Der beste nächste Zug ist ein fachaufsichtlicher Beschleunigungserlass an die Genehmigungsbehörde — kein neues Gesetz, sondern eine Weisung, die die ohnehin geltenden EU- und Bundesfristen verbindlich macht.
Kernpunkte
- Windgenehmigungen im Land dauern laut Ministerium „gut 24 Monate" — bei einem Flächenziel, das erst zu rund der Hälfte gesichert ist.
- Willingmann fordert seit Monaten öffentlich Tempo (zuletzt beim Netzausbau, 04.05.2026), hat für sein eigenes Genehmigungshaus aber keinen verbindlichen Fristen-Erlass erlassen — anders als Niedersachsen, NRW oder Rheinland-Pfalz.
- Der Zug: ein fachaufsichtlicher Genehmigungs-Beschleunigungserlass des Umweltministeriums an das Landesverwaltungsamt, der die gesetzlichen RED-III-/BImSchG-Fristen und parallele Verfahrensführung zur Pflicht macht.
- Aus unserer Sicht ist dieser Erlass der beste nächste Zug — überprüfbar am 31.10.2026.
Der Druck ist konkret und datiert. Auf der Windenergie-Seite seines eigenen Ministeriums stehen zwei Zahlen nebeneinander: eine Genehmigungsdauer von „gut 24 Monaten" und ein Flächenstand von nur etwa 1,12 Prozent der Landesfläche gegenüber dem Zwischenziel von 1,8 Prozent für 2026. Gleichzeitig verlangt die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III von den Ländern ausgewiesene Beschleunigungsgebiete mit einer Genehmigungsfrist von höchstens zwölf Monaten. Und die Kosten des Nichtausbaus sind real: Bundesweit fielen 2025 rund 470 GWh Abregelung an, der Redispatch kostete 3,07 Milliarden Euro — Zahlen, die Willingmann selbst am 4. Mai 2026 als Beleg für „mehr Netzausbau, nicht weniger Erneuerbare" anführte. Zwischen 24-Monats-Verfahren und Zwölf-Monats-Vorgabe klafft eine Lücke, die er in seiner Amtsrolle schließen kann.
Was Willingmann selbst will
Willingmann positioniert Sachsen-Anhalt erklärtermaßen als Vorreiter einer „starken und bezahlbaren Energiezukunft" — so der Titel seiner Ministeriums-Mitteilung vom 1. Juli 2026. In der Sache ist seine Linie über Monate konsistent: Er verteidigt den Erneuerbaren-Ausbau gegen Drosselungsvorschläge, dringt auf zügigen Netzausbau statt Abregelung und nennt heimische Energien, Speicher und Netze in einem Atemzug als Fundament der Versorgungssicherheit. In der stärksten Lesart will er beweisen, dass ein ostdeutsches Flächenland die Energiewende schneller und günstiger hinbekommt als der Bund sie zutraut. Genau dieser Anspruch scheitert, solange ein einzelnes Projekt zwei Jahre im Verfahren hängt: Ausbautempo entscheidet sich am Ende nicht in Reden, sondern im Genehmigungsbescheid.
Der Zug
Das Instrument ist ein fachaufsichtlicher Beschleunigungserlass (ein „Windenergie-Genehmigungserlass") des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt an das Landesverwaltungsamt. Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei Willingmann: Das Landesverwaltungsamt erteilt die immissionsschutzrechtlichen Windgenehmigungen, sein Ministerium führt als oberste Immissionsschutzbehörde die Fachaufsicht — es kann der Behörde verbindliche Verfahrensvorgaben machen, ohne den Landtag zu befassen. (Die Ausweisung der Windflächen selbst liegt beim Infrastrukturministerium; der Erlass zielt deshalb ausschließlich auf die Genehmigung, nicht auf die Raumordnung.)
Der erste Schritt — binnen Wochen machbar — ist die Zeichnung und Veröffentlichung des Erlasses mit vier harten Vorgaben: erstens verbindliche Bearbeitungsfristen entlang der RED-III-/BImSchG-Vorgaben mit Eskalationsstufen bei Überschreitung; zweitens standardisierte, landesweit einheitliche Prüfraster für Artenschutz und Umweltverträglichkeit, damit in den Beschleunigungsgebieten nicht jeder Fall neu erfunden wird; drittens die Pflicht zur parallelen statt sequenziellen Beteiligung der Fachbehörden; viertens die ausdrückliche Anwendung des „überragenden öffentlichen Interesses" nach § 2 EEG bei der Abwägung. Die Größenordnung: Es geht nicht um neues Geld, sondern um Verfahrenszeit — jedes Jahr, das ein 610-Megawatt-Pipeline-Bestand früher ans Netz kommt, ist Erzeugung in der Größenordnung des Jahresverbrauchs einer mittleren Großstadt, die heute im Aktenlauf verloren geht.
Warum der Zug trägt
Für Willingmann ist es der beste Zug, weil er dessen eigenes Versprechen einlöst, wo es zählt: Ein Land, das „Maßstäbe setzen" will, misst sich an Genehmigungsdauern, nicht an Absichtserklärungen. Der Erlass macht sein zentrales Argument — Ausbau statt Drosselung — im eigenen Haus wahr, statt es an den Bund zu delegieren.
An den drei Achsen wirkt der Zug positiv. Demokratie (K.-o.-Achse): Der Erlass beschleunigt nur die Anwendung geltenden Rechts, standardisiert transparente Prüfkriterien und stärkt regelgebundenes Verwaltungshandeln — er baut keinen Schutzstandard ab und umgeht kein Parlament, sondern nutzt eine reguläre Aufsichtsbefugnis. Ökologie: Schnellere Windgenehmigungen ersetzen fossilen Redispatch, der 2025 den Großteil der 3,07 Milliarden Euro verschlang. Effizienz: Verfahrenszeit ist der teuerste Engpass der Energiewende; ihn zu halbieren kostet fast nichts.
Der stärkste Einwand: Ein Erlass beschleunigt nichts, wenn der Genehmigungsbehörde das Personal fehlt und Artenschutzklagen die Bescheide kippen. Das stimmt — und genau deshalb ist der Erlass so gebaut: Standardisierte Prüfraster und die konsequente Nutzung der RED-III-Beschleunigungsgebiete senken den Prüfaufwand pro Fall und machen Bescheide gerichtsfester, weil sie auf der bereits vorliegenden Gebietsprüfung aufsetzen. Wo Personal der Flaschenhals bleibt, kann der Erlass eine verbindliche Priorisierung anordnen — auch das ist Fachaufsicht.
Zur Neuheit, offen: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben solche Windenergie-Erlasse längst; das Instrument ist erprobt, nicht neu erfunden. Neu wäre nur, dass Sachsen-Anhalt es ergreift. Willingmann hat schnellere Verfahren wiederholt gefordert, aber — soweit öffentlich dokumentiert — keinen eigenen Landeserlass mit verbindlichen Fristen erlassen. Genau diese Lücke schließt der Zug.
Prüfstein
- Adressat: Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 06.09.2026)
- Zug: Ein fachaufsichtlicher Genehmigungs-Beschleunigungserlass des Ministeriums an das Landesverwaltungsamt mit verbindlichen Bearbeitungsfristen, standardisierten Prüfrastern und paralleler Behördenbeteiligung für Windverfahren.
- Frist: 31.10.2026
- Prüfstein: Bis zum 31.10.2026 ist ein solcher Erlass gezeichnet und veröffentlicht (ja/nein).
