Zehn Punkte, vorgestellt von Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Landeschef Martin Reichardt, mit dem Versprechen: sofortige Umsetzung nach Wahltag. Das 100-Tage-Programm der AfD Sachsen-Anhalt trägt das Datum der Landtagswahl am 6. September vor sich her wie ein Ticket – als wäre die Wahl schon gewonnen, die Regierung schon gebildet, der Wandel schon beschlossen.
Prüft man es auf Substanz, schrumpft es erheblich.
Das Kriterium, das der Chefredakteur mitgibt, ist scharf formuliert: demokratische Konsensfähigkeit und Beitrag zur Problemlösung. Man könnte beide Fragen trennen. Aber das Programm macht es leicht, sie zusammen zu denken – denn was es als Lösung anbietet, setzt Konsensfähigkeit als Problem voraus.
Der stärkste Einwand zuerst. Man kann der AfD nicht einfach unterstellen, sie meine das alles nicht ernst. Wer mit 41 Prozent in Umfragen liegt, kann beanspruchen, reale Stimmungen zu repräsentieren. Frustration über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist kein Randphänomen; der Wunsch nach schlankerem Staat, schnelleren Abschiebungen und weniger Bürokratie hat Wähler auch jenseits des rechtsextremen Spektrums. Wer diese Stimmung allein als Mobilisierungsrhetorik abtut, erklärt sich einen Teil der Bürgerschaft fort.
Das ist das stärkste Argument. Es trägt das Programm nicht.
Die Rundfunkkündigung ist der symbolisch aufgeladene Kern. Die AfD will die Rundfunkstaatsverträge kündigen, um „Reformdruck" zu erzeugen – Reichardt nennt es den „Anfang vom Ende des GEZ-finanzierten Zwangsrundfunks". Der MDR hat bereits rechtliche Konsequenzen angekündigt. Ein vollständiger Kahlschlag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist bundesverfassungsrechtlich nicht zulässig; ein Land allein kann den Rundfunkstaatsvertrag kündigen, aber nicht abschaffen, was unter Bundesrecht steht. Was die AfD als Lösung verkauft, ist also entweder eine leere Drohgebärde oder der erste Schritt in eine jahrelange Rechtskampagne – beides kein Programmpunkt, den man in 100 Tagen abhaken kann.
Die Migrationsforderungen sind noch schlichter zu beurteilen. Ein Gutachten, auf das sich der Analysedienst Visaguard stützt, hält den überwiegenden Teil für rechtswidrig: Das Kirchenasyl zu unterbinden und das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen übersteigt Landeskompetenzen bei weitem. Sonderklassen für Kinder von Asylbewerbern mit befristeten Aufenthaltstiteln wären vor jedem Verwaltungsgericht angreifbar; Bildungsminister Jan Riedel (CDU) nennt einzelne Forderungen bereits jetzt verfassungswidrig. Mehr Abschiebehaftplätze zu schaffen liegt im Landesermessen – das wäre tatsächlich umsetzbar. Es ist auch der einzige Punkt, bei dem Zuständigkeit und Versprechen zusammenpassen.
Der Kulturkampf ist am aufschlussreichsten. Die Kampagne „#moderndenken" soll durch „#deutschdenken" ersetzt werden – explizit gegen das Bauhaus gerichtet, das in Dessau, also in Sachsen-Anhalt, entstand. Staatsförderung soll künftig nur an Einrichtungen gehen, die sich zur deutschen Kultur bekennen. Die Frage, die FDP-Politikerin Lydia Hüskens stellt, ist keine rhetorische: Wer definiert das? Ein entsprechender Antrag der AfD im Landtag scheiterte bereits. Kultureinrichtungen sprechen von „Gesinnungskontrolle". Riedel von Kunstfreiheit, die das Grundgesetz schützt.
Hier liegt die eigentliche Leistung des Programms. Es benennt keinen Mechanismus, der die Definition von „deutscher Kultur" verfahrenssicher und rechtsstaatlich hält. Stattdessen schafft es eine Ermächtigung zur Förderentscheidung nach politischem Wohlgefallen – ein Instrument, das die AfD selbst als erster nutzen würde. Das ist kein Kulturkonzept, das ist Kulturpolitik als Ausgrenzungswerkzeug.
Wissenschaftsminister Armin Willingmann (SPD, Kabinett bis zur Wahl) hat das Programm als „Gift für unsere Kultur wie für unsere Wirtschaft" bezeichnet; ein Bündnis aus Gewerkschaften, Studierendenvertretungen und Wissenschaftsorganisationen warnt vor autoritärer Hochschulpolitik. Die AfD plant, Fächer wie Gender Studies und Postkolonialismus als „politische Ideologien" einzustufen und in Hochschulautonomie einzugreifen.
Dass die AfD Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, steht am Ende dieser Bewertung – nicht weil es egal wäre, sondern weil das Programm für sich genommen schon zeigt, was es ist: ein Dokument, das demokratische Konsensfähigkeit nicht anstrebt, sondern als Hindernis behandelt. Die Kündigung von Staatsverträgen, die Verfassungsrechtlern zufolge ohnehin keine Landesebene kündigen kann; die Abschaffung von Grundrechten, für die eine Verfassungsmehrheit im Bundestag nötig wäre; die Förderkriterien, die kein Verwaltungsgericht unbeschadet passieren würden – das sind keine programmatischen Fehler. Es sind Features. Ein Programm, das sich an rechtlichen Grenzen reibt, kann von der eigenen Enttäuschungserwartung zehren: Wir wollten, aber die da oben lassen uns nicht.
Einen Beitrag zur Problemlösung leistet das in keinem Punkt. Die einzige Maßnahme mit echter Sachkompetenz und Landeszuständigkeit – mehr Abschiebehaftplätze – steht für das Ganze.
Die Frage ist nicht, ob das Programm scheitern wird. Sie ist, was als Nächstes kommt, wenn es gescheitert ist.
