Daniel Günther, CDU-Ministerpräsident in Schleswig-Holstein, stützt die Abschaffung — und widerspricht damit den Kollegen aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, die seiner Partei angehören. Die Bruchlinie verläuft nicht zwischen den Koalitionspartnern, sondern quer durch beide.

Seit Juli 2026 steht die Rentenkommission der Bundesregierung mit ihrem Abschlussbericht im Zentrum einer sozialpolitischen Auseinandersetzung, die das Kabinett Merz intern und die Koalition föderalpolitisch belastet. Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze für Jahrgänge ab 1965 schrittweise anzuheben und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen — eine Regelung, die die große Koalition 2014 einführte und die seither als „Rente mit 63" bekannt ist, auch wenn die Altersgrenze für den Jahrgang 1964 inzwischen bei 65 Jahren liegt und für jüngere Geburtsjahrgänge weiter steigt.

Die Inanspruchnahme der Regelung hat sich seit 2014 stark verfestigt. Im Jahr 2015 nutzten rund 274.000 Neurentner diese Möglichkeit — mehr als doppelt so viele wie im Einführungsjahr. Im Jahr 2024 waren es laut Daten der Deutschen Rentenversicherung rund 269.000 Neurentner, was 28,7 Prozent aller neuen Altersrenten entspricht. Männer greifen mit 33,7 Prozent häufiger darauf zurück als Frauen mit 25 Prozent. Insgesamt bezogen im Mai 2026 rund 2,9 Millionen Personen diese Rentenform, mit Gesamtkosten von 5,63 Milliarden Euro im betrachteten Zeitraum.

Was die Abschaffung brächte — und was sie kostete

Die Bertelsmann-Stiftung ließ beim DIW berechnen, was eine Abschaffung fiskalisch bedeutete: rund 9,5 Milliarden Euro Einsparung pro Rentnerjahrgang, gesamtfiskalisch gerechnet. Für die gesetzliche Rentenversicherung allein entspräche das einem Entlastungspotenzial von 6,6 bis 7,7 Prozent der Rentenausgaben bei dieser Gruppe. Zusätzlich würden laut dieser Schätzung 125.000 Vollzeitkräfte länger im Arbeitsmarkt verbleiben. DIW-Präsident Marcel Fratzscher formulierte es schärfer: Ohne die Abschaffung sei die Rentenreform insgesamt „tot".

Das ist die eine Seite der Rechnung. Die andere: Eine Abschaffung ohne Vertrauensschutz träfe Geburtsjahrgänge, die ihre Erwerbsbiografie auf diese Regelung ausgerichtet haben. Die Rentenkommission hat dazu keine abschließenden Vorschläge vorgelegt; konkrete Übergangsfristen und Härtefallregelungen — etwa für körperlich belastende Berufe — sind Gegenstand offener politischer Verhandlungen. Welche Jahrgänge genau unter einen Bestandsschutz fallen, ist noch ungeklärt.

Ost und West: eine ungleiche Betroffenheit

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, hat darauf hingewiesen, dass Menschen in den östlichen Bundesländern von einer Abschaffung besonders stark betroffen wären. Das hat einen strukturellen Hintergrund. Erwerbsbiografien in den neuen Ländern sind durch die DDR-Vergangenheit geprägt: höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, lückenlosere Beitragszeiten über vier Jahrzehnte. Wer in der DDR früh ins Arbeitsleben eintrat und durchgängig beschäftigt war, erreicht 45 Beitragsjahre früher als jemand mit einer westdeutschen Biografie, die häufiger Phasen von Teilzeit, Ausbildungslücken oder Selbständigkeit enthält.

Die statistische Ausgangslage bestätigt das Bild nur bedingt. Im Bestand der laufenden Renten liegen die Durchschnittswerte im Osten über denen im Westen — ein Erbe der DDR-Erwerbsstruktur. Bei Neurenten kehrt sich dieser Befund bereits teilweise um oder gleicht sich an, was auf das Auslaufen der DDR-geprägten Jahrgänge hindeutet. Regionale Sonderregelungen beim Rentenzugang sind im Sozialversicherungsrecht strukturell kaum vorgesehen; die Angleichung der Rentenwerte Ost/West ist seit 2025 abgeschlossen, ein einheitlicher Rentenwert gilt bundesweit.

Die föderale Arithmetik

Rentenrechtliche Änderungen ergehen als Bundesgesetz. Einschlägig ist dabei die Frage, ob das Vorhaben als Zustimmungsgesetz gilt, das der Bundesrat aktiv beschließen muss, oder als Einspruchsgesetz, bei dem die Länderkammer zwar verzögern, den Bundestag aber nicht dauerhaft stoppen kann. Das Rentenrecht fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG). Solange die Reform keine unmittelbaren Verwaltungslasten auf die Länder verlagert und keine Länderhaushalte direkt belastet — die Rentenversicherung finanziert sich aus Beitragsmitteln und Bundeszuschüssen, nicht aus Länderhaushalten —, spricht vieles dafür, dass es sich um ein Einspruchsgesetz handelt. Der Bundesrat könnte dann nach Anrufung des Vermittlungsausschusses überstimmt werden.

Was die sieben opponierenden Ministerpräsidenten also nicht in der Hand haben, ist ein formelles Veto. Was sie haben, ist politisches Gewicht: drei ostdeutsche CDU-Landesfürsten, die ihren Fraktionskollegen im Bundestag Gegenwind aus den eigenen Wahlkreisen signalisieren, und eine SPD-Ministerpräsidentin, die der Bundesparteispitze öffentlich widerspricht. Beides belastet die Abstimmungsdisziplin in der Koalition — und dort, im Bundestag, liegt die eigentliche Gefahr für das Vorhaben.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann haben die Abschaffung als unverzichtbaren Kern des Gesamtpakets verteidigt. CSU-Chef Markus Söder bezeichnete den Widerstand der Ost-Ministerpräsidenten als „etwas überraschend". SPD-Vorsitzende Bärbel Bas nannte die Abschaffung einen „schweren Brocken" für ihre Partei, betonte aber, das Paket müsse zusammenbleiben. Was das im Abstimmungsfall bedeutet, wenn einzelne SPD-Abgeordnete aus strukturschwachen Wahlkreisen unter Druck geraten, ist offen.

Was bis Ende 2026 entscheidet

Angekündigt ist, dass das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abgeschlossen sein soll. Drei Monate vor diesem Datum ist weder die Ausgestaltung der Härtefallregelungen geklärt noch, welche Jahrgänge welchen Vertrauensschutz erhalten. Beides entscheidet darüber, ob die Abstimmung im Bundestag mit den Stimmen beider Koalitionsfraktionen geschlossen gewonnen werden kann — oder ob die Rentenkommission ein Paket empfohlen hat, dessen teuerste Einzelkomponente im parlamentarischen Verfahren gestrichen wird.

Woran sich in drei Monaten ablesen lässt, ob das Vorhaben trägt: Legt die Bundesregierung einen Referentenentwurf mit konkreten Vertrauensschutzregelungen vor, bevor der parlamentarische Herbst beginnt, ist das ein Zeichen koordinierter Koalitionsdisziplin. Fehlt er dann noch, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Gesamtpaket auf das entlastet wird, was politisch unstrittig ist — und der fiskalisch schwerste Teil auf die nächste Legislatur vertagt wird.