Wer diese Mehrheit stellt, ist Jens Spahn: Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, der größten Regierungsfraktion. Aus unserer Sicht wäre der beste nächste Zug ein Fraktionsbeschluss, der die beiden härtesten Einschnitte kippt, bevor der Entwurf eingebracht wird.
Kernpunkte
- Am 2. Juli 2026 empfahl der Koalitionsausschuss von Union und SPD, das IFG durch eine „berechtigtes Interesse"-Hürde und den Ausschluss juristischer Personen de facto abzuschaffen.
- Der eigene Koalitionsvertrag versprach das Gegenteil: eine IFG-Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" — der Ausschussbeschluss bricht diese Zusage.
- Der Zug: Spahn lässt die CDU/CSU-Fraktion verbindlich beschließen, dass sie die Beweislast-Umkehr und den Ausschluss juristischer Personen aus dem kommenden IFG-Änderungsgesetz nicht mitträgt.
- Aus unserer Sicht ist dieser Fraktionsbeschluss der beste nächste Zug — überprüfbar am 31.12.2026 an der eingebrachten Bundestags-Drucksache.
Der Zugzwang ist datiert und real. Am 2. Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss, Anfragen künftig nur bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse" zuzulassen, juristische Personen — also Vereine, NGOs und Medienhäuser — auszuschließen, den Gebührendeckel von 500 Euro zu streichen und Namen von Behördenmitarbeitern pauschal zu schwärzen. Verfassungsrechtler nennen das in einer Analyse vom 8. Juli 2026 den Weg „vom Jedermannsrecht zum Privileg für Wenige". 122 Organisationen forderten in einem offenen Brief den Stopp; die SPD-Fraktion stellte sich öffentlich gegen ihren eigenen Vizekanzler. Der Konflikt ist also offen — und noch nicht entschieden, weil der Referentenentwurf noch aussteht.
Was Spahn selbst will
Spahns erklärte erste Priorität ist wirtschaftliches Wachstum, das er als „Schicksalsfrage unserer Nation" bezeichnet (dokumentiert im Bundestags-Textarchiv, Januar 2026, und mehrfach auf den Seiten der Fraktion). In stärkster Lesart heißt das mehr als Konjunkturzahlen: Spahn will einen Staat, der handlungsfähig ist und dem Bürger wie Investoren vertrauen können — die Union als Partei des funktionierenden Rechtsstaats. Genau in diese Zielfunktion passt Informationsfreiheit besser als ihr Gegenteil. Ein Staat, dessen Verwaltung nachprüfbar arbeitet, produziert das Vertrauen, das Spahn als Wachstumsvoraussetzung beschreibt. Ein Staat, der seine Akten wieder verschließt, produziert Verdacht — und lädt den Vorwurf ein, die Regierung schütze sich selbst.
Der Zug
Das Instrument ist ein verbindlicher Fraktionsbeschluss: Die CDU/CSU-Fraktion legt sich darauf fest, dass sie zwei Punkte des Ausschussbeschlusses nicht mitträgt — die Umkehr der Beweislast („berechtigtes Interesse") und den Ausschluss juristischer Personen. Die Zuständigkeit ist eindeutig: Ohne die Stimmen der Unionsfraktion gibt es keine Mehrheit; ein Fraktionsvorsitzender, der die inhaltliche Linie seiner Berichterstatter festlegt, entscheidet damit über den Inhalt des Gesetzes mit, nicht bloß über sein Ja oder Nein am Ende. Der erste Schritt ist binnen Wochen machbar: eine Vorlage an den Fraktionsvorstand, die den Berichterstattern für Inneres und Recht diese zwei roten Linien mitgibt, bevor das Innenministerium seinen Referentenentwurf formuliert. Die Größenordnung ist gering und asymmetrisch: Es geht nicht um Milliarden, sondern um den Erhalt eines Auskunftsrechts, dessen Anfragen den Bund bislang wenig kosten — während der politische Preis eines „Frontalangriffs auf die Transparenz" für die Regierung hoch ist.
Warum der Zug trägt
Für Spahn selbst ist der Zug der bessere, an seiner eigenen Zielfunktion gemessen: Er löst das Wachstumsversprechen nicht ein, indem er die Kontrolle über die Verwaltung schwächt, sondern indem er den vertrauenswürdigen Staat sichtbar verteidigt — und zugleich die Union aus der Schusslinie eines Vorhabens zieht, das ihr in der Öffentlichkeit als Selbstschutz ausgelegt wird. An den drei Achsen wirkt er positiv. Demokratie (das K.o.-Kriterium): Informationszugang ist ein Kontrollinstrument gegen Amtsmissbrauch und Korruption; ihn zu erhalten, stärkt die Institutionen, statt sie zu schwächen. Effizienz: Transparenz senkt die Kosten verdeckter Fehlsteuerung; die behauptete Behördenentlastung durch eine Beweislast-Umkehr wäre gering, weil die eigentliche Arbeit die Aktenrecherche bleibt, nicht die Interessenprüfung. Ökologie: neutral bis leicht positiv, weil Umwelt- und Genehmigungsinformationen für Bürger zugänglich bleiben.
Der stärkste Einwand ist die Koalitionsdisziplin: Der Beschluss ist gemeinsam gefasst, und ein Ausscheren der Union könnte als Bruch gelten. Die Antwort steht im Koalitionsvertrag selbst. Dort ist eine Reform „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" verabredet (belegt über die Vertragsanalyse von netzpolitik.org und abgeordnetenwatch.de) — nicht die faktische Abschaffung. Spahn korrigiert damit keinen Konsens, er stellt ihn wieder her. Und weil die SPD-Fraktion bereits gegen den Vizekanzler steht, ist die Union nicht der blockierte, sondern der ausschlaggebende Akteur: Eine Union, die die zwei härtesten Einschnitte streicht, findet im Parlament sofort eine Mehrheit für die mildere Fassung. Missbrauchssorgen — Massenanfragen, Überlastung — lassen sich zielgenau über aufwandsbezogene Gebühren bei Exzess adressieren, ohne das Recht selbst umzukehren.
Zur Neuheit: Die Forderung, das IFG zu retten, kommt bereits aus der Zivilgesellschaft — von FragDenStaat, dem Deutschen Journalisten-Verband, 122 Organisationen und Teilen der SPD-Fraktion. Neu und noch ungetan ist der Schritt, den nur Spahn gehen kann: ein Fraktionsbeschluss der Union. Er selbst hat sich bislang nicht festgelegt, die Reform abzuschwächen — dieser Zug bleibt offen.
Prüfstein
- Adressat: Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- Zug: Verbindlicher Fraktionsbeschluss, die Beweislast-Umkehr („berechtigtes Interesse") und den Ausschluss juristischer Personen aus dem IFG-Änderungsgesetz zu streichen
- Frist: 31.12.2026
- Prüfstein: Enthält der bis dahin von der Bundesregierung eingebrachte bzw. von der Unionsfraktion getragene IFG-Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache) weder eine „berechtigtes Interesse"-Hürde noch einen Ausschluss juristischer Personen — ja oder nein?
