Reiner Haseloff regierte Sachsen-Anhalt seit 2011, zuletzt in einer Koalition aus CDU, SPD und FDP. Er tritt nicht mehr an. Was er hinterlässt, ist ein Bundesland, in dem die AfD bei 41 Prozent steht und die CDU bei 26 — ein Abstand von 15 Punkten, der die Ausgangslage strukturell von jeder Wahl in einem westdeutschen Flächenland unterscheidet.
Die Umfragelage
Zwei unabhängige Institute messen im Sommer 2026 nahezu dasselbe Bild: Infratest dimap (Anfang Mai) und INSA (3. Juli) sehen die AfD jeweils bei 41 Prozent, die CDU bei 26. Die Linke liegt bei rund 12 Prozent, die SPD bei 7. BSW, Grüne und FDP rangieren jeweils bei 4 Prozent — knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Umfragen sind Momentaufnahmen, keine Prognosen. In Sachsen-Anhalt hat die Demoskopie in der Vergangenheit Abstände unterschätzt. Dennoch markieren diese Zahlen den Rahmen, innerhalb dessen die Koalitionsarithmetik rechnet.
Was rechnerisch geht
Der Landtag hat mindestens 83 Sitze, durch Überhang- und Ausgleichsmandate aktuell 97. Die absolute Mehrheit liegt bei 49 Stimmen.
Unter den Umfragewerten vom Juli 2026 zieht nur ein Szenario ohne AfD sicher in den Landtag: CDU, Linke und SPD zusammen kämen auf rund 45 Prozent. Ob das für eine Mehrheit reicht, hängt stark davon ab, wie viele Stimmen unter die Sperrklausel fallen — Stimmen, die BSW, Grünen oder FDP zugehen, aber keiner Fraktion nützen, erhöhen prozentual die Gewichte der einziehenden Parteien. Ein Verfassungsblog-Beitrag vom Juli 2026 arbeitet diesen Mechanismus aus: Je mehr Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, desto größer der Anteil der „verlorenen" Stimmen — und desto kleiner der tatsächlich benötigte Anteil für eine Mehrheit im Parlament.
Konkret: Wenn BSW, Grüne und FDP alle scheitern, entfallen rund 12 Prozent der Wählerstimmen auf keine Fraktion. Dann könnten CDU, Linke und SPD mit ihren 45 Prozent im Parlament eine rechnerische Mehrheit stellen — knapp, aber möglich. Scheitert dagegen nur eine dieser drei Parteien, wird es enger.
Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der AfD und der Linken. Eine Koalition mit der Linken wäre also programmatisch ausgeschlossen. Das macht das Szenario CDU–Linke–SPD formal schwierig, auch wenn es rechnerisch aufgeht. Bleibt die Frage nach einer Minderheitsregierung — ein Modell, das im Briefing als Option genannt wird, dessen Stabilität in Sachsen-Anhalt aber ungeklärt ist.
Das AfD-Programm: was Landesrecht kann und was nicht
Spitzenkandidat Ulrich Siegmund kündigte beim Wahlkampfauftakt in Magdeburg am 19. Juli 2026 vor rund 3.000 Teilnehmern ein „100-Tage-Programm" an: Arbeitspflicht für Asylbewerber, mehr Abschiebungen, Prämien für Familien, Kündigung des Medienstaatsvertrags. Das AfD-Wahlprogramm geht weiter: Abschaffung der Inklusion, Umstellung der Schulpflicht auf eine „Bildungspflicht" mit Möglichkeit zum Homeschooling, Abschaffung des subsidiären Schutzstatus, Neubesetzung von Beamtenstellen nach Regierungsübernahme.
An dieser Stelle ist eine Differenzierung nötig, die das Programm selbst nicht leistet. Die Landesverfassung Sachsen-Anhalts schreibt die Schulpflicht fest — eine Aufweichung zugunsten von Homeschooling wäre nicht durch einfaches Landesgesetz, sondern nur durch Verfassungsänderung möglich, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert. Die AfD hätte diese Mehrheit selbst bei 45 Prozent nicht. Der subsidiäre Schutzstatus ist bundesgesetzlich geregelt; ein Land kann ihn nicht abschaffen. Der Medienstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag mehrerer Länder — eine Kündigung würde andere Unterzeichner betreffen und wäre verfahrensrechtlich aufwendig.
Politikwissenschaftler Benjamin Höhne (Deutschlandfunk, Februar 2026) ordnet die AfD-Pläne als Programm ein, das auf die staatliche Ordnung zielt, aber an fehlenden Kompetenzen, finanziellen Mitteln und Durchgriffsmacht scheitern würde. Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf identifiziert in zentralen Forderungen des Programms verfassungsrechtliche Hürden — die Tatbestandsmerkmale einschlägiger Grundrechte (Wissenschaftsfreiheit, Schutznormen) seien berührt.
Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung analysiert die hochschulpolitischen Vorhaben der AfD — Abkehr von Bologna, Einschränkung von Gender Studies, Rückdrängung von Quoten — als Eingriff in die Hochschulautonomie, die in Sachsen-Anhalt durch das Hochschulgesetz des Landes und durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist.
Wer Ulrich Siegmund ist
Siegmund ist seit 2021 Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Sachsen-Anhalt. Er hat auf TikTok rund 640.000 Follower (Stand Mai 2026) und tritt öffentlich deutlich moderater auf als Teile seines Umfelds. Correctiv dokumentierte im Juni 2026, dass Siegmund am 25. November 2023 an einem Treffen in Potsdam teilnahm, an dem auch Rechtsextreme beteiligt waren. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stuft den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein — eine Einschätzung, die das Programm als wesentlich von der Ideologie des Ethnopluralismus geprägt beschreibt.
Bundesvorsitzende Alice Weidel äußerte beim Wahlkampfauftakt, sie erwarte Siegmund als nächsten Ministerpräsidenten.
Was die Achse Demokratie zeigt
Unter der Demokratie-Achse lassen sich zwei Programmbestandteile konkret prüfen. Erstens: Die Forderung nach Neubesetzung von Beamtenstellen nach Regierungsübernahme. Beamte sind nach dem Beamtenstatusgesetz und den Landesbeamtengesetzen nicht nach politischer Loyalität versetzbar — eine solche Praxis würde das Laufbahnprinzip des öffentlichen Dienstes berühren. Zweitens: Die Bezeichnung schulischer Schülervertretungen als „Pseudodemokratie". Schülermitwirkung ist in Sachsen-Anhalt durch das Schulgesetz des Landes verankert (§§ 43 ff. SchulG LSA); ihre Einschränkung bedürfte einer Gesetzesänderung, die der Landtag beschließen müsste.
Was offen bleibt
Ob BSW, Grüne oder FDP die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, ist der volatilste Faktor des Wahlabends. Keiner dieser drei Kandidaturen ist der Einzug nach aktuellen Umfragen sicher. Ändert sich das bis September, verändert sich die Arithmetik grundlegend. Woran man in drei Monaten ablesen wird, ob die jetzige Einschätzung trägt: die Wahlbeteiligung (2021 lag sie bei 60,6 Prozent; höhere Beteiligung stabilisiert tendenziell die Volksparteien) und das Schicksal der drei Parteien an der Sperrklausel. Beide Größen sind heute noch offen.
