nach aktuellen Projektionen von 35 auf 100 heute auf voraussichtlich 48 auf 100 bis 2035. Wer die Ausbildungsförderung für die kommende Generation unter Haushaltsvorbehalt stellt, während er gleichzeitig 500 Milliarden in Infrastruktur lenkt, optimiert für die Gegenwart auf Kosten der Zukunft.
Was noch offen ist
Der Koalitionsstreit war bei Redaktionsschluss nicht abschließend beigelegt. Das Deutsche Studierendenwerk, der DGB und die GEW haben sich öffentlich für die Umsetzung der Reform ausgesprochen; der freie zusammenschluss von student*innenschaften hat eine Petition gestartet. Ob die Reform zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten wird, ist unklar.
Offen bleibt auch, warum die Zahl der BAföG-Empfänger seit 2023 so stark gesunken ist – trotz der Reform, die eigentlich mehr Anspruchsberechtigte erschließen sollte. Ob die Antragsverfahren abschreckend wirken, ob die Freibeträge noch immer zu eng kalibriert sind oder ob sich eine breitere Resignationskultur gegenüber staatlichen Förderprogrammen ausbreitet, ist empirisch nicht aufgeklärt. Diese Frage ist nicht akademisch: Ein System, das seine Zielgruppe nicht mehr erreicht, muss vor einer Erhöhung der Sätze zunächst erklären, warum es strukturell versagt.
