Eine Nicht-AfD-Mehrheit ist rechnerisch möglich, aber nur knapp. Sein bester nächster Zug: einen schriftlichen, fristgebundenen Koalitionsauftrag vorlegen, der demokratischen Partnern Klarheit gibt, bevor der Wahlkampf endet.
Kernpunkte
- Die AfD liegt laut Infratest dimap (Mai 2026) bei 41 Prozent, die CDU bei rund 23 Prozent; eine demokratische Mehrheit ohne AfD ist rechnerisch eng, aber möglich — wenn SPD, Grüne oder BSW die 5-Prozent-Hürde schaffen.
- Schulze hat öffentlich erklärt, mit AfD und Linken nicht zu koalieren, aber keinen verbindlichen, schriftlichen Fahrplan vorgelegt, der Partnern Planungssicherheit gibt.
- Ein formeller Koalitionsauftrag — verabschiedet im CDU-Landesvorstand, öffentlich kommuniziert — würde demokratischen Mitbewerbern eine Entscheidungsgrundlage liefern und das Bild der Handlungsfähigkeit schärfen.
- Schulze sollte diesen Schritt noch vor dem 25. August 2026 gehen — er liegt ausschließlich in seiner Zuständigkeit, erfordert keine Bundesratsmehrheit und keine Gesetzgebung.
Vor drei Jahren war die Koalitionsfrage in Sachsen-Anhalt eine Reihenfolge-Übung: CDU zuerst, dann SPD oder FDP als Juniorpartner, fertig. Diese Übung ist abgelaufen. Laut Infratest dimap (Mai 2026) kommt die AfD auf 41 Prozent, die CDU auf rund 23. Selbst wenn SPD (6 Prozent), Grüne (4 Prozent) und BSW (5 Prozent) alle den Einzug schaffen, ist die demokratische Mehrheit im 97-Sitze-Landtag auf den letzten Prozentpunkten der kleinsten Fraktionen gebaut. Fällt eine davon unter die Hürde, steht Sachsen-Anhalt vor einem Parlament, in dem nur eine Regierung unter AfD-Beteiligung oder -Tolerierung rechnerisch in Betracht käme.
Sven Schulze hat in diesem Szenario eine klare Zielaussage: „Die AfD hat keine Mehrheit, und wir werden als CDU dafür sorgen, dass Sachsen-Anhalt stabil und demokratisch regiert wird." Das steht. Was fehlt, ist der nächste Satz — der operative, verbindliche, datierte.
Der Vorschlag. Schulze sollte bis zum 25. August 2026 einen schriftlichen Koalitions- und Regierungsauftrag veröffentlichen — verabschiedet durch den CDU-Landesvorstand, adressiert an alle demokratischen Parteien, die nach dem 6. September im Landtag vertreten sein könnten. Das Instrument ist eine Regierungserklärung in Verbindung mit einem Parteivorstandsbeschluss. Erster Schritt: Einberufung einer Sondersitzung des CDU-Landesvorstands noch in dieser Woche. Kosten: keine nennenswerten. Wirkung: erheblich.
Das Dokument soll drei Dinge leisten. Erstens: eine namentliche Koalitionspräferenz mit Rangfolge (Erstpräferenz, Ausweichoption). Zweitens: ein programmatisches Mindestgerüst — die drei bis fünf Punkte, über die Schulze nicht verhandelt, und die fünf bis zehn Punkte, bei denen er Kompromissbereitschaft signalisiert. Drittens: eine Frist — wann er nach dem Wahltag mit Sondierungsgesprächen beginnt, bis wann er eine handlungsfähige Regierung anstrebt.
Die Lage. Die verfassungsrechtlichen Spielräume sind bekannt: Der neu gewählte Landtag muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren, also bis spätestens 6. Oktober 2026. Die Landesverfassung Sachsen-Anhalts sieht vor, dass der Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der Konstituierung gewählt wird. Das klingt lang — ist es aber nicht, wenn die Mehrheitsarithmetik drei oder vier Parteien verlangt, von denen zwei noch zittern, ob sie überhaupt im Landtag sitzen.
Das BSW hat erklärt, nicht für Schulze stimmen zu wollen, und spricht offen davon, der AfD den Weg zur Regierung freizumachen. Die Linke wiederum signalisiert Gesprächsbereitschaft mit der CDU — und stößt bislang auf formale Ablehnung. SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann kämpft um jeden Prozentpunkt oberhalb der 5-Prozent-Hürde. Für diese Akteure ist der Wahlkampf auch eine Koalitionsfrage: Wofür treten sie an, wenn unklar bleibt, mit wem Schulze hinterher regieren will?
Schulzes Zielfunktion — stabile CDU-geführte Regierung aus der Mitte, AfD fernhalten — ist plausibel und belegt. Aber eine Zielfunktion, die im Konjunktiv bleibt, erzeugt kein Vertrauen. Potenzielle Partner müssen wissen, ob sie als Partner adressiert werden oder nur als Rechengrößen in einem Szenario, das Schulze lieber nicht braucht.
Der Doppel-Test. Für Schulze selbst: Ein verbindlicher Koalitionsauftrag nimmt ihm nichts weg, was er nach der Wahl noch gewinnen könnte — er verkleinert nur den Nebel, in dem die AfD am besten operiert. Für die drei Achsen: Demokratie-positiv (Ausschluss extremistischer Regierungsbeteiligung, Stärkung der demokratischen Willensbildung), ökologisch neutral, effizienzmäßig förderlich (kürzere Sondierungsphase durch vorab geklärte Grundlinien).
Der stärkste Einwand. Schulze könnte argumentieren, ein öffentlicher Koalitionsauftrag vor der Wahl fessele ihn an Konstellationen, die das Wahlergebnis gar nicht hergibt — und stärke die Kleinen auf Kosten der CDU, indem er ihnen eine Existenzgarantie als Koalitionspartner ausstellt. Das ist ein reales taktisches Risiko. Es trifft aber nur teilweise: Ein Koalitionsauftrag, der programmatische Mindestbedingungen formuliert, ist keine Einladung an alle, sondern eine Klärung dessen, was Schulze bereit ist zu tragen. Wer das nicht erfüllen kann oder will, bekommt damit keinen Freifahrtschein. Das Risiko des Schweigens ist größer: Unklarheit über die Regierungsoption begünstigt die Erzählung, die AfD sei ohnehin die einzige Alternative zur Blockade.
Das IWH Halle hat errechnet, dass das AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt ein Haushaltsloch von mindestens 2,2 Milliarden Euro reißen würde. Schulze kann diesen Befund nutzen — aber nur, wenn er gleichzeitig zeigt, was die Alternative ist: nicht nur kein AfD-Programm, sondern ein konkretes Bündnis mit konkreten Inhalten.
Prüfstein
- Adressat: Sven Schulze, Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
- Zug: Sven Schulze sollte bis zum 25. August 2026 einen schriftlichen, vom CDU-Landesvorstand verabschiedeten Koalitions- und Regierungsauftrag für ein demokratisches Bündnis unter Ausschluss von AfD und politischen Extremisten öffentlich vorlegen
- Frist: 25.08.2026
- Prüfstein: Liegt bis zum 25. August 2026 ein öffentliches, schriftliches Dokument vor, das vom CDU-Landesvorstand Sachsen-Anhalt beschlossen wurde und eine Koalitionspräferenz sowie programmatische Mindestbedingungen für die Regierungsbildung nach dem 6. September 2026 benennt — ja oder nein?
