Wer Steuerbetrug begeht, rechnet nicht. Er kalkuliert. Und das Kalkül sieht seit Jahren so aus: Die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist gering; die Strafe, wenn es passiert, trägt man ab. An dieser Rechnung ändert eine höhere Höchststrafe so lange nichts, wie das erste Glied der Kette — die Entdeckung — schwach bleibt.

Genau das ist der Konstruktionsfehler im Aktionsplan, den Lars Klingbeil und Stefanie Hubig am 16. Juli 2026 vorgestellt haben.

Der Plan ist nicht ohne Substanz. 26 Maßnahmen, darunter ein gemeinsames Ermittlungszentrum beim Zoll, eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen, ein elektronisches Umsatzsteuermeldesystem, 1.500 neue Zollstellen, verlängerte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Das sind echte operative Schrauben. Dazu kommt die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form — ein Modell, das Steuerehrlichkeit belohnte, aber bei hinreichend gut beratenen Tätern zum kalkulierten Notausgang wurde.

Das stärkste Argument für die Strafrahmen-Erhöhung lautet: Symbolik hat systemische Kraft. Wer schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen mit Mindeststrafe von einem Jahr einstuft, schließt die Einstellung gegen Geldauflage aus und zwingt zur Anklage vor dem Schöffengericht. Das erhöht die Verfahrenskosten für Täter, erschwert stille Erledigungen und sendet ein Signal an nachgeordnete Behörden, wie ernst der Staat es meint. Klingbeils Formel, die Ehrlichen nicht die Dummen sein zu lassen, ist politisch nicht falsch — sie adressiert ein reales Gerechtigkeitsproblem.

Aber dann die Probe.

Wer kontrolliert wen? Der Bundesrechnungshof hat wiederholt dokumentiert, dass Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften personell ausgedünnt sind. Schätzungen zu den jährlichen Steuerausfällen durch Hinterziehung und Schwarzarbeit reichen von rund 100 Milliarden Euro bis in dreistellige Milliardenbeträge — der Staat holt davon einen Bruchteil zurück. Nicht weil die Strafen zu niedrig wären, sondern weil die Fälle zu selten aufgedeckt werden. Die ehemalige Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen bringt es auf den Punkt: Verfolgungsdruck wirkt, Strafrahmen nicht.

Auf diese Lücke zeigt auch die Bundesrechtsanwaltskammer. Sie kritisiert nicht nur den Zeitpunkt — der Aktionsplan kommt kurz vor dem EU-Geldwäschepaket, das ohnehin Anpassungen erzwingen wird —, sondern auch inhaltliche Schwächen: offene Tatbestandsbegriffe, verfassungsrechtliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit. Der Vergleich mit Totschlag, für den ebenfalls bis zu 15 Jahre drohen, ist strafrechtstheoretisch brisant. Totschlag hat eine Mindeststrafe von fünf Jahren; schwere Steuerhinterziehung soll künftig mit einer von einem Jahr auskommen. Die Strafrahmen-Obergrenze ist damit gleich, die Schwere der Delikte aber strukturell different. Das kann man rechtfertigen — aber es braucht eine Begründung, die der Aktionsplan schuldig bleibt.

Was die Gesetzentwürfe konkret vorsehen, ist bis August 2026 offen. Das Bundesfinanzministerium hat eine Milliarde Euro Mehreinnahmen in Aussicht gestellt, ohne Berechnungsgrundlage zu nennen. Neue Zentren und Datenanalyseplattformen klingen gut; wie Bund und Länder die Zuständigkeiten teilen und wer die 1.500 Stellen beim Zoll bis wann besetzt, bleibt unbeantwortet.

Das ist das eigentliche Problem. Nicht dass der Aktionsplan in die falsche Richtung zielt — er zielt grob richtig. Sondern dass er die operativen Hebel gegen die symbolischen ausspielt, statt sie zu verbinden. Eine Strafrahmen-Erhöhung ohne gesicherte Entdeckungswahrscheinlichkeit ist wie eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung ohne Blitzer: Sie steht im Gesetz, aber sie fährt niemanden an.

Klingbeil und Hubig haben den richtigen Feind benannt. Den Sieg über ihn werden sie nur erringen, wenn die Gesetzentwürfe im August das einlösen, was der Aktionsplan verspricht: nicht mehr Strafrahmen, sondern mehr Strafverfolgung. Daran wird man sie messen müssen.