Noch fehlt in diesen Bedingungen der Punkt, der über fossile Festlegung oder Ausstiegspfad entscheidet: ein verbindlicher, datierter Umstellungstermin auf klimaneutrale Gase. Aus unserer Sicht gehört er hinein, bevor die erste Runde ausgeschrieben wird.

Kernpunkte

  • Die Kraftwerksstrategie hat am 13.05.2026 das Kabinett passiert; die erste Langzeit-Ausschreibung soll zum 01.09.2026 starten, eine zweite zum 08.12.2026.
  • Die Anlagen müssen „wasserstofffähig" sein, tragen aber keinen verbindlichen Umstellungsstichtag — Reiche setzt auf Anreize statt Vorschrift.
  • Der Zug: In den Ausschreibungsbedingungen (Verordnung/Förderrichtlinie des BMWE) einen verbindlichen, technologieoffenen Umstellungstermin als Zuschlagsbedingung verankern.
  • Aus unserer Sicht ist dieser Zug der beste nächste — überprüfbar am 31.08.2026.

Der Zugzwang ist terminlich hart. Nach der Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission vom 15.01.2026 und dem Kabinettsbeschluss vom 13.05.2026 stehen die ersten Ausschreibungsrunden unmittelbar bevor — nach Branchenberichten 4,5 Gigawatt zum 01.09.2026 und weitere 4,5 Gigawatt zum 08.12.2026. Wer hier einen Zuschlag erhält, sichert sich einen Zahlungsanspruch über rund 15 Jahre. Was jetzt nicht in den Bedingungen steht, lässt sich für diese Kohorte später kaum nachverhandeln. Die Anlagen müssen zwar „H2-ready" sein und bis spätestens 2045 emissionsfrei laufen; einen verbindlichen, datierten Umstellungspfad enthält der Entwurf jedoch nicht — die Umstellung soll ab 2027 über freiwillige Differenzverträge angereizt werden, mit dem Ziel, 2 GW bis 2040 und weitere 2 GW bis 2043 umzustellen. Der Rest bleibt offen.

Was Katherina Reiche selbst will

Reiche führt seit Mai 2025 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Kabinett Merz. Ihre erklärte Zielfunktion ist Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen: gesicherte Leistung für Dunkelflauten, ein wettbewerbsfähiger Industriestandort, Technologieoffenheit statt Detailvorgaben. Genau deshalb hat sie Habecks feste Umstellungstermine durch ein „Langfristkriterium" ersetzt — die Anlagen müssen lange am Stück unter Volllast laufen können — und setzt bei der Wasserstoff-Umstellung auf Anreiz statt Pflicht. In der stärksten Lesart will sie verhindern, dass zu strenge Auflagen die Ausschreibungen leerlaufen lassen und die Versorgungslücke ungedeckt bleibt. Ihr Maßstab ist der Realismus des Zubaus, nicht die Reinheit des Instruments.

Der Zug

Der beste nächste Zug ist eine einzige Klausel in einem Dokument, das ohnehin gerade final geschrieben wird. Instrument: die Ausschreibungsbedingungen der Kraftwerksstrategie, gefasst als Verordnung beziehungsweise Förderrichtlinie des BMWE, EU-beihilferechtlich notifiziert. Inhalt: ein verbindlicher, aber technologieoffener Umstellungstermin — die bezuschlagte Kapazität muss bis zu einem festen Datum (etwa 2035, spätestens 2040) auf klimaneutrale Gase umgestellt sein, wobei grüner wie blauer Wasserstoff und Biomethan gleichermaßen zählen. Zuständigkeit: Das Design dieser Bedingungen liegt allein bei Reiches Haus; kein Kabinettspartner, kein Landtag, keine externe Behörde muss zustimmen, nur die EU-Kommission notifizieren. Erster Schritt binnen Wochen: die Umstellungsklausel in den Referentenentwurf der Ausschreibungsbedingungen aufnehmen und vor dem 01.09.2026 veröffentlichen. Größenordnung: Es geht um die Ausgestaltung von 9 bis 12 Gigawatt gesicherter Leistung — die Kapazität mehrerer großer Kohleblöcke — deren Förderung im mittleren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr liegt und am Ende über Haushalt oder Stromumlage die Allgemeinheit trägt.

Warum der Zug trägt

Für Reiche selbst ist der Zug kein Bruch mit ihrer Linie, sondern ihre Absicherung. Das EU-Beihilfeverfahren ist noch nicht abgeschlossen; eine über 15 Jahre laufende Betriebsbeihilfe für fossile Kraftwerke wird die Kommission voraussichtlich nur mit glaubwürdigem Dekarbonisierungspfad genehmigen. Wer den Termin jetzt selbst setzt, gestaltet ihn technologieoffen und planbar — statt ihn sich später von Brüssel oder einem Gericht diktieren zu lassen und die Ausschreibung neu aufrollen zu müssen. Investoren bekommen genau die Planungssicherheit, die Reiche verspricht: Sie wissen, worauf sie sich einlassen, und können den Umstellungszeitpunkt einpreisen. Und die Kostenlogik dreht sich um — ein offener Lock-in droht später zu gestrandeten Investitionen zu werden, die über die Umlage doch wieder die Verbraucher belasten.

An den drei Achsen wirkt der Zug positiv oder neutral. Demokratie: neutral — es ist reine Regelsetzung im Rahmen, ohne Eingriff in Institutionen oder Rechte. Ökologie: klar positiv, weil er die fossile Festlegung für rund ein Jahrzehnt gesicherter Leistung beendet. Effizienz: positiv, weil ein früh gesetzter, klarer Termin teure Nachsteuerung und Fehlinvestitionen vermeidet.

Der stärkste Einwand ist ihr eigener: Eine harte Pflicht könnte Bieter abschrecken, die Runden könnten unterzeichnet bleiben, und die Versorgungssicherheit litte. Der Einwand ist ernst — und genau deshalb lautet der Zug nicht „sofort abschalten", sondern „bis zu einem fernen, festen Datum umstellen", flankiert von den ohnehin geplanten Differenzverträgen, die die Mehrkosten der Umstellung abfedern. Der Anreiz bleibt; nur die Endlosigkeit fällt weg. Ein Datum in zehn bis fünfzehn Jahren schreckt keinen ernsthaften Investor ab, der ohnehin bis 2045 emissionsfrei sein muss.

Die Idee ist nicht unsere Erfindung. Verbindliche Umstellungstermine standen bereits in Robert Habecks ursprünglichem Kraftwerks-Entwurf von 2024; Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe kritisieren die jetzige Fassung als zu weiche fossile Festlegung. Reiche selbst hat diesen Schritt bislang ausdrücklich nicht getan — sie hat den festen Termin gestrichen. Genau das ist die Lücke, die dieser Zug schließt.

Prüfstein

  • Adressat: Katherina Reiche, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
  • Zug: Einen verbindlichen, technologieoffenen Umstellungstermin auf klimaneutrale Gase als Zuschlagsbedingung in die Ausschreibungsbedingungen der Kraftwerksstrategie aufnehmen
  • Frist: 31.08.2026
  • Prüfstein: Enthalten die vom BMWE veröffentlichten Bedingungen der ersten Langzeit-Ausschreibung einen verbindlichen, datierten Umstellungstermin auf klimaneutrale Gase? (ja/nein)