Sein bester nächster Zug: einen Gesetzentwurf einbringen, der teure Versicherungsmäntel aus dem staatlich geförderten Depot gesetzlich ausschließt.
Kernpunkte
- Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und tritt 2027 in Kraft – aber es lässt Versicherungsprodukte mit hohen Mantelkosten weiterhin als förderfähige Option zu.
- Fondsgebundene Rentenversicherungen kosten Sparer typischerweise 1,5 bis 2,5 Prozent jährlich; ein reines ETF-Depot liegt bei 0,05 bis 0,8 Prozent – ein Renditeunterschied, der über Jahrzehnte das angesparte Kapital erheblich schmälert.
- Lars Klingbeil sollte einen ergänzenden Gesetzentwurf einbringen, der die staatliche Förderung auf reine Depot-Lösungen ohne Versicherungsmantel beschränkt.
- Tut er es nicht, droht dasselbe Schicksal wie der Riester-Rente: ein staatlich subventionierter Markt, der überwiegend der Finanzbranche nützt.
Drei Sitzungswochen trennen das Bundesfinanzministerium von der Herbstpause. Was bis dahin nicht als Formulierungshilfe in die Koalitionsfraktionen gelangt, landet im parlamentarischen Niemandsland. Der Zeitplan für das Altersvorsorgedepot duldet keinen Aufschub.
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat bestätigt und am 29. Mai 2026 verkündet. Es schafft ab 2027 ein staatlich gefördertes Depot, das Millionen Sparer erstmals direkt in ETFs und Indexfonds investieren lässt – mit staatlicher Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich. Die Frühstartrente, am 12. August 2026 vom Kabinett beschlossen, setzt noch früher an: zehn Euro monatlich pro Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, angelegt am Kapitalmarkt.
Klingbeil hat diese Reform als Befreiungsschlag verkauft. Weg von Riester-Produkten, die Generationen von Sparern durch opake Kosten und erzwungene Garantien Rendite gekostet haben. Hin zum direkten Zugang zum Kapitalmarkt, billiger und verständlich. Das Versprechen ist real. Die gesetzliche Lücke auch.
Die offene Flanke
Das beschlossene Gesetz schreibt zwar einen Kostendeckel vor – ursprünglich 1,5 Prozent der Sparsumme jährlich für Standardprodukte, über dessen endgültige Höhe noch diskutiert wird –, lässt aber Versicherungsprodukte als förderfähige Angebote ausdrücklich zu. Fondsgebundene Rentenversicherungen, in der Branche als „Versicherungsmantel" bekannt, verpacken ETF-Anlagen in eine Versicherungshülle, die eigene Verwaltungskosten trägt. Aktiv gemanagte Fonds und fondsgebundene Policen bewegen sich bei jährlichen Gesamtkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent; ein reiner ETF-Sparplan liegt bei 0,05 bis 0,8 Prozent. Bei einem Anlagehorizont von dreißig Jahren – was für einen Zwanzigjährigen der Normalfall ist – bedeutet dieser Kostenunterschied bei einem monatlichen Beitrag von 150 Euro einen Vermögensunterschied von mehreren Zehntausend Euro.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in der Fondsrente mit Auszahlplan eine legitime Alternative, die Langlebigkeitsrisiken absichere. Das ist nicht falsch. Aber es ist auch das Argument jeder Branche, die ihren Marktanteil verteidigt. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützt zwar die stärkere Kapitaldeckung, kritisiert aber gleichzeitig ein geplantes staatliches Standardangebot als wettbewerbsverzerrend – eine Position, die zeigt, wie breit die Interessenkoalition gegen eine klare gesetzliche Bereinigung ist.
Verbraucherschützer halten den 1,5-Prozent-Deckel für zu hoch. Finanztip fordert maximal 0,5 Prozent. Selbst auf Basis des politisch vereinbarten Deckels bleibt Raum für Produkte, die zwar formal unterhalb des Kostendeckels liegen, aber durch Versicherungsmantel-Konstruktionen Rendite abziehen, die dem Sparer nie sichtbar wird.
Der Zug
Klingbeil sollte als Ergänzung zum bestehenden Altersvorsorgereformgesetz eine verbindliche Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie an das Bundeskabinett übermitteln, die Versicherungsmantel-Produkte aus der staatlichen Förderung ausschließt. Das Instrument ist ein Änderungsgesetz zum Altersvorsorgereformgesetz – technisch als Gesetzentwurf der Bundesregierung möglich, wenn das Bundeskabinett ihn bis Ende September beschließt. Das Verfahren ist dasselbe, das bereits für die Frühstartrente genutzt wird: Kabinettsbeschluss, dann parlamentarisches Verfahren mit dem Ziel, die Regeln zum 1. Januar 2027 in Kraft zu haben.
Der erste Schritt ist die Zuleitung eines formellen Änderungsentwurfs an die Koalitionsfraktionen. Das Ministerium kennt die Systematik; die Frühstartrente zeigt, dass ein Kabinettsbeschluss im August 2026 noch in den laufenden Zeitplan passt.
Warum dieser Zug Klingbeils eigener ist
Die Zielfunktion des Bundesfinanzministers ist aus seinen Bundestagsreden und den offiziellen Darstellungen der Bundesregierung klar erkennbar: Er will, dass staatliche Förderung direkt und kostengünstig beim Sparer ankommt, nicht als Subvention für Finanzprodukte mit undurchsichtigen Kostenstrukturen. Dieser Zug ist die Einlösung dieses Versprechens – nicht dessen Ergänzung oder Relativierung.
An den drei Achsen des Hauses: Effizienz-Achse klar positiv, weil staatliche Fördergelder bei Sparern landen statt bei Verwaltungsapparaten. Demokratie-Achse neutral bis positiv – ein transparenteres Produkt stärkt das Vertrauen in staatliche Vorsorgepolitik. Ökologie-Achse neutral; Altersvorsorge-Portfolios sind kein primäres Steuerungsinstrument für Klimaziele.
Der stärkste Einwand
Die Versicherungsbranche wird argumentieren, dass ein vollständiger Ausschluss von Versicherungsmänteln Sparern die Möglichkeit nimmt, Langlebigkeitsrisiken abzusichern – und dass ein reines Depot-Modell keine lebenslange Auszahlung garantiert. Das ist ein ernstes Argument. Die Antwort liegt nicht im Gesetzgeber, sondern in der Produktarchitektur: Eine Lösung wäre, Versicherungsprodukte für die Auszahlungsphase zuzulassen, aber nicht für die Ansparphase, in der der Versicherungsmantel den größten Kostennachteil erzeugt. Klingbeil müsste diese Differenzierung ins Gesetz schreiben – was den Entwurf anspruchsvoller, aber nicht unmöglich macht.
Trägt die Reform am Ende dieselbe Grundkonstruktion wie Riester – staatliche Förderung, breiter Produktkatalog, hohe Vertriebsprovisionen –, hat sich die Reform selbst widerlegt. VW hat Wolfsburg, Klingbeil hat das Altersvorsorgedepot. Beides ist eine Kernzusage. Beides kann noch scheitern.
Prüfstein
- Adressat: Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen
- Zug: Einbringung eines Änderungsentwurfs zum Altersvorsorgereformgesetz, der Versicherungsmantel-Produkte aus der staatlichen Förderung des Altersvorsorgedepots ausschließt oder auf die Auszahlungsphase beschränkt
- Frist: 30.09.2026
- Prüfstein: Hat das Bundesministerium der Finanzen bis zum 30. September 2026 eine Formulierungshilfe oder einen Referentenentwurf mit diesem Regelungsinhalt an die Koalitionsfraktionen übermittelt – ja oder nein?
