Der Mechanismus, um den es geht, ist nicht neu. Googles Suche platziert eigene Produkte – Hotels, Flüge, Shopping, Sportergebnisse – in hervorgehobenen Boxen über den organischen Treffern. Wer eine Hotelsuche startet, landet bei Google Hotels, bevor Booking.com oder Trivago eine Chance hat. Im Play Store lief dasselbe Prinzip umgekehrt: App-Entwickler durften Nutzer nicht auf günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des Stores hinweisen. Google nannte das Produktpflege. Die Kommission nennt es seit September 2023, als Alphabet offiziell als „Gatekeeper" eingestuft wurde, einen Verstoß gegen den Digital Markets Act.

Am 23. Juli 2026 folgte die Rechnung: 460 Millionen Euro für die Suchbevorzugung, 430 Millionen für den Play Store. Zusammen 890 Millionen – die erste Bußgeldzahlung dieser Größenordnung nach dem DMA, dem Regelwerk, das die Kommission seit 2022 als schärfstes Digitalordnungsrecht der westlichen Welt bewirbt.

Was der DMA verlangt – und was er nicht verlangt

Der Digital Markets Act verpflichtet Gatekeeper zu Verhaltenspflichten: diskriminierungsfreie Behandlung eigener und fremder Dienste, Interoperabilität, Transparenz gegenüber Nutzern und Drittanbietern. Er schreibt keine Entflechtung vor. Google muss Shopping-Ergebnisse nicht ausgliedern, den Play Store nicht verkaufen, die Suchmaschine nicht von der Werbeinfrastruktur trennen. Es muss diese Teile lediglich anders betreiben.

Das ist eine präzise Entscheidung, keine Lücke. Der DMA entstand in einer politischen Umgebung, in der strukturelle Zerschlagung amerikanischer Konzerne auf massiven diplomatischen Widerstand gestoßen wäre. Was blieb, ist ein Regelwerk, das auf Compliance setzt: Der Marktführer darf Marktführer bleiben, muss dabei aber bestimmte Spielregeln einhalten.

Versprochen hatte die Kommission durch den DMA messbar fairere Märkte bis Ende 2025. Die Eröffnung des ersten Bußgeldverfahrens datiert auf März 2024; die Entscheidung fiel im Juli 2026 – während Googles Suchanteile in Europa konstant über 90 Prozent lagen.

Die Kalkulation hinter der Strafe

890 Millionen Euro übersteigen jede frühere DMA-Einzelstrafe. Als Maßstab zur Verhaltenssteuerung taugt die Summe nur, wenn sie gegen die Kosten alternativer Strategien aufgewogen wird.

Alphabets Jahresumsatz lag 2025 bei rund 400 Milliarden Dollar. Die Strafe entspricht damit einem Betrag, den das Unternehmen in weniger als einem Tag erwirtschaftet. Das ist kein Argument gegen das Bußgeld – Strafrecht bemisst sich nicht allein an der Schmerzschwelle des Täters. Es ist aber ein Argument gegen die Annahme, dass die Sanktion allein strukturelle Wirkung entfaltet.

Der historische Vergleich trägt das: Die Kommission verhängte 2018 gegen Google eine Kartellstrafe von 4,34 Milliarden Euro wegen der Bündelung von Android und Google-Diensten – damals Rekord. Googles Marktanteil in der mobilen Suche in Europa: heute höher als 2018. Das Verfahren lief, die Strafe wurde gezahlt, das Betriebssystem blieb das dominierende. Die Verhaltensänderungen, die Google infolge des Android-Verfahrens vornahm – ein Wahlbildschirm für Suchmaschinen bei der Ersteinrichtung von Android-Geräten in Europa – zeigten in Nutzungsdaten keine messbare Verschiebung zugunsten von Wettbewerbern.

Netzpolitik.org zitierte unmittelbar nach der Entscheidung Beobachter, die die Strafe als „kalkulierten Teil des Geschäftsmodells" einordneten. Das ist eine Zuspitzung, die sich empirisch nicht einfach belegen lässt – aber sie benennt das strukturelle Problem: Wenn Compliance billiger ist als Marktveränderung, optimiert ein Konzern auf Compliance.

Die 60-Tage-Frist und was danach kommt

Google hat bis Ende September 2026 Zeit, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Was das konkret bedeutet, ist nicht vollständig öffentlich spezifiziert. Die Kommission hat Verhaltenspflichten definiert, keine technischen Blaupausen geliefert. Google muss eigene Dienste in den Suchergebnissen nicht schlechter stellen als Konkurrenzprodukte – aber wie „diskriminierungsfrei" in einem Algorithmus operationalisiert wird, der täglich in Milliarden Suchanfragen eingreift, bleibt ein Verhandlungsgegenstand zwischen Konzern und Behörde.

Bei Nichteinhaltung drohen tägliche Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des weltweiten Durchschnitts-Tagesumsatzes. Das wären bei Alphabets aktuellen Zahlen rund 55 Millionen Euro täglich – eine Größenordnung, die tatsächlich schmerzt. Ob dieser Hebel gezogen wird, hängt davon ab, ob die Kommission Googles Umsetzung als ausreichend bewertet. Das ist eine technisch und juristisch hochkomplexe Prüfung, die Monate dauern kann.

AliExpress, der zweite Fall

Parallel läuft ein Verfahren gegen AliExpress, den Online-Marktplatz des chinesischen Alibaba-Konzerns: 550 Millionen Euro Strafe, verhängt ebenfalls im Juli 2026, wegen illegaler Produktangebote auf der Plattform. Die Rechtsgrundlage ist hier der Digital Services Act, nicht der DMA – ein Unterschied, der in der öffentlichen Berichterstattung oft untergeht.

Beide Verfahren zusammen signalisieren, dass die Kommission unter Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera den Durchsetzungsmodus hochfährt. Die Doppelstrafe gegen unterschiedliche Konzerne auf unterschiedlichen Rechtsbahnen zeigt: Brüssel arbeitet nicht mehr ausschließlich sequenziell, ein Verfahren nach dem anderen. Ob das beschleunigte Takt bleibt oder Sonderkonjunktur ist, wird die Praxis der nächsten zwölf Monate zeigen.

Was der Effizienz-Maßstab sagt

Auf der Effizienz-Achse ist der Befund gespalten. Das Instrument DMA existiert, die Behörde nutzt es, die Entscheidung fiel binnen 28 Monaten nach Verfahrenseröffnung – für EU-Verfahren ein vergleichsweise zügiger Zeitraum. Gleichzeitig: Drei Jahre nach Inkrafttreten des DMA läuft das erste Bußgeldverfahren gegen Google, während die strukturellen Marktpositionen der Gatekeeper unverändert sind.

Der Vollzugsmaßstab, an dem sich das Instrument messen lassen muss, ist nicht die Strafhöhe, sondern die Marktstruktur in fünf Jahren. Haben Verbraucher mehr reale Wahlmöglichkeiten bei der Suche? Können App-Entwickler Konkurrenzplattformen tatsächlich nutzen, ohne Nachteile im Play-Store-Ranking zu riskieren? Das sind prüfbare Fragen. Bis Ende 2027 wird sich zeigen, ob Googles Compliance-Maßnahmen die Nutzungsdaten verschieben – oder ob die 890 Millionen Euro in der Bilanz stehen und der Markt bleibt, wie er ist.