An dem Morgen des 1. September 2026 fanden Techniker des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz an dem Umspannwerk in Turnow-Preilack, das das Kraftwerk Jänschwalde mit dem Höchstspannungsnetz verbindet, mehrere selbstgebaute Sprengvorrichtungen. Kein Stromausfall diesmal. Aber das war Glück, keine Sicherheit.

Dietmar Woidke hat die richtigen Worte gefunden. „Die besorgniserregend hohe Frequenz derartiger Vorfälle zeigt, dass wir unsere Infrastrukturen entschlossen schützen müssen", sagte er am selben Tag. „Wer versucht, kritische Infrastruktur zu sabotieren und das gesellschaftliche Leben zu lähmen, greift die ganze Bevölkerung an." Beides stimmt. Beides ist nicht genug.

Woidke ist der Ministerpräsident eines Bundeslandes, in dem Umspannwerke stehen, auf die geschossen wird. Er hat die Richtlinienkompetenz über sein Kabinett. Er regiert in einer Koalition, in der Innenminister Jan Redmann (CDU) bereits eine Gesetzesinitiative zur Drohnenabwehr durch Kritis-Betreiber vorbereitet. Die Zuständigkeit ist da. Was fehlt, ist die Verordnung.

Der Zug: eine Dringlichkeitsverordnung, außerordentlich einberufen.

Woidke sollte noch in dieser Woche eine außerordentliche Kabinettssitzung einberufen und eine landesrechtliche Dringlichkeitsverordnung verabschieden, die alle Betreiber von Höchstspannungs-Umspannwerken und zentralen Netzknoten in Brandenburg verpflichtet, innerhalb einer gesetzten Frist physische Sicherheitssperren, Videoüberwachung und — soweit rechtlich vorbereitbar — Drohnenabwehrsysteme nachzurüsten.

Das Instrument liegt bereit. Das Brandenburgische Ordnungsbehördengesetz (OBG) ermächtigt Ordnungsbehörden zum Erlass von Verordnungen zur Gefahrenabwehr (§ 24 ff. OBG). Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) verpflichtet das Land, Festlegungen zum langfristigen und nachhaltigen Schutz kritischer Infrastruktur zu treffen. Beide Normen sind keine Erfindung für diesen Fall — sie warten auf ihn.

Die Lage, entfaltet.

Turnow-Preilack ist kein Einzelfall. Anschläge auf Strom- und Industrieanlagen im ostdeutschen Raum häufen sich in einem Rhythmus, der Zufallstheorie aushöhlt. Das Umspannwerk bei Jänschwalde ist ein Knotenpunkt: Es verbindet das Kraftwerk mit dem Übertragungsnetz von 50Hertz — ein Ausfall hätte weitreichende Folgen für die Versorgungssicherheit im Südosten Brandenburgs und darüber hinaus.

Das Kritis-Dachgesetz des Bundes ