Der Ausgangspunkt liegt sechs Monate zurück. Am 20. Februar 2026 entschied der Supreme Court, dass der International Emergency Economic Powers Act von 1977 dem Präsidenten keine Befugnis gibt, Zölle zu verhängen. Die Begründung war verfassungsrechtlich eindeutig: Die Steuerhoheit – und damit die Zollhoheit – liegt beim Kongress. Wer Abgaben erhebt, braucht eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung, und IEEPA enthält keine. Schätzungsweise über 160 Milliarden Dollar an IEEPA-Zöllen, die bis zu diesem Datum eingeflossen waren, müssen Importeuren erstattet werden.
Die Regierung reagierte innerhalb von Stunden. Sie kündigte Zölle auf Basis von Section 122 des Trade Act von 1974 an – zunächst zehn Prozent, später bis zu fünfzehneinhalb Prozent – und belegte zusätzlich 60 Handelspartner, darunter die EU und China, mit zehn bis zwölfeinhalb Prozent unter Section 301 desselben Gesetzes. Die offizielle Begründung wechselte: Nicht mehr nationale Sicherheit und Handelsbilanzdefizite, sondern unzureichende Maßnahmen der betroffenen Länder gegen Zwangsarbeit in ihren Lieferketten.
Section 301 des Trade Act von 1974 erlaubt dem Präsidenten, auf „unangemessene oder diskriminierende" Handelspraktiken eines Landes zu reagieren. Die US-Regierung argumentiert, fehlende Durchsetzung von Verboten gegen Zwangsarbeit falle unter diesen Tatbestand. Das Weiße Haus erklärte, man nutze die „gesetzliche Autorität", um Praktiken zu beseitigen, die den US-Handel belasteten – und hält die Zölle für vollständig gedeckt.
Die klagenden Bundesstaaten – darunter New York, Kalifornien, Oregon, Illinois, Michigan, Pennsylvania und weitere – sehen das als Etikettenwechsel, nicht als neue Rechtslage. Letitia James, Generalstaatsanwältin von New York, formulierte es direkt: „Nach der Niederlage vor dem Obersten Gerichtshof versucht die Regierung erneut, mit einer neuen Runde von Zöllen illegal Steuern für Familien und Unternehmen zu erhöhen." Das ist kein rechtliches Argument, sondern eine politische Rahmung – das eigentliche juristische Gewicht liegt woanders.
Der entscheidende Einwand der Kläger ist struktureller Natur. Sie bestreiten nicht, dass Section 301 existiert. Sie bestreiten, dass die Untersuchungen, die die Regierung als Grundlage heranzieht, hinreichend konkret und spezifisch für jeden der 60 Handelspartner sind – statt pauschale Abgaben zu rechtfertigen. Der Vorwurf: Die Zwangsarbeits-Begründung sei ein Vorwand, der 99,4 Prozent der US-Importe erfasst und damit in der Wirkung dieselbe Breite hat wie die als verfassungswidrig eingestuften IEEPA-Zölle. Eine Ermächtigungsnorm, die faktisch unbegrenzt wirkt, verletzt aus Sicht der Kläger die Gewaltenteilung.
Hinzu kommt eine prozessrechtliche Vorentscheidung: Das Court of International Trade hatte bereits die Section-122-Zölle in Frage gestellt, weil ein Handelsbilanzdefizit allein keine ausreichende Voraussetzung für deren Einführung sei. Die Regierung legte Berufung ein und beantragte eine Aussetzung der Vollziehung – eine Praxis, die verhindert, dass Zölle während laufender Berufungsverfahren sofort entfallen. Genau diese Aussetzungs-Anträge machen die Zeitlinie unberechenbar: Selbst wenn das CIT erneut gegen die Regierung entscheidet, können Zölle über Monate weiter gelten.
Das stärkste Gegenargument der Regierung liegt in der Eigenständigkeit von Section 301. Das Gesetz wurde 1974 verabschiedet und seither von mehreren Präsidenten genutzt, zuletzt von Trump in seiner ersten Amtszeit für Strafzölle gegen China. Die Zwangsarbeits-Argumentation ist neu, aber die Norm ist etabliert. Wenn das Gericht akzeptiert, dass jedes der 60 Länder einer legitimen Überprüfung unterzogen wurde – auch wenn diese Überprüfung kurz war –, fällt der Vorwand-Vorwurf. Ob die Untersuchungen substanziell genug waren, wird der Kern der Verhandlung sein.
Dass diese Klage rasch zu einer abschließenden Entscheidung führt, ist unwahrscheinlich. Der bisherige Verlauf der Zollklagen zeigt das Muster: CIT entscheidet, Regierung legt Berufung ein, beantragt Aussetzung, das Verfahren wandert zum Court of Appeals for the Federal Circuit, und von dort gegebenenfalls zurück zum Supreme Court. Der February-Beschluss selbst war das Produkt eines solchen Instanzenzugs, der Monate dauerte.
In drei Monaten wird erkennbar sein, ob das CIT die neuen Klagen zur Sofortprüfung annimmt und einen Eilantrag auf vorläufige Aussetzung stattgibt. Tut es das nicht, bleiben die Zölle während des gesamten Verfahrens wirksam. Tut es das, stellt sich die nächste Frage: Hält die Regierung dieselbe Berufungs-Strategie für Section-301-Zölle durch, die sie bei Section 122 angewendet hat? Die föderale Front der 25 Bundesstaaten hat die Auseinandersetzung eröffnet. Entschieden wird sie frühestens in Washington D.C. – und wahrscheinlich nicht zum ersten Mal.
