Selbstgebaute Raketen, handelsübliche Pyrotechnik, ein Angriff auf einen der größten Stromknoten Ostdeutschlands: Das Ereignis bei Jänschwalde ist kein Einzelfall, sondern ein Belastungstest für eine Schutzarchitektur, die gerade erst aufgebaut wird.

Das Stromnetz ist kein monolithisches System, sondern ein Geflecht aus Tausenden Einspeisepunkten, Leitungen und Umspannstationen. Jänschwalde liegt an einem dieser Knotenpunkte: Das Braunkohlekraftwerk der Leag speist in das Höchstspannungsnetz ein, Betreiber ist 50Hertz, einer der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Das Umspannwerk Turnow-Preilack verteilt den Strom weiter. Was dort am 1. September passierte, beschreibt 50Hertz nüchtern: selbstgebaute Flugkörper, ähnlich Silvesterraketen, an mehreren Leitungen gezielt eingesetzt, in zwei Fällen leitfähiges Material erfolgreich in die Hochspannungsleitung eingebracht, Kurzschluss, Unterbrechung. Block B des Kraftwerks Jänschwalde fiel aus; ob das direkt mit dem Anschlag zusammenhängt, prüft die Leag noch.

Brandenburgs Innenminister Jan Redmann sprach von einem „Anschlag", Wirtschaftsministerin Martina Klement und Infrastrukturminister Robert Crumbach besichtigten den Tatort. Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen. Motiv und Täterschaft: offen. Linksextremistische Gruppen haben sich in der Vergangenheit zu ähnlichen Angriffen auf Starkstromleitungen bekannt — ein Zusammenhang zum Vorfall in Turnow-Preilack ist bisher nicht belegt.

Das Werkzeug war simpel. Das ist der analytisch relevante Befund. Für einen Angriff auf eine Höchstspannungsleitung braucht man offenbar weder Sprengstoffkenntnisse noch Insiderwissen, sondern Silvesterraketen und die Bereitschaft, sie gezielt abzufeuern. Dass Netzbetreiber nach § 11 EnWG und dem IT-Sicherheitskatalog des BSI zu einem Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 verpflichtet sind, hilft gegen Pyrotechnik aus dem Supermarkt wenig. Kritiker weisen zudem darauf hin, dass Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, Teile ihrer Netztopografie öffentlich zugänglich zu machen — ein Widerspruch im Regulierungsrahmen, den das KRITIS-Dachgesetz nicht auflöst.

Dieses Gesetz ist seit März 2026 in Kraft. Es setzt die EU-CER-Richtlinie um und erweitert den Kreis verpflichteter Unternehmen von rund 2.000 auf über 30.000. Betreiber kritischer Anlagen müssen sich beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) registrieren, Risikoanalysen vorlegen und Resilienzpläne erarbeiten. Physische Schutzanforderungen — Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung — sind erstmals bundesweit verbindlich. Welche konkreten Nachrüstungsauflagen für Umspannwerke gelten, in welcher Frist und mit welcher Prüftiefe, ist aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht präzise rekonstruierbar.

Das Bundeswirtschaftsministerium sagt, ein vollständiger physischer Schutz jedes Strommastens sei „wirtschaftlich und praktisch nicht umsetzbar". Das ist zutreffend: 1,8 Millionen Kilometer Leitungsnetz. Die Schlussfolgerung, sich auf „für das Gesamtsystem essenzielle Infrastrukturen" zu konzentrieren, ist folgerichtig — aber die Liste dieser essenziellen Punkte ist nicht öffentlich. Welche Umspannwerke als systemkritisch eingestuft sind, welchen Schutzstandard sie tatsächlich haben und ob Turnow-Preilack dazu gehört: Das bleibt im Dunkeln, aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen, aber auch als Blindstelle für jede externe Bewertung.

Das BKA zählte 2025 rund 321 Sabotageverdachtsfälle gegen kritische Infrastrukturen, im ersten Quartal 2026 kamen weitere rund 60 sabotagerelevante Straftaten hinzu — Brandstiftungen an Energieinfrastruktur, Sprengvorrichtungen im Bahnverkehr. Der Anschlag auf ein Berliner Umspannwerk im Januar 2026 führte zu einem mehrtägigen Stromausfall für Zehntausende Haushalte. Die Bedrohungslage steigt, die Täterseite bleibt heterogen: staatlich gesteuerte Akteure, linksextremistische Gruppen, organisierte Kriminalität — und zunehmend Angreifer, deren Zuordnung offen bleibt.

Der Versicherungsökonom Christof Wittwer vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme hat auf ein strukturelles Problem hingewiesen: Sensible Daten zur Netztopografie sind im Internet zugänglich; Angreifer müssen nicht infiltrieren, sie müssen nur suchen. Lösungsansätze wie physische Härtung kritischer Knotenpunkte und Redundanzen im Netzdesign klingen nach Standard — sind es im Netz der Energiewende aber nicht vollständig. Dezentralisierung schafft neue Einspeisepunkte, neue Leitungsverläufe, neue potenzielle Angriffspunkte; die Schutzlogik zentraler Großkraftwerke lässt sich nicht 1:1 auf ein dezentrales System übertragen.

Ob die Resilienzpläne, zu denen das KRITIS-Dachgesetz verpflichtet, schnell genug greifen, wird sich an Vorfällen wie dem in Jänschwalde messen lassen. Die erste Probe war ein zweistellige Anzahl Silvesterraketen. Das BBK selbst stuft einen großflächigen Stromausfall als „äußerst unwahrscheinlich", aber als plausibles Worst-Case-Szenario ein. Wie weit die reale Infrastruktur heute von diesem Szenario entfernt ist, lässt sich von außen nicht belastbar beziffern — das ist die ehrliche Grenze dieser Einschätzung.

In drei Monaten wird erkennbar sein, ob das LKA Brandenburg die Täterschaft klären konnte, ob 50Hertz konkrete Nachrüstungen ankündigt und ob das BBK den Vorfall zum Anlass nimmt, seine Mindeststandards für physische Schutzmaßnahmen an Umspannwerken öffentlich zu präzisieren. Bleibt das aus, war Jänschwalde kein Weckruf — sondern ein weiterer Fall in der BKA-Statistik.