Die Mechanik ist simpel: Wer für sein Kind ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt die zehn Euro monatlich überwiesen. Wer das nicht tut, legt die Bundesbank das Geld kollektiv an — als Auffanglösung, nicht als Standard. Diese Weichenstellung ist die erste stille Entscheidung des Gesetzes.
Denn was bedeuten zehn Euro im Monat konkret? Bei fünf Prozent Rendite und nur staatlicher Förderung bis zum 18. Geburtstag sind daraus knapp 1.961 Euro geworden. Das ist die Zahl, die zählt, nicht die Hochrechnung bis zum Renteneintritt mit sieben Prozent angenommener Jahresrendite, die manche auf 53.000 Euro kommt. Die Rentenrechnung stimmt arithmetisch — sie setzt aber voraus, dass kein Cent entnommen wird, die Rendite fünfzig Jahre konstant bleibt und die Kosten tatsächlich unter einem Prozent bleiben. Alle drei Annahmen sind optimistisch.
Das stärkste Argument für die Frühstartrente lautet: Frühzeitiger Kapitalmarkteinstieg schlägt jede Sparform mit Kapitalgarantie, weil der Zinseszins Zeit braucht und diese Zeit nirgendwo billiger zu kaufen ist als im Kindesalter. Das ist korrekt. Ein Depot, das ab dem sechsten Lebensjahr läuft, hat tatsächlich einen strukturellen Vorteil gegenüber einem, das mit 25 beginnt. Wer das bestreitet, unterschätzt den Zinseszinseffekt.
Nur: Das Argument gilt für den Mechanismus, nicht für das konkrete Produkt.
Der Effektivkostendeckel von einem Prozent klingt nach Verbraucherschutz. Er gilt jedoch ausschließlich für zertifizierte Standarddepot-Verträge — nicht für alle Produkte, die als altersvorsorgegeeignet vermarktet werden. Wie hoch die tatsächlichen Kosten in der Breite ausfallen, ist zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses offen: Finale Produktangebote mit vollständigen Gebührenstrukturen liegen noch nicht vor. Was bekannt ist: Ein Effektivkostenunterschied von einem Prozentpunkt über dreißig Jahre entspricht je nach Berechnungsmodell einem Viertel des Endvermögens. Der Deckel ist also keine Kleinigkeit — aber er schützt nur, wer das richtige Produkt wählt.
Gut darin, den Kapitalmarktzugang zu demokratisieren. Schwächer darin, sicherzustellen, dass die Schwächsten diesen Zugang auch nutzen.
Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband hat das präzise benannt: Die kollektive Anlage über die Deutsche Bundesbank sollte nicht Auffanglösung, sondern Regelfall sein — mindestens für Familien, die kein eigenes Depot eröffnen. Stattdessen wird genau dieser Weg zur Ausnahme erklärt, und der Normalweg führt über ein privates Institut. Das ist keine neutrale Gestaltungsentscheidung. Es ist die Entscheidung, welche Seite das neue Kundenaufkommen bekommt.
Comdirect, DKB und andere Direktbanken haben die Logik verstanden. Wartelisten, Sonderkonditionen, Kommunikationskampagnen — der Markt reagiert schneller auf die staatliche Anschubfinanzierung als auf die meisten Regulierungsinitiativen der vergangenen Jahre. Das ist kein Vorwurf an die Banken; sie tun, was Unternehmen tun. Es ist eine Beschreibung des Arrangements.
Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat zudem auf Mitnahmeeffekte hingewiesen: Die Familien, die ein Depot eröffnen, sparen in der Mehrzahl ohnehin. Die zehn Euro vom Staat addieren sich zu einem bereits bestehenden Sparverhalten — sie erzeugen kein neues. Wer sie am nötigsten hätte, fehlt im Depot-Register.
Was bleibt: ein Instrument, das für gut informierte, finanzaffine Familien ein echter Hebel ist. Für alle anderen ist es ein bürokratischer Akt mit ungewissem Ausgang. Die Bundesbank-Lösung wäre der ehrlichere Weg gewesen — einfach, kostenarm, ohne Vertriebsinteresse dahinter. Christian Lindner hat sie zur Ausnahme gemacht. Das Geld der Kinder fließt trotzdem.
