Der französische Verfassungsrat kippte am 14. August 2026 das pauschale Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige als unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre. Das Urteil trifft nicht nur eine Formalie: Ein Verbot, das Alter, Reife und Elternwillen ignoriert, löst kein Schutzproblem — es verschiebt es. Europäische Alternativen existieren bereits: Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen zu Risikobewertungen und Schutzmaßnahmen, ohne Grundrechte pauschal zu suspendieren. Wer Algorithmen wirklich regulieren will, muss die Plattformen zwingen — nicht die Kinder sperren.

Der Verfassungsrat hat das Gesetz nicht aufgehoben, weil ihm der Schutz von Minderjährigen gleichgültig wäre. Er hat es aufgehoben, weil ein pauschales Zugangsverbot das falsche Werkzeug ist — gemessen am Maßstab der freiheitlichen Demokratie, die Grundrechte auch dann nicht suspendiert, wenn der Zweck gut klingt.

Zunächst das stärkste Argument der anderen Seite. Es gibt valide empirische Befunde: Jugendliche verbringen Stunden täglich auf Plattformen, die algorithmisch auf maximale Verweildauer optimiert sind. Angstzustände, Schlafstörungen, Essstörungen — der kausale Zusammenhang ist in der Forschung nicht abschließend geklärt, aber auch nicht wegzureden. Und wenn Eltern faktisch überfordert sind, wenn jeder Haushalt seinen eigenen Bildschirmkampf führt, dann hat ein Staat, der Rahmenbedingungen setzt, gute Gründe, einzugreifen. Dieses Argument verdient Respekt.

Es trägt aber nicht das Mittel, das Macron wählte.

Das Gesetz verbot TikTok, Snapchat, Instagram, YouTube-Funktionen, bestimmte Messenger und Online-Spiele für alle unter 15 Jahren — pauschal, ohne Unterschied nach Reife, ohne Elternoption, ohne Rücksicht auf die konkreten Risiken der jeweiligen Plattform. Der Verfassungsrat hielt dagegen, dass weder Alter noch Reife noch familiäre Situation berücksichtigt wurden und auch keine klaren Bedingungen für den Altersnachweis für alle Nutzer vorgesehen waren. Ein Vierzehnjähriger, der YouTube-Tutorials für seine Schularbeit nutzt, fiel genauso unter das Verbot wie einer, der stundenlang Kurzvideos konsumiert. Das ist nicht Schutz — das ist administrative Bequemlichkeit.

Entscheidend ist das Kriterium: In einer freiheitlichen Demokratie trägt der Staat die Beweislast, wenn er Grundrechte einschränkt. Die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gilt auch für Minderjährige; das Erziehungsrecht liegt zuerst bei den Eltern, nicht beim Präsidenten. Ein pauschales Verbot kehrt diese Logik um: Es unterstellt, dass kein Kind unter 15 Jahren jemals legitimen Grund haben könnte, soziale Medien zu nutzen — und dass kein Elternteil in der Lage wäre, diese Entscheidung zu treffen. Das ist paternalistisch gegenüber den Kindern und entmündigend gegenüber den Familien.

Die eigentliche Frage bleibt dabei unbeantwortet: Warum sind die Algorithmen so beschaffen, wie sie sind? TikTok, Instagram und Snapchat sind nicht deshalb problematisch, weil Kinder sie nutzen — sie sind problematisch, weil sie auf maximale Suchtdynamik ausgelegt sind, für alle Altersgruppen. Ein Verbot, das Kinder ausschließt und die Plattformen unverändert lässt, trifft das Problem an der falschen Stelle. Es schützt nicht — es verschiebt.

Europa hat dafür ein besseres Instrument. Der Digital Services Act, seit dem 17. Februar 2024 vollumfänglich anwendbar, verpflichtet sehr große Plattformen zu Risikobewertungen, zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige und zur Rechenschaft gegenüber Regulierungsbehörden. Die EU-Kommission veröffentlichte am 14. Juli 2025 Leitlinien zum Schutz Minderjähriger, ein Expertengremium empfahl im Juli 2026 Zugangsbeschränkungen für unter 13-Jährige — differenziert, plattformspezifisch, mit Datenschutzanforderungen. Das EU-Parlament forderte im November 2025 ein Mindestalter von 16 Jahren, ebenfalls europaweit. Dieser Weg ist langsamer, mühsamer — und trifft die Verursacher statt der Betroffenen.

Macron weiß das. Er hat die Regierung beauftragt, bis Frühjahr 2027 einen neuen Entwurf vorzulegen. Die Frage ist, ob dieser Entwurf die Plattformen in die Pflicht nimmt — oder erneut versucht, das Problem durch einen Zugangsriegel zu lösen, der diesmal verfassungskonformer verpackt ist.

Ein Staat, der Jugendliche vor Algorithmen schützen will, indem er ihre Grundrechte suspendiert, erklärt nicht die Freiheit — er erklärt seine eigene Hilflosigkeit gegenüber den Konzernen, die er eigentlich regulieren müsste. Die Antwort liegt in Paris und Brüssel, nicht in der Logout-Schaltfläche.