Seit 2001 führt das Bundeskriminalamt (BKA) eine eigene Statistik zur politisch motivierten Kriminalität (PMK). Das System läuft über den Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK): Die Landespolizeien erfassen Vorgänge, melden sie an die Landeskriminalämter, diese leiten sie an das BKA weiter, das die Bundeszahlen zusammenführt und jährlich veröffentlicht. Zuvor galten nur Extremismus-Kategorien – das neue System sollte auch Hasskriminalität systematisch sichtbar machen.

Was die Statistik zählt – und wie

PMK ist kein Straftatbestand, sondern ein Erfassungskriterium. Eine Tat gilt als politisch motiviert, wenn „die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet". Diese Würdigung nehmen die ermittelnden Beamten auf Grundlage der Tatumstände vor – ein Schritt, der vor dem Urteil eines Staatsanwalts oder Richters steht.

Was zählt, sind Anzeigen und Ermittlungsverfahren, nicht rechtskräftige Schuldsprüche. Die Aufklärungsquote bei politisch motivierten Straftaten lag 2025 bei 41,2 Prozent; bei der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik waren es 57,9 Prozent.

Die PMK gliedert sich in Phänomenbereiche: PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie sowie eine Residualkategorie. Eine Tat wird PMK-rechts zugeordnet, wenn Anhaltspunkte für Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus vorliegen. Innerhalb jedes Phänomenbereichs wird zwischen Straftaten insgesamt und Gewalttaten unterschieden; Gewalttaten bilden die Teilmenge schwerer Delikte – unter anderem Körperverletzung, Raub, Brandstiftung, Tötungsdelikte.

Die Zahlen: 2023 bis 2025

Für 2023 weist das BKA im Bereich PMK-rechts 28.945 Straftaten insgesamt aus, was einem Anstieg von 23,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die politisch motivierten Gewalttaten insgesamt sanken 2023 um 11,9 Prozent auf 3.561 Fälle.

Im Jahr 2024 stieg die Gesamtzahl politisch motivierter Straftaten auf 84.172 an – plus 40,2 Prozent, der stärkste prozentuale Zuwachs seit Einführung des KPMD-PMK 2001. Für PMK-rechts meldeten die Länder 42.788 Straftaten, darunter 1.488 Gewaltdelikte. Rechtsmotivierte Gewalttaten stiegen gegenüber 2023 um 17,2 Prozent.

2025 setzte sich der Trend fort: 85.837 politisch motivierte Straftaten insgesamt, ein erneuter Höchststand seit Einführung der Statistik. PMK-rechts bleibt mit 42.544 Straftaten der zahlenmäßig stärkste Phänomenbereich – mehr als die Hälfte aller registrierten Taten. Die rechten Gewaltdelikte stiegen gegenüber 2024 um 7,4 Prozent auf 1.598 Fälle, der höchste Wert seit 2016. Die politisch motivierten Gewalttaten insgesamt wuchsen um rund 1,2 Prozent auf 4.156 Delikte.

Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt (CSU) erklärte bei der Vorstellung der Zahlen im Juni 2026 gemeinsam mit BKA-Präsident Holger Münch, die größte Gefahr gehe weiterhin vom Rechtsextremismus aus. Zugleich hob Dobrindt einen auffälligen Gegentrend hervor: Die linksmotivierten Gewalttaten stiegen 2025 um 42 Prozent, die Straftaten in diesem Bereich insgesamt um rund 35 Prozent auf 13.490 Delikte.

Fremdenfeindlichkeit als Unterkategorie

Innerhalb der PMK-rechts trägt jede Tat zusätzlich eine Motivkennzeichnung. „Fremdenfeindlichkeit" zählt zur Hasskriminalität und bezeichnet Taten, die sich gegen Personen aufgrund von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit richten. 2025 erfasste die Polizei in diesem Bereich 19.484 fremdenfeindliche Straftaten – auf einem konstant hohen Niveau.

Hasskriminalität insgesamt – also Taten mit gruppenfeindlichem Motiv über alle Phänomenbereiche hinweg – erreichte 2025 mehr als 22.000 Fälle; ein Drittel davon fand im Internet statt. Antisemitische Straftaten stiegen 2025 auf 6.548 Delikte, ebenfalls ein Höchststand.

Die Motivkennzeichnung erfolgt durch die Polizei im Erfassungsschritt, nicht durch einen Staatsanwalt oder Richter. Das ist der entscheidende Punkt für jede Lektüre der Zahlen: Sie bilden ab, was die Polizei bei der Anzeigeaufnahme und Ermittlung als wahrscheinlich politisch motiviert einordnet.

Was der Verfassungsschutz gesondert bewertet

Neben der polizeilichen PMK-Statistik führt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine eigene Kategorisierung. Es stuft Bestrebungen als rechtsextremistisch ein, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind – gemessen an nationalistischen, rassistischen oder staatsautoritären bis totalitären Weltanschauungen. Die Einstufung einer Gruppierung folgt abgestuften Kategorien: Prüffall, Verdachtsfall, gesichert extremistisch. Erst die letzte Kategorie erlaubt schärfere nachrichtendienstliche Mittel.

Der Verfassungsschutz misst also nicht Straftaten, sondern politische Bestrebungen und Organisationen. Die PMK-Statistik und die Verfassungsschutzberichte sind parallele, voneinander unabhängige Systeme mit verschiedenen Gegenständen.

Was die Statistik nicht zeigt

Die Opferberatungsstellen im Verbund VBRG – Zusammenschluss der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – dokumentierten für 2024 insgesamt 3.453 rechte, rassistische und antisemitisch motivierte Angriffe, was einem Anstieg von einem Viertel gegenüber dem Vorjahr entsprach. Diese Zahl liegt deutlich über der polizeilich erfassten Zahl der Gewaltdelikte in PMK-rechts (1.488 für 2024). Der VBRG weist ausdrücklich auf eine Untererfassung durch Strafverfolgungsbehörden hin.

Das strukturelle Gefälle hat mehrere Gründe: Nicht jeder Übergriff wird angezeigt; nicht jede Anzeige wird als PMK eingestuft; und die Motivfeststellung durch die Polizei kann von der Wahrnehmung der Betroffenen abweichen. Beide Zählungen – die polizeiliche und die der Beratungsstellen – messen dasselbe Phänomen mit verschiedenen Zugängen und kommen deshalb zu verschiedenen Ergebnissen.

Erkennbar wird das Ausmaß rechter Gewalt also in Grenzen des Hellfelds, das die PMK-Statistik abbildet. Was als Nächstes zeigen wird, ob die Reihe belastbar ist: das Verhältnis zwischen BKA-Jahresbericht und VBRG-Jahresbilanz für 2025, die im Frühjahr 2027 vorliegen dürften. Stimmen die Richtungen überein, spricht das für die Robustheit der Trendaussage – bei aller Differenz in den absoluten Zahlen.