Am 6. August 2026 zeigte der Pegel Kaub 19 Zentimeter — ein Wert, der den bisherigen historischen Tiefstand von 2018 (25 Zentimeter) um sechs Zentimeter unterbietet und die Binnenschifffahrt auf dem Mittelrhein faktisch zum Stillstand bringt.
Bilgers bester nächster Zug: eine ministerielle Allgemeinverfügung erlassen, die Sonn-, Feiertags- und Nachtfahrverbote für Lkw im belegten Schiffsersatzverkehr bis zur Normalisierung des Pegelstandes bundesweit aussetzt — gekoppelt an ein beschleunigtes Ausnahmeverfahren für den kombinierten Frachtumschlag.
Kernpunkte
- Der Pegel Kaub stand am 6. August 2026 bei 19 Zentimetern und damit auf einem neuen historischen Tiefstand; Schiffe auf dem Mittelrhein können derzeit nur rund ein Drittel ihrer üblichen Ladekapazität nutzen.
- Ein vollständiger Ausfall der Binnenschifffahrt auf dem Rhein würde laut Institut der deutschen Wirtschaft rund 3.000 zusätzliche Tankfahrzeuge pro Tag erfordern — Kapazitäten, die ohne Freigabe der Fahrverbote nicht mobilisiert werden können.
- Bilger hat nach dem Krisengespräch in Bonn eine Aufhebung des Sonntagsfahrverbots öffentlich erwogen, aber noch keine rechtlich verbindliche Allgemeinverfügung erlassen.
- Eine ministerielle Allgemeinverfügung nach § 30 Abs. 3 StVO in Verbindung mit der Ermächtigung zur bundesweiten Koordinierung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und kann im Einvernehmen mit den Ländern binnen Tagen vollzogen werden.
- Bilger sollte die Verfügung bis zum 14. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichen — das ist die Grenze zwischen Krisenreaktion und Krisenverschleppung.
Steffen Bilger sitzt vor einem Werkzeug, das er nach eigenem Bekunden ohnehin benutzen will. Was fehlt, ist die Unterschrift.
Der Zugzwang ist nicht rhetorisch. Bei 19 Zentimetern Wasserstand in Kaub können Frachtschiffe auf dem Mittelrhein noch rund ein Drittel ihrer Ladekapazität nutzen; im Bereich Bingen reicht die Fahrrinnentiefe für nicht viel mehr. Die Frachtrate auf der Route Rotterdam–Karlsruhe ist von üblichen 20 bis 25 Euro je Tonne auf 145 bis 150 Euro gestiegen — ein Sechsfaches. Das Logistikunternehmen HCL hat die Binnenschifffahrt auf Ober- und Mittelrhein bereits eingestellt und verweist auf Lkw und Bahn als einzige Alternativen. Die Chemie- und Stahlindustrie, deren Rohstoffversorgung zu erheblichen Teilen über den Rhein läuft, schaut auf leere Liegeplätze.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Lage quantifiziert: Ein vollständiger Ausfall der Rheinschifffahrt entspräche einem Bedarf von etwa 3.000 zusätzlichen Tankfahrzeugen täglich. Zur Einordnung — ein einziges Motorgüterschiff mit 3.000 Tonnen Tragfähigkeit ersetzt rund 150 Lkw. Die Tanklasterkapazitäten, um diesen Bedarf zu decken, stehen nicht bereit. Das Niedrigwasser des Jahres 2018, damals mit einem Tiefstand von 25 Zentimetern in Kaub, verursachte einen volkswirtschaftlichen Schaden von rund 2,4 Milliarden Euro — und der aktuelle Stand liegt sechs Zentimeter darunter.
Die Zielfunktion Bilgers ist belegt: Er hat nach dem Krisengespräch in Bonn am 5. und 6. August öffentlich erklärt, „kurzfristig dort handeln" zu wollen, „wo Handlungsbedarf besteht", und die Aufhebung des Sonntagsfahrverbots explizit „in Erwägung gezogen". Tarek Al-Wazir, Verkehrspolitiker der Grünen, hat eine kurzfristige Aussetzung bereits als „sinnvoll" bezeichnet. Die politische Flankierung ist da. Was fehlt, ist der Erlass.
