Wer diese Kurve kennt, versteht, dass das System so nicht bleiben kann. Die Rentenkommission hat das verstanden. Die Bundesregierung auch – zumindest sagt sie das. Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil haben angekündigt, alle 33 Empfehlungen der Kommission vollständig umzusetzen. Ein Gesamtpaket, unteilbar, nicht verhandelbar.
Das klingt nach Entschlossenheit. Es ist vor allem ein Verschieben der Verantwortung.
Was ist das stärkste Argument dafür?
Die Kommissionslogik ist bestechend: Wer einzelne Maßnahmen herauslöst, zerstört die innere Balance des Pakets. Die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte finanziert die Schutzrente für jene, die körperlich nicht mehr können. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Ausgaben, die Kapitalrente gleicht das sinkende Niveau langfristig aus. Nimmt man nur die populären Teile, bricht die Finanzierungslogik zusammen. Das Argument ist nicht falsch. Die Regierung hat recht, wenn sie „Rosinenpicken" ablehnt.
Außerdem: Die demografische Dringlichkeit ist real. Die Zahl der Altersrentner ist seit 1992 um 58,3 Prozent gestiegen, die der Beitragszahler nur um 23,4 Prozent. Leistungsausweitungen seit 2014 – Mütterrente, Rente für besonders langjährig Versicherte, Grundrente – werden bis 2040 Mehrausgaben von 500 Milliarden Euro verursachen. Wer das ignoriert, betreibt Generationenpolitik auf Pump.
Das stärkste Argument für den Ansatz der Regierung lautet also: lieber ein unbequemes Gesamtpaket als der politische Reflex, die Zumutungen wegzuverhandeln.
Warum das trotzdem nicht reicht
Erstens: Ein Bekenntnis zu 33 Empfehlungen ist kein Gesetz. Die Regierung hat einen Bericht entgegengenommen, keine Drucksache eingebracht. Der Gesetzgebungsprozess steht aus, die SPD signalisiert „Gesprächsbedarf", die Gewerkschaften drohen mit Gegenwehr. IG Metall, ver.di und DGB haben die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente als das bezeichnet, was sie ist: eine Verschlechterung für Menschen, die mit 45 Beitragsjahren schlicht fertig sind, weil der Körper es so entschieden hat. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisiert, dass die Lebenserwartung nicht für alle Berufsgruppen gleich steigt. Eine pauschale Kopplung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung bestraft demnach genau jene, die am längsten hart gearbeitet haben.
Zweitens: Die Kommission selbst hat die Härtefallregelungen offengelassen. Wie die „Schutzrente" für gesundheitlich eingeschränkte Langzeitversicherte konkret aussieht – unklar. Das ist kein Detail. Das ist der soziale Kern der Reform. Wer das Gesamtpaket als unteilbar erklärt, bevor dieser Kern ausgearbeitet ist, erklärt auch die offenen Fragen für unteilbar erledigt. Das ist Rhetorik, keine Politik.
Drittens: Das Generationenkapital. Die Idee, einen Kapitalstock von mindestens 200 Milliarden Euro aufzubauen und dessen Renditen zur Rentenstabilisierung zu nutzen, ist nicht falsch – Schweden macht das seit Jahrzehnten. Aber Studien des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts prognostizieren, dass der Aufbau dieses Kapitalstocks ab 2028 das Wirtschaftswachstum um rund ein Prozent und die Beschäftigung um etwa 250.000 Stellen drücken könnte. Andere Institute bewerten die Risiken unterschiedlich – und die Wahrheit liegt irgendwo in einem Modell, das niemand mit Sicherheit kennt. Eine Regierung, der das als Lösung verkauft, ohne dieses Risiko zu benennen, verkauft eine Hoffnung als Garantie.
Das eigentliche Problem: Effizienz ohne Gerechtigkeit ist keine Reform
Das Bewertungskriterium für eine Rentenreform, die diesen Namen verdient, muss zwei Achsen gleichzeitig bedienen: langfristige finanzielle Tragfähigkeit und soziale Gerechtigkeit. Diese Kommission hat auf der Effizienz-Achse solide gearbeitet. Der Nachhaltigkeitsfaktor, die Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf Selbstständige, Abgeordnete und potenziell auch Beamte, die Abschaffung der Minijobs außer für Schüler – das sind keine populistischen Gesten, sondern strukturell sinnvolle Maßnahmen. Ein System, das bestimmte Gruppen wie Beamte ausklammert, wird oft als unvollständiges Solidarsystem kritisiert.
Aber auf der Gerechtigkeits-Achse hinterlässt das Paket eine Lücke von Parlamentsgröße. Ohne konkrete, rechtsverbindliche Härtefallregelungen ist die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung eine Reform, die Pflege-, Bau- und Industriearbeiter härter trifft als jede andere Gruppe. Marcel Fratzscher hat das benannt: Die Vorschläge lösen die grundlegenden Fragen nach Altersarmut und Generationengerechtigkeit nicht – sie verschieben sie.
Die Ankündigung der Regierung, alle 33 Empfehlungen zu übernehmen, wäre mutig, wenn dahinter ein fertiger Gesetzentwurf stünde. Stattdessen steht dahinter ein Bericht. Ein Blankoscheck ist kein Reformwille – er ist die Versicherung, beim Scheitern auf die Kommission zeigen zu können.
Was jetzt zu tun wäre
Die Richtung stimmt. Die Dringlichkeit ist unbestreitbar. Aber eine Rentenreform, die 2026 beschlossen werden soll und bis Ende 2027 in Kraft treten soll, braucht bis Herbst einen Referentenentwurf mit ausformulierten Härtefallregelungen – nicht nur dem Versprechen, sie noch auszuarbeiten. Sie braucht eine transparente Risikobewertung des Generationenkapitals, die auch das IMK-Szenario ernstnimmt. Und sie braucht eine SPD, die ihr „Gesamtpaket-Ja" nicht still in ein Nein zu den unbequemen Teilen verwandelt.
Das wäre kein Blankoscheck. Das wäre ein Gesetzentwurf.
