Die AfD scheiterte im Hauptsacheverfahren — ihre Eilanträge hatten bereits 2023 und 2025 keinen Bestand.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden begründet seine Entscheidung doppelt: Erstens habe sich der Landesverband nicht sichtbar vom AfD-Bundesverband distanziert, der bereits als Verdachtsfall gilt. Zweitens lägen landesspezifische Anhaltspunkte vor — darunter Äußerungen, die Menschen mit Migrationshintergrund in menschenwürdeverletzender Weise ausgrenzen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte die hessische AfD im September 2022 eingestuft; die öffentliche Bekanntmachung damals war nach Ansicht des Gerichts noch rechtswidrig, weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Der Hessische Landtag schuf sie nach: § 19 Abs. 2 des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes schließt diese Lücke.

CDU/CSU — Programm, Pose, Spur

Im Programm hat die Union die Abgrenzung zur AfD strukturell verankert. Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten; eine Kooperation mit einer beobachteten Partei komme nicht infrage. Die CDU-Fraktion im Hessischen Landtag bezeichnete das Urteil als „Bestätigung der Arbeit des Verfassungsschutzes“ und betonte die Funktionsfähigkeit gerichtlicher Kontrolle. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) ergänzte, Transparenz und Aufklärung seien Kernelemente einer wehrhaften Demokratie.

Die populistische Pose liegt auf der anderen Seite: Die Union konkurriert mit der AfD um dasselbe Wählersegment und kämpft seit Jahren darum, dass Abgrenzung nicht als Wahlkampfnachteil wirkt. Auf Bundesebene formulieren einzelne Unionspolitiker Positionen in der Migrationspolitik, die inhaltlich nah an AfD-Forderungen heranreichen — ohne die Partei zu nennen.

Die Umsetzungsspur ist klar: Die CDU hat als Regierungspartei in Hessen das Landesamt für Verfassungsschutz bei seiner Linie gehalten. Der Gesetzgebungsakt zu § 19 Abs. 2 HVSG, der die Informationsbefugnis des Verfassungsschutzes gesetzlich verankerte, fiel in die Amtszeit der schwarz-geführten Landesregierung.

SPD — Programm, Pose, Spur

Die SPD-Fraktion Hessen nannte die AfD nach dem Urteil „nicht nur gefühlt, sondern juristisch gesichert ein rechtsextremer Verdachtsfall“ und forderte „entschlossenes Handeln des Rechtsstaats“. Die SPD-Bundestagsfraktion positioniert sich ähnlich: Die AfD sei eine insgesamt radikalisierte, völkisch geprägte Partei, deren Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln dringend notwendig sei.

Die Pose: Im Wahlkampf und in Talkshows artikulieren SPD-Vertreter Unterstützung für die Beobachtung zugleich als Sicherheitsversprechen — Schutz der Demokratie als Mobilisierungsanreiz. Das ist keine Verschleierung, aber es ist auch politisches Kalkül.

Die Umsetzungsspur auf Bundesebene ist gemischter. Die Ampelkoalition hat kein Verbotsverfahren angestrengt, obwohl SPD-Politiker es öffentlich erwogen hatten. Das BVerfG-Verfahren blieb ein rhetorischer Horizont, kein parlamentarischer Antrag.

Bündnis 90/Die Grünen — Programm, Pose, Spur

Die Grünen stufen die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein — eine Formulierung, die über die aktuelle gerichtliche Faktenlage auf Bundesebene hinausgeht, wo das Hauptsacheverfahren noch läuft. Programmatisch fordern sie, die Einstufung und ihre Konsequenzen ernst zu nehmen. Ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sehen die Grünen als prüfenswert an — mit dem Vorbehalt, dass die Erfolgschancen belastbar sein müssen.

Pose und Spur klaffen hier leicht auseinander: Die Grünen sitzen in der Opposition und haben keine Handhabe, Verbotsverfahren anzustoßen. Ihre Forderungen blieben bislang ohne parlamentarische Initiative, die in den Drucksachen nachweisbar wäre.

Die Linke — Programm, Pose, Spur

Die Linke gehört zu den Fraktionen, die den Verfassungsschutz als Institution selbst kritisch bewerten. Einzelne Mitglieder der Fraktion haben sich gegen eine Ausweitung der Beobachtung ausgesprochen — mit dem Argument, politische Auseinandersetzung sei wirksamer als nachrichtendienstliche Beobachtung. Das ist eine konsistente Haltung, die aus der eigenen Geschichte der Partei resultiert: Der Verfassungsschutz hat über Jahrzehnte auch linke Gruppen beobachtet.

Gleichzeitig fordert Die Linke das härteste Instrument: ein zügiges AfD-Verbotsverfahren. Das ist kein Widerspruch, sondern eine klare Hierarchie — Verbot statt Beobachtung. Die Thüringer Linke-Fraktion wies in diesem Zusammenhang Forderungen nach stärkerer Beobachtung der eigenen Partei zurück. Die Drucksachenspur auf Bundesebene: Die Linke hat Anträge zur parlamentarischen Befassung mit einem Verbotsverfahren eingebracht, ohne dass daraus ein Mehrheitsverfahren folgte.

Die AfD — Gegenposition

Die AfD selbst ist keine der vier verglichenen Fraktionen, aber ihre Gegenposition gehört ins Bild. Sie bezeichnet die Einstufung als Akt politisch motivierter Stigmatisierung, den Verfassungsschutz als „Oppositionsbekämpfungsorgan“. Diese Rahmung ist juristisch nicht bestätigt — die Gerichte in Wiesbaden, Köln und Kassel haben die Einstufungen ohne Beanstandung politischer Einflussnahme bestätigt. Die Berufung gegen das Wiesbadener Urteil ist zugelassen; das Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel steht noch aus.

Was offen bleibt

Das strukturelle Problem zeigt sich auf Bundesebene deutlicher als in Hessen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft — musste diese Hochstufung aber nach einer Klage der Partei vorläufig aussetzen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ist offen. Laut Mediendienst Integration wurden für das Jahr 2022 insgesamt 20.967 rechtsextremistische Straftaten registriert, darunter 1.138 Gewalttaten. Die Zahlen werden nicht allein der AfD zugerechnet.

Das Urteil aus Wiesbaden klärt eine Frage: Was der hessische Verfassungsschutz darf. Was die Fraktionen daraus machen — ob Verbotsantrag oder Abwarten auf Köln — bleibt Wortankündigung, solange keine Drucksache folgt.