Das Instrument liegt auf dem Schreibtisch. Nach § 30 Abs. 3 StVO gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen von 0 bis 22 Uhr bundesweit; Ausnahmen sind rechtlich vorgesehen, unter anderem für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße. Eine ministerielle Allgemeinverfügung, die für Speditionen im belegten Schiffsersatzverkehr eine zeitlich befristete Freistellung von Sonn-, Feiertags- und Nachtfahrverboten ausspricht, kann das Bundesverkehrsministerium im Einvernehmen mit den Ländern erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlichen — kein Gesetzgebungsverfahren, keine Bundesratsmehrheit, kein neuer Haushaltstitel. Der erste Schritt ist ein Behördenakt, nicht eine parlamentarische Initiative.
Dazu sollte Bilger ein beschleunigtes Ausnahmeverfahren für den kombinierten Frachtumschlag verknüpfen: Speditionen, die Rheingut auf Schiene oder Straße umleiten, haben im kombinierten Verkehr bereits Anspruch auf Ausnahmen vom Ferienfahrverbot und dürfen bis zu 44 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren statt der üblichen 40 Tonnen. Das Verfahren zur Geltendmachung dieser Ausnahmen ist bislang dezentral und für betroffene Unternehmen bürokratisch aufwändig. Eine koordinierende Weisung des Ministeriums an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kann das Regime vereinheitlichen und beschleunigen — auch das ist ein Erlass, kein Gesetz.
Doppel-Test. Für Bilger ist der Zug der naheliegendste: Er hat den Zugzwang öffentlich anerkannt, das Instrument öffentlich benannt und die politische Unterstützung über Parteigrenzen hinweg. Nicht zu liefern bedeutet, in einer dokumentierten Krise eine Ankündigung stehen zu lassen. An den drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist nicht berührt — eine befristete Verwaltungsentscheidung mit Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger ist transparentes Krisenrecht. Die Effizienz-Achse spricht klar dafür: Lieferketten für Energie und Grundstoffindustrie stabilisieren, ein Rekordschaden wie 2018 abmildern. Die Ökologie-Achse ist der Einwand.
Der stärkste Einwand lautet: Mehr Lkw-Fahrten bedeuten mehr Abgase, mehr Lärm, mehr Straßenbelastung — und eine Notmaßnahme von heute wird zur Dauerlösung von morgen, weil Klimawandel Niedrigwasserereignisse häufiger macht. Das trifft. Die Antwort ist Fristbindung: Die Verfügung sollte an einen Schwellenwert gekoppelt sein — etwa Pegel Kaub über 40 Zentimeter — und automatisch außer Kraft treten, nicht verlängert werden. Das macht sie zu dem, was Al-Wazir fordert: eine kurzfristige Notmaßnahme, keine strukturelle Verlagerung von Güterverkehr auf die Straße. Die langfristige Antwort auf wiederkehrendes Niedrigwasser — Fahrrinnenvertiefung am Mittelrhein, Investitionen in niedrigwasserangepasste Schiffe, Resilienz im kombinierten Verkehr — liegt auf einem anderen Blatt. Dieses Stück handelt von dem, was Bilger in den nächsten acht Tagen tun kann.
Die Antwort liegt nicht im Krisengespräch in Bonn. Sie liegt im Bundesanzeiger.
Prüfstein
- Adressat: Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
- Zug: Erlass einer ministeriellen Allgemeinverfügung zur befristeten Aussetzung von Sonn-, Feiertags- und Nachtfahrverboten für Lkw im Schiffsersatzverkehr sowie koordinierende Weisung an das BALM zur Beschleunigung des Ausnahmeverfahrens im kombinierten Verkehr
- Frist: 14.08.2026
- Prüfstein: Veröffentlichung einer unterzeichneten ministeriellen Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger bis zum 14. August 2026 — ja oder nein
