2 Beiträge, in denen Roman Poseck namentlich vorkommt.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am 3. Juni 2026 entschieden: Der hessische AfD-Landesverband darf als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Nachrichtendienstliche Mittel sind damit zulässig.
18. Juli 2026
Hessens Verwaltungsgericht hat im Juni 2026 entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten darf. Das Urteil schließt ein Verfahren ab, das 2022 mit einer Öffentlichkeitsarbeit begann — die das Gericht zugleich für rechtswidrig erklärte.
12. Juli 2026