Sechs Wochen vor der Landtagswahl sitzt Sven Schulze in einer Lage, die wenig Spielraum für Geduld lässt. Die AfD steht in Umfragen bei 41 Prozent; er selbst bei 24. Der Wahlkampf ist nach Angaben seiner eigenen Partei durch bundespolitische Debatten und unglückliche Auftritte ins Schlingern geraten. Wer in dieser Lage auf Tempo-Symbolik setzt – Plakate, Talks, Bekenntnisse –, verliert. Wer eine Tatsache setzt, hat zumindest eine Chance.

Die Tatsache, die Schulze setzen könnte, liegt in seinen eigenen Händen. Es gibt jedoch keine Belege dafür, dass Schulze diese Maßnahme angekündigt oder umgesetzt hat.

Der Zug. Die Landesregierung sollte per Rechtsverordnung eine verbindliche Zweckbindung für einen Anti-Abwanderungs- und Ausbildungsfonds erlassen. Instrument: Dringlichkeitsverordnung nach den geltenden Regelungen der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt. Zuständigkeit: das Kabinett, das die Verordnung beschließt und unverzüglich den Landtag unterrichtet – ein Verfahren, das parlamentarische Kontrolle sichert, ohne sie vorab zu benötigen. Erster Schritt: Einberufung einer außerordentlichen Kabinettssitzung in dieser oder der nächsten Woche zur Verabschiedung der Notverordnung. Die Verordnung bündelt bestehende und umgewidmete Mittel unter einer zweckgebundenen Treuhandstruktur – abgewickelt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die bereits den Ausgleichsfonds Pflege verwaltet und damit das administrative Muster kennt. Es gibt jedoch keine Belege dafür, dass Schulze diese Maßnahme angekündigt oder umgesetzt hat.

Die Lage. Das Demografie-Problem Sachsen-Anhalts ist nicht abstrakt. Das Arbeitskräftepotenzial des Landes wird bis 2040 um rund 167.400 Personen sinken – bei gleichbleibenden Erwerbstätigenquoten sogar um 184.000, ein Rückgang von 19 Prozent. Die entscheidende Bruchstelle liegt früher: Bei den Abiturientinnen und Abiturienten beträgt der Nettoverlust 52,7 Prozent – mehr als jeder zweite verlässt das Land nach der Schule. Wer studiert und danach in Sachsen-Anhalt einen Job antreten sollte, tut es zu 64 Prozent anderswo. Diese Zahlen beschreiben keine Zukunftsprognose. Sie beschreiben den laufenden Befund.

Schulze hat das verstanden. Er hat sich öffentlich für eine Politik ausgesprochen, die „Anschlussfähigkeit bedeutet" und Sachsen-Anhalt nicht zu einer Insel macht. Sein Programm zur Landtagswahl 2026 nennt das Land ausdrücklich als künftigen Chemie- und Pharmastandort von europäischem Rang. Das ist die stärkste Lesart seiner Zielfunktion: nicht Verwaltung des Niedergangs, sondern industrielle Ankerpolitik. Wer das will, braucht Fachkräfte. Wer Fachkräfte will, muss sie ausbilden. Wer sie ausbildet, braucht eine Struktur, die das Geld dort bindet, wo es den Abfluss stoppt – nicht in allgemeinen Haushaltstiteln, die beim nächsten Haushaltsführungserlass gekappt werden.

Das Finanzministerium hat im Juni 2026 einen verschärften Haushaltsführungserlass zur Einsparung von Mitteln erlassen. Ein zweckgebundener Fonds wäre gegen diesen Zugriff immun – das ist der verfassungsrechtliche Wert der Bindung.

Doppel-Test. Für Schulze: Der Zug trägt seine Zielfunktion unmittelbar, ist sofort kommunizierbar und unterscheidet sich von AfD-Wahlkampf-Versprechungen, weil er eine Tatsache schafft, keine Ankündigung. Für die drei Achsen: Demokratie – die Dringlichkeitsverordnung ist ein reguläres Instrument der Exekutive; der Landtag wird unverzüglich unterrichtet, keine Aushöhlung der parlamentarischen Kontrolle. Ökologie – neutral bis leicht positiv, wenn Ausbildungsgarantien auf Berufsfelder der grünen Transformation ausgerichtet werden. Effizienz – hoch: bestehende Verwaltungsstruktur der Investitionsbank, kein neuer Apparat, Abwicklung über ein bereits erprobtes Treuhandmodell.

Der stärkste Einwand. Die Haushaltslage ist eng. Sachsen-Anhalt trägt eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 25 Milliarden Euro, ist stark transferabhängig und hat keine frei verfügbaren Reserven. Eine Dringlichkeitsverordnung, die frisches Geld verpflichtet, das nicht im Haushaltsplan steht, setzt die Schuldenbremse unter Druck – und dafür braucht es eine Notlage im Sinne der Landesverfassung, Art. 93 ff., was juristisch strittig ist, wenn es sich um eine wahlkampfnahe Maßnahme handelt.

Die Antwort darauf ist nicht wegzureden, aber einzugrenzen. Der Zug verpflichtet kein neues Geld – er bindet bestehendes um. Umwidmung innerhalb genehmigter Haushaltsmittel ist eine andere Kategorie als außerplanmäßige Ausgaben; der Finanzrechtler muss die Verordnung wasserdicht formulieren, und dafür braucht Schulze gute Juristen, nicht weniger Entschlossenheit. Trägt die Prüfung, bleibt das Problem politisch, nicht rechtlich: Wer ihn in den nächsten sechs Wochen angreift, erklärt dem Wähler, warum Geld für Fachkräfte keine Dringlichkeitssache ist.

Eine Anmerkung zur Urheberschaft: Die Juso Sachsen-Anhalt hat einen Ausbildungsfonds auf ihrer Agenda – ein Bremer Modell mit Unternehmensabgaben als Finanzierungsbasis. Schulzes Zug ist ein anderer (Zweckbindung aus Landesmitteln, nicht Unternehmensabgabe), aber er sollte die Idee offen benennen, statt so zu tun, als käme sie ausschließlich aus der CDU.

Prüfstein

  • Adressat: Sven Schulze, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
  • Zug: Erlass einer Dringlichkeitsverordnung zur verbindlichen landesrechtlichen Zweckbindung eines Anti-Abwanderungs- und Ausbildungsfonds, erster Schritt durch außerordentliche Kabinettssitzung
  • Frist: 28.08.2026
  • Prüfstein: Das Kabinett hat die Dringlichkeitsverordnung beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht.