Anfang 2026 stirbt ein Zugbegleiter nach einer Attacke in seinem Zug. Wenige Monate später beschließt DB Regio, die vorhandenen Bodycams mit Mikrofonen auszurüsten. Der Zusammenhang ist nicht belegt, aber die Chronologie spricht für sich.
989 Übergriffe auf Mitarbeitende von DB Regio registrierte das Unternehmen im ersten Halbjahr 2026 — im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 869. Der Anstieg beträgt rund 14 Prozent. Darunter fallen 781 Fälle einfacher Körperverletzung (Schubsen, Greifen, Bespucken), 185 versuchter Körperverletzung und 22 schwere Fälle. Die geografische Verteilung der Vorfälle dokumentiert DB Regio nicht öffentlich; wo sich die Brennpunkte konzentrieren, bleibt eine offene Frage.
Die Reaktion des Unternehmens folgt einem bekannten Muster: Maßnahmen-Bündel, Kampagne, Technik. Harmen van Zijderveld, Vorstandsvorsitzender von DB Regio, betont Deeskalation und Strafverfolgung als Ziele. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger nennt die Zahlen erschütternd und fordert entschlossenes Gegensteuern. Beides ist richtig. Die Frage ist, womit gegengesteuert wird.
Das Pilotprojekt und seine Grenzen
Spätestens am 1. Oktober 2026 startet in der Region Rhein-Neckar-Pfalz ein zweimonatiger Versuch: Bodycams nehmen erstmals auch Ton auf. Die bundesweite Einführung gilt als beschlossen. Einzelheiten zum Einsatzkonzept — wann genau aufgezeichnet wird, wie lang Daten gespeichert werden, wer Zugriff erhält — hat DB Regio bisher nicht veröffentlicht.
Das ist kein bürokratisches Detail. Tonaufzeichnungen im halböffentlichen Raum des Regionalzugs sind datenschutzrechtlich eine andere Kategorie als bloße Videoüberwachung. § 201 StGB stellt das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe — der Zug ist kein öffentlicher Platz im strafrechtlichen Sinn, das Gespräch zwischen Fahrgast und Zugbegleiter kein öffentliches Gespräch. Eine Rechtsgrundlage muss her, die den konkreten Eingriff trägt. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet den Pilotversuch; was das im Einzelnen bedeutet, ist noch nicht kommuniziert.
Hinzu kommt ein EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2025: Es betont die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO ausdrücklich für Bodycam-Einsätze. Wer aufgezeichnet wird, muss informiert werden — in einem fahrenden Zug mit wechselnder Besetzung eine praktische Herausforderung. Die Datenschutzkonferenz hat bereits 2019 Anforderungen für den Bodycam-Einsatz privater Sicherheitsunternehmen formuliert; diese Leitlinien gelten für die DB als privates Unternehmen. Wie das Einsatzkonzept diese Anforderungen ausfüllt, ist vor Pilotbeginn zu klären.
Was die Technik nicht ersetzt
Versprochen waren 2019 in der Branchenvereinbarung mit der EVG Doppelbesetzungen auf Problemstrecken. Heute fordert der Gesamtbetriebsrat von DB Regio noch immer verbindliche Doppelbesetzungen — sie sind, sieben Jahre später, nicht die Regel. Die Bodycam läuft; der zweite Kollege im Wagen fehlt.
Die DB kündigt 200 zusätzliche Kräfte der DB Sicherheit an Bahnhöfen an. Das ist eine Maßnahme für den stationären Bereich. Im fahrenden Regionalzug, wo der Großteil der 989 Vorfälle stattfindet, ändert sie wenig. Wie die Investitionen in Bodycams und Mikrofon-Nachrüstung gegenüber den Kosten für zusätzliches Sicherheitspersonal stehen, lässt sich aus dem verfügbaren Material nicht beziffern — DB Regio nennt keine Zahlen. Diese Lücke ist bezeichnend: Die Investitionslogik des Unternehmens ist nicht öffentlich dokumentiert, obwohl DB Regio zu weiten Teilen aus Steuer- und Trassengeldern finanziert wird.
Die EVG und Mitarbeitervertretungen fordern Doppelbesetzungen, weil sie wissen, was eine Kamera nicht leistet: Sie eskaliert keine Situation, sie greift nicht ein, sie schützt niemanden in dem Moment, in dem jemand geschlagen wird. Ihre Funktion ist die Dokumentation — ex post, für die Strafverfolgung. Das ist ein Wert. Es ist nicht dasselbe wie Prävention.
Gleichzeitig gibt es ein legitimes Argument für die Technik: Studien zu Bodycam-Einsätzen bei Polizeibehörden in anderen Ländern deuten darauf hin, dass allein die sichtbare Kamera deeskalierende Wirkung entfalten kann. Ob dieser Effekt auf den Kontext des Nahverkehrs übertragbar ist — andere Machtverhältnisse, anderer Raum, anderes Personal — ist empirisch offen. Das laufende Pilotprojekt könnte dazu Daten liefern, wenn es ausgewertet wird.
Was der Aktionsplan zeigt
Seit dem Sicherheitsgipfel im Februar 2026 hat die DB einen Aktionsplan verabschiedet, der Bodycams, stichfeste Westen, Helme, eine Respekt-Kampagne mit der Bundesregierung und die Prüfung von KI-gestützter Vernetzung der Kameras umfasst. Der Plan ist umfangreich. Er reagiert auf eine Lage, die die DB selbst als Produkt einer gesellschaftlichen Entwicklung beschreibt, die sie — so van Zijderveld wörtlich — nicht ändern könne.
Das ist die strukturelle Aussage hinter dem Aktionsplan: Das Unternehmen sieht sich als Empfänger eines gesellschaftlichen Problems, nicht als Akteur, der Rahmenbedingungen gestalten kann. Das mag für das Verhalten einzelner Täter stimmen. Für die Frage, ob ein Mitarbeitender allein durch den Nachtzug fährt oder zu zweit, stimmt es nicht.
Woran sich in drei Monaten ablesen lässt, ob der Kurs trägt: Die Pilotevaluation in Rhein-Neckar-Pfalz muss bis Ende 2026 Daten zu Häufigkeit der Aufzeichnungsauslösung, datenschutzrechtlichen Beanstandungen und — sofern messbar — zur Veränderung des Übergriffgeschehens liefern. Fehlt eine öffentliche Auswertung, ist die Bodycam kein Sicherheitsinstrument, sondern eine Sichtbarkeitsmaßnahme.
