Der Bundeskanzler nennt es den „Herbst der Reformen". Was folgt, lässt sich an einer Zahl messen: 3,2 Milliarden Euro gibt der Staat jährlich für den Unterhaltsvorschuss aus — Geld, das Kinder absichert, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen oder zahlen können. Die Kosten haben sich seit der Ausweitung 2017 vervierfacht. Das stimmt. Was Merz daraus ableitet, ist eine andere Frage.
Das Kriterium dieses Kommentars ist die soziale Gerechtigkeit im engsten, prüfbaren Sinne: Wer trägt die Last der Konsolidierung — und hat er oder sie die geringsten Ausweichmöglichkeiten?
Der stärkste Einwand zuerst. Wer die Gegenposition ehrlich rekonstruiert, findet ein handfestes Argument: Ein Sozialstaat, der dauerhaft mehr ausgibt als er einnimmt, kann langfristig keine Sicherheit garantieren. 64 Prozent der Bundesbürger halten das System in seiner heutigen Form für nicht mehr finanzierbar — das ist kein Randphänomen, das ist Mehrheitsmeinung. Dazu kommt ein strukturelles Problem beim Unterhaltsvorschuss: Der Staat holt von säumigen Elternteilen nur rund 585 Millionen Euro zurück, während 6,5 Milliarden offen sind. Wer das Problem ernstnimmt, muss es dort lösen — bei der Beitreibung, nicht bei den Kindern. Dieses Argument trägt. Bis zu diesem Punkt.
Denn hier trennen sich Diagnose und Therapie.
Familienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss auf das 16. Lebensjahr begrenzen. 110.000 Kinder fallen heraus — faktisch die der Mütter, denn 91 Prozent der Beziehenden sind Frauen. Die Einsparungen sollen mehrere hundert Millionen Euro betragen; wie viel genau, bleibt unbenannt. Merz verteidigt das auf seiner Sommerpressekonferenz mit dem Hinweis, dass Alleinerziehende von 16- und 17-Jährigen Vollzeit arbeiten könnten. Das ist eine Aussage über eine Möglichkeit, keine über eine Wirklichkeit. Ob Betreuungsangebote, Schichtpläne und Lohnhöhen das tatsächlich erlauben, prüft der Bundeskanzler nicht — er behauptet es.
Gleichzeitig sinkt der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 um zwei Milliarden Euro jährlich. Für das Bürgergeld nennt Merz ein Einsparziel von fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die Pflegereform sieht Kürzungen bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige um 30 Prozent vor — wobei Merz selbst Bedenken äußert, was entweder Sensibilität signalisiert oder das Fehlen einer Koalitionsposition. Das Wohngeld steht auf der Streichliste, Elterngeld ebenso.
Das Muster ist erkennbar: Die Konsolidierung greift dort, wo die Lobby klein und die politische Gegenwehr gering ist.
Die SPD lehnt Leistungskürzungen „kategorisch" ab — Vizefraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagt das, der Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sagt es sinngemäß. Dann stimmt die SPD dem 34-Punkte-Reformpaket zu. Dann kritisiert sie Einschnitte beim Wohngeld. Dann bleibt sie Koalitionspartnerin. Dieser Widerstand hat keine strukturelle Konsequenz; er ist Markenpflege, keine Gegenmacht.
Das ist das eigentliche Rätsel des Reformherbstes: nicht, ob Merz die Lage falsch einschätzt, sondern warum der Koalitionsvertrag den Unterhaltsvorschuss-Schnitt erlaubt, während die SPD ihn öffentlich beklagt. Lars Klingbeil als Vizekanzler und Finanzminister trägt den Haushalt mit, in dem diese Kürzungen stecken.
Dabei fehlen im Briefing der Regierung auffällig konkrete Zahlen für das Gegenteil: Wie hoch sind die Einsparungen durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen? Wie viel bringt die bessere Durchsetzung von Unterhaltspflichten — der einzige Reformhebel, der das Problem tatsächlich an seiner Wurzel fasst? Solange diese Fragen offen bleiben, ist der „Herbst der Reformen" vor allem eine Überschrift.
Die Rentenkommission schlägt einen schrittweisen Anstieg des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre bis 2090 vor. Merz will das vollständig umsetzen. Für Dachdecker, Pflegekräfte und Lagerarbeiter ist das keine abstrakte Zahl — ihre Lebenserwartung und ihre Körper folgen anderen Kurven als die der Berufsgruppen, die über solche Vorschläge abstimmen. Der CDU-Arbeitnehmerflügel CDA sieht das ähnlich und fordert sozial ausgewogene Reformen. Dass die eigene Partei hier bremst, ist das ehrlichste Signal: Auch intern gilt dieser Kurs nicht als fair ausbalanciert.
Das Kriterium war: Wer trägt die Last, und hat er Ausweichmöglichkeiten? Die Antwort, die das Briefing liefert, ist eindeutig. Ein Kind, das mit 16 Jahren seinen Unterhaltsvorschuss verliert, kann nicht auf Kapitalanlage ausweichen. Eine pflegende Angehörige, deren Rentenansprüche um 30 Prozent sinken, hat keine Wahlmöglichkeit. Ein Bürgergeld-Beziehender, dem Anreize durch Kürzung geschaffen werden sollen, trifft — falls er arbeiten könnte — auf einen Arbeitsmarkt mit strukturellen Einstiegshürden, die kein Reformpapier beschreibt.
Merz spricht von fairer Lastenverteilung. Die Richtung seiner Einschnitte erzählt etwas anderes.
