Das ist der beste nächste Zug — machbar in ihrer heutigen Rolle, vor der Wahl.

Kernpunkte

  • Zum Stichtag Sommer 2025 waren in M-V 80,5 Hausarztstellen unbesetzt — Ende 2024 waren es noch rund 70 (Deutsches Ärzteblatt, 12.08.2025).
  • Die 2020 eingeführte und am 29.01.2026 ausgebaute Landarztquote wirkt erst nach Studium und Weiterbildung, also in rund zehn Jahren — gegen die akute Lücke von heute trägt sie nicht.
  • Der Zug: ein Kabinettsbeschluss, der eine landesgestützte kommunale MVZ-Trägergesellschaft schafft, die unbesetzbare Sitze übernimmt und salarierte Ärzte anstellt (§ 95 SGB V).
  • Aus unserer Sicht ist diese Landarztgesellschaft der beste nächste Zug — überprüfbar am 10.01.2027 am ersten laufenden Standort.

Der Druck ist datiert und wächst. Nach Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung, berichtet vom Deutschen Ärzteblatt am 12.08.2025, standen im Land 80,5 Hausarztstellen offen; Ende Dezember 2024 waren es rund 70 gewesen — ein Anstieg um etwa zehn Sitze in wenigen Monaten. Zugleich hat das Land seinen Instrumentenkasten auf die lange Frist ausgerichtet: Die Landarztquote, seit 2020 in Kraft, wurde am 29.01.2026 auf zehn Prozent der Studienplätze ausgeweitet (Ärzteblatt). Sie bindet Absolventen für zehn Jahre an die Fläche — aber der erste so ausgebildete Hausarzt praktiziert erst nach Studium und Facharztweiterbildung, also gegen 2036. Der neue Krankenhaus-Rahmenplan (in Kraft seit 26.05.2026, kma) ordnet die stationäre Versorgung, nicht die ambulante Landpraxis. Zwischen dem Problem von heute und der Lösung von morgen klafft eine Lücke von zehn Jahren.

Was Manuela Schwesig selbst will

Schwesig hat ihre Zielfunktion durch Handeln offengelegt: flächendeckende, wohnortnahe Gesundheitsversorgung als Kern der Daseinsvorsorge im dünn besiedelten Land. Ihre Regierung führt die Landarztquote als Landesinstrument (Regierungsportal M-V) und hat sie 2026 sogar ausgebaut — das Bekenntnis zur ambulanten Versorgung in der Fläche ist also nicht nur Programm, sondern belegte Praxis. Wer die Quote ausbaut, will erkennbar, dass in jedem Landkreis eine Praxis erreichbar bleibt. Genau dieses Ziel unterläuft aber die zeitliche Lücke: Das eigene Instrument greift zu spät. Ein Zug, der die Fläche schon 2027 hält, erfüllt Schwesigs erklärtes Ziel besser als das Warten auf die Quoten-Jahrgänge.

Der Zug

Instrument: ein Kabinettsbeschluss, der eine landesgestützte Trägergesellschaft für Medizinische Versorgungszentren gründet, gemeinsam mit den Landkreisen. Kommunale MVZ sind seit dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 bundesrechtlich zulässig (§ 95 SGB V); das Land kann die Gründung anschieben, mit Startkapital ausstatten und die Verwaltung stellen. Die Gesellschaft übernimmt gezielt Praxen, für die der freie Markt keinen Nachfolger findet, und beschäftigt dort angestellte Ärztinnen und Ärzte — auch in Teilzeit, mit Telemedizin-Anbindung an die Universitätskliniken Rostock und Greifswald.

Zuständigkeit: Der Schritt liegt vollständig in der Landesexekutive. Kein Bundesgesetz, keine Wahl ist Vorbedingung — ein Kabinettsbeschluss und ein Landestitel genügen, die kommunalen Partner sind über den Landkreistag bereits eingebunden (wie beim Rahmenplan, kma 26.05.2026).

Erster Schritt binnen Wochen: Kabinettsbeschluss über Gründung und Anschubfinanzierung, Mandat an eine bestehende Landeseinrichtung oder eine neue gemeinnützige GmbH, Übernahme einer ersten konkret verwaisten Praxis.

Größenordnung: Eine salarierte Hausarztstelle kostet grob geschätzt (Annahme) 150.000 bis 250.000 Euro im Jahr an Gehalt und Praxisbetrieb. Zwanzig solcher Stellen — ein erheblicher Teil der offenen Sitze — liegen damit im niedrigen einstelligen Millionenbereich pro Jahr, ein Bruchteil eines Promilles des Landeshaushalts. Das ist die Preisklasse einiger Kilometer Landesstraße.

Warum der Zug trägt

Für Schwesig ist es der beste Zug, weil er ihr eigenes Ziel — die Praxis im Dorf — schon 2027 einlöst, nicht erst 2036, und weil das Land die Versorgung selbst in der Hand behält, statt auf Marktanreize zu hoffen, die nachweislich nicht ziehen: Trotz Sicherstellungszuschlägen der KV (kvmv.de) blieben 2025 mehr Sitze offen als im Vorjahr.

An den drei Achsen wirkt der Zug positiv. Demokratie (K.o.-Kriterium): erfüllt — wohnortnahe Grundversorgung stärkt gleichwertige Lebensverhältnisse und untergräbt keine Institution; der Zug ist demokratie-neutral bis -positiv. Ökologie: leicht positiv — kürzere Wege zur Versorgung in der Fläche. Effizienz: positiv, weil eine besetzte Landpraxis teure Notfall- und Krankenhausfälle vermeidet, die eine unversorgte Region produziert.

Stärkster Einwand: Der Staat solle nicht selbst Arztpraxen betreiben; das verdränge Niedergelassene. Antwort: Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich Sitze, für die es keinen Nachfolger gibt — sie verdrängt niemanden, sie füllt eine Lücke, die der Markt offen lässt. Findet sich später ein niedergelassener Nachfolger, kann die Gesellschaft den Sitz zurückgeben.

Neuheit offen: Kommunale MVZ als Modell sind nicht neu, und andere Länder erproben sie; das eigentliche Instrument stammt aus dem Bundesrecht von 2015. Neu wäre, dass M-V es als landesweite, landesgestützte Trägerstruktur systematisch einsetzt — diesen Schritt hat Schwesigs Regierung bislang nicht angekündigt (belegt ist bisher nur der Weg über die Landarztquote, Ärzteblatt 29.01.2026).

Prüfstein

  • Adressat: Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommern
  • Zug: Kabinettsbeschluss zur Gründung einer landesgestützten kommunalen MVZ-Trägergesellschaft, die unbesetzbare Hausarztsitze übernimmt und salarierte Ärzte einsetzt
  • Frist: 10.01.2027
  • Prüfstein: Betreibt eine solche landesgestützte Trägergesellschaft bis zum 10.01.2027 mindestens einen übernommenen Hausarztsitz mit angestelltem Personal? (ja/nein)