Die Mitarbeiterin schildert nicht einvernehmliche sexuelle Kontakte, Belästigung im Büro, in Privaträumen und auf Dienstreisen. Die UN-Kommission ermittelte 18 Monate und legte im Dezember 2025 einen Bericht vor — unveröffentlicht. Drei ICC-Richter erstellten ein Rechtsgutachten — ebenfalls unveröffentlicht. Das Präsidium der Vertragsstaatenversammlung suspendierte Khan am 9. Juni 2026 mit qualifizierter Mehrheit. Nun, am 26. Juli 2026, stimmen 125 Mitgliedstaaten über seine endgültige Absetzung ab; 63 Stimmen genügen.

Dänemark hat sein Votum angekündigt: Ja zur Absetzung, Begründung: „überzeugende Dokumentation einer schweren Dienstpflichtverletzung"., Frankreich ebenso.

Das ist die Sachlage. Sie ist unschön für Khan. Aber die Frage, die sich daneben stellt, ist eine andere.

Wer prüft, was Dänemark „überzeugend" nennt?

Niemand außerhalb des geschlossenen Kreises der Vertragsstaaten, die Zugang zu den vertraulichen Berichten haben. Für die Öffentlichkeit — und damit für die Öffentlichkeit des Gerichts selbst — existieren weder die Sachverhaltsdarstellung der Kommission noch das Rechtsgutachten der Richter. Was bleibt, ist Vertrauen in ein Verfahren, das seine eigene Grundlage verbirgt.

Das ist kein Einwand gegen Khans Suspendierung. Sexuelle Übergriffe durch den ranghöchsten Ankläger eines Gerichts, das Staatschefs verfolgt, wären ein handfester Enthebungsgrund. Das britische Bar Standards Board hat Khan die Anwaltszulassung entzogen. Die Vorwürfe klingen nicht erfunden.

Der Einwand trifft das Verfahren, nicht das Ergebnis.

Vertragsstaaten, die ein Gericht für Accountability-Defizite anderer loben, legen damit einen Maßstab fest — der auf sie selbst zurückfällt.

Dänemark ist Rechtsstaat, ohne Zweifel. Aber die Entscheidungsarchitektur, die es hier nutzt, funktioniert auch dann, wenn eine Mehrheit der 125 Mitgliedstaaten andere Motive hätte. Das Römische Statut sieht für die Absetzung des Anklägers eine absolute Mehrheit vor — keine Zweidrittel-, keine Dreiviertelmehrheit, kein Vetorecht eines unabhängigen Gremiums außerhalb der Staatenkonstellation. Wer die Mechanik lobt, weil sie heute das Richtige produziert, sollte erklären, warum sie es morgen noch täte.

Khan selbst hat das ausgenutzt — rhetorisch zumindest. Er behauptet, Ziel einer Kampagne zu sein, seit er Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Wladimir Putin erwirkte.,, Die USA verhängten daraufhin Sanktionen gegen ihn und weitere ICC-Mitarbeiter., Ob Khan diese politische Angriffsfläche als Schutzschild missbraucht oder ob der politische Kontext seine Verfolgung tatsächlich mitfärbt — das ist die Frage, die der unveröffentlichte Bericht beantworten könnte. Er tut es nicht, weil er nicht veröffentlicht wurde.

Hier liegt das eigentliche Dilemma. Ein Gericht, das auf Transparenz als Legitimitätsressource angewiesen ist, führt sein zentrales Amtsenthebungsverfahren im Wesentlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Vertragsstaaten können das mit dem Schutz der betroffenen Mitarbeiterin begründen — nicht unbedingt falsch. Aber der Effekt ist derselbe: Das Gericht entzieht sich dem Maßstab, den es gegenüber anderen anlegt.

Der stärkste Einwand gegen diese Kritik lautet: Kein nationales Disziplinarverfahren wäre vollständig öffentlich; der Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt hat Vorrang; und die Vertragsstaaten sind — anders als bei politischen Abstimmungen — durch das Verfahren des Römischen Statuts gebunden. Das stimmt alles. Es erklärt, warum das Verfahren so läuft wie es läuft. Es erklärt nicht, warum ein strukturelles Problem mit dem Ergebnis des konkreten Falls entschieden ist.

Denn die Frage, ob Khan abgesetzt werden sollte, und die Frage, ob das Verfahren belastbar ist, sind zwei verschiedene Fragen. Dänemark beantwortet nur die erste.

Das Gericht hat eine Dekade gebraucht, um Haftbefehle gegen amtierende Staatschefs zu wagen. Putin, Netanjahu — die Liste ist kurz und teuer erkauft. Sanktionen, Boykotte, amerikanische Drohungen gegen Richter und Mitarbeiter: Der ICC hat sie in Kauf genommen, weil die Alternative — der stille Rückzug vor dem Mächtigen — sein Dasein sinnlos machte. Diesen institutionellen Mut jetzt durch ein Verfahren zu gefährden, das seine eigene Nachvollziehbarkeit nicht sicherstellen kann, wäre bitter genug.

Die Antwort auf diese Frage liegt in Den Haag — nicht in Kopenhagen.