Ein Präsident, der von Gerichten gestoppt wird, hat zwei Optionen — er kann die Entscheidung akzeptieren oder eine neue Rechtsgrundlage suchen. Trump wählte das Letztere. Das Ergebnis: § 301 des Handelsgesetzes von 1974, ein Instrument für Fälle von Handelsverzerrung, jetzt umgedeutet zum Werkzeug gegen vermeintliche Lücken im Zwangsarbeitsverbot bei sechzig Handelspartnern gleichzeitig.
Hier ist das stärkste Argument für diese Politik, so wie Protektionisten es formulieren würden: Heimische Industrien konkurrieren unter fairen Bedingungen schlechter gegen Volkswirtschaften, die Zwangsarbeit dulden oder fördern, weil die Produktionskosten dort künstlich gedrückt sind. Der Zoll gleicht diesen Wettbewerbsnachteil aus. Er schützt Arbeitsplätze, die sonst in Länder mit niedrigeren Sozialstandards abwandern. Und er schafft einen Anreiz für Handelspartner, ihre eigenen Regulierungen zu schärfen.
Das ist kein schlechtes Argument. Es ist bloß das falsche für diese Maßnahme.
Wer 60 Länder in unter drei Monaten auf ihre Zwangsarbeitspraktiken untersucht, untersucht sie nicht. Das ist, was ein Anwalt der US-Regierung vor Gericht einräumte — die Untersuchungen liefen weniger als ein Quartal. Sechzig Volkswirtschaften, sechzig Rechtssysteme, sechzig Lieferketten in zwölf Wochen: Das ist keine Handelspolitik, das ist eine Etikettierung. Die EU erhält 10 Prozent, China und Japan 12,5 Prozent — nicht weil die Untersuchungen diese Differenzierung belegen, sondern weil die Zölle die alten ersetzen mussten, die das Gericht kassiert hatte.
Das Kiel Institut für Weltwirtschaft hat nachgerechnet, wer die Last trägt: 96 Prozent der Zollkosten zahlen US-Importeure und am Ende US-Verbraucher. Die Verhandlungsmacht, den Zoll auf den Exporteur abzuwälzen, ist die Ausnahme, nicht die Regel. Ein Schutzzoll, der vor allem die schützt, die er zu schützen vorgibt, und den Rest des Staatsgebiets durch höhere Einkaufspreise bestraft, ist ein fiskalischer Tausch — mehr Steuereinnahmen gegen höhere Lebenshaltungskosten, verpackt in den Jargon der nationalen Stärke.
Gut darin, Zölle zu verhängen; deutlich schwächer darin, sie rechtlich zu halten.
Das ist das strukturelle Problem, das die Klage der 25 Bundesstaaten freilegt. Sie werfen der Regierung nicht nur diese konkrete Maßnahme vor, sondern ein Muster: Ein Gericht stoppt den Präsidenten, der Präsident findet eine andere Rechtsgrundlage, die nächste Klage folgt. Was sich dabei verbraucht, ist nicht Geld — das wäre kalkulierbar. Was sich verbraucht, ist die Verlässlichkeit von Handelsregeln. Unternehmen, die Investitionsentscheidungen über Jahre treffen müssen, brauchen Planbarkeit. Ein Zollregime, das alle drei Monate durch neue Rechtsgrundlagen ausgetauscht werden kann, liefert das Gegenteil.
Die EU-Kommission reagierte gelassen. Das ist verständlich — 10 Prozent auf den allgemeinen Warenkorb sind weniger schlimm als angenommene Alternativszenarien. Aber gelassen ist nicht dasselbe wie schadlos. Jeder Zoll, der vor einem amerikanischen Gericht landet, bindet Ressourcen, schafft Rechtsunsicherheit in Lieferketten und macht Verträge von einer Entscheidung des US-Gerichts für internationalen Handel abhängig, dessen Ausgang niemand kennt.
Das Urteil liegt beim Gericht. Die Kosten liegen bei den Amerikanern selbst.
