Im August 2026 tauchte auf X ein Video auf, das Bundeskanzler Friedrich Merz beim Verlesen seiner Rücktrittserklärung zeigte. Es war gefälscht — zusammengesetzt aus echten Aufnahmen, bearbeitet mit Methoden, die dem russischen Netzwerk „Storm-1516" zugerechnet werden. Das Video wurde gelöscht, bevor es nennenswerte Reichweite erzielte. Aber es zeigt das Funktionsprinzip der laufenden Operationen: ein glaubwürdiges Format, ein politisch maximales Ereignis, ein kurzes Zeitfenster vor der Richtigstellung.

Seit dem Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat der Bundesverfassungsschutz die Bedrohungslage durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation als stark gestiegen eingestuft. Mit Blick auf die Landtagswahlen im September 2026 in mehreren Bundesländern haben Sicherheitsbehörden ihre Warnungen konkretisiert. Der Tagesspiegel berichtete im Juli 2026 unter Berufung auf Sicherheitskreise, dass die als „Operation Matrjoschka" bezeichnete Kampagne — erstmals bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 beobachtet — nun wieder aktiv ist.

Wie die Kampagnen funktionieren

Das Grundprinzip der Doppelgänger-Kampagne, die die EU-Außenbeauftragte im Jahr 2022 erstmals öffentlich benannte, ist einfach: Domains, die optisch und im URL-Aufbau etablierten Nachrichtenmarken ähneln, werden mit prorussischen Inhalten bestückt. Wer den Link teilt, sieht scheinbar einen Bericht von Spiegel oder ARD — tatsächlich kommt er von einer imitierten Seite. Das FBI stellte 2023 fest, dass die für das Netzwerk genutzten Domains über US-Registrare mit Kryptowährungen aus russischen Quellen bezahlt worden waren. Die französische Behörde VIGINUM, die sich auf die Aufdeckung solcher Operationen spezialisiert hat, ordnete das Netzwerk ab September 2023 als „Matroschka" ein — eine Erweiterung des Doppelgänger-Systems mit zusätzlichen Amplifikationsschichten über koordinierte Fake-Accounts.

Parallel laufen Kampagnen, die gezielt Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker mit falschen Anschuldigungen konfrontieren — Veruntreuung, Sexualstraftaten. Belegt ist nach Angaben von Sicherheitskreisen, dass diese Inhalte auf Englisch produziert und dann von weiteren Accounts übersetzt und verbreitet werden, was auf arbeitsteilige Struktur hindeutet. Zielscheiben sind nach Einschätzung der Behörden alle im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme von AfD und BSW.

Das Institut für Strategischen Dialog (ISD Germany) hat für die Bundestagswahl 2021 dokumentiert, dass russische Staatsmedien damals vor allem die Grünen und ihre damalige Spitzenkandidatin Annalena Baerbock ins Visier nahmen. Das Muster — Partei mit klarer Russland-kritischer Position als primäres Ziel — hat sich seither nicht grundlegend verändert, aber verbreitert: Alle Parteien, die Waffenlieferungen an die Ukraine befürworten oder russische Interessen nicht explizit schützen, geraten in den Fokus.

Was Behörden tun können — und was nicht

Das BSI unterscheidet zwischen indirekter Einflussnahme, also der Manipulation öffentlicher Wahrnehmung, und direkter Einflussnahme auf den technischen Wahlprozess. Letzteren stuft die Behörde als gesichert ein, weil in Deutschland auf Papier gewählt wird. Für ersteres — die Informationsumgebung — sind die Instrumente begrenzter.

Das BSI kann auf Social-Media-Plattformen zugehen und die Löschung von Fake-Accounts oder manipulierten Inhalten einfordern; ein direktes Anordnungsrecht gegenüber Plattformen, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, besitzt es nicht. Der Digital Services Act der EU schafft hier neue Hebel, indem er sehr große Plattformen zur aktiven Risikobekämpfung verpflichtet — die Durchsetzung liegt aber bei der EU-Kommission, nicht beim BSI. Die NIS-2-Richtlinie, deren Umsetzungsgesetz der Bundestag im Jahr 2024 beschlossen hat, erweitert die BSI-Aufsichtsbefugnisse gegenüber kritischen Infrastrukturen und digitalen Diensten, adressiert aber nicht primär Desinformation auf Plattformen.

Im Bundesinnenministerium wurde die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) eingerichtet, die ressortübergreifend Kampagnen identifizieren und Gegenmaßnahmen koordinieren soll. Wie viele Vollzeitstellen dort arbeiten und nach welchem Verfahren Erkenntnisse an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, kommuniziert das Ministerium nicht.

Die Landesmedienanstalten regulieren Telemedienangebote und können journalistisch-redaktionelle Sorgfaltspflichten einfordern — ihr Zugriff auf koordinierte Desinformationsoperationen über soziale Netzwerke ist aber strukturell begrenzt: Sie sind keine Sicherheitsbehörden, sie reagieren auf Beschwerden und regulieren Medienangebote, keine Propagandanetzwerke.

Was offen bleibt

Das Bundesinnenministerium stuft die Videos der laufenden Kampagnen als „weder harmlos noch gefährlich" ein — eine Formulierung, die mehr über die Schwierigkeit der Bewertung aussagt als über den Befund selbst. Die Reichweite der Inhalte ist, soweit öffentlich bekannt, gering. Die Bundeszentrale für politische Bildung hat in ihrer Analyse vom Juni 2025 auf ein grundsätzliches Messproblem hingewiesen: Desinformation wirkt nicht zwingend durch direkte Überzeugung, sondern durch Erschöpfung — wer nicht mehr weiß, was stimmt, beteiligt sich weniger. Dieser Effekt lässt sich kaum einer einzelnen Kampagne zurechnen.

Ob die Kampagnen vor den Herbstwahlen 2026 tatsächlich Wahlentscheidungen beeinflussen, lässt sich jetzt nicht sagen. Erkennbar wird es — wenn überhaupt — an drei Indikatoren: an einer messbaren Verschiebung von Medienvertrauen in Wahlkreisen, die besonders von Inhalten bespielbarer Populationen in sozialen Netzwerken erreicht werden; an Nachwahlbefragungen, die Falschaussagen über bestimmte Parteien als wahrgenommen ausweisen; und an der Frage, ob die ZEAM bis dahin ein Lagebild veröffentlicht, das konkrete Operationen mit konkreter Reichweite verbindet. Keines dieser Signale liegt derzeit vor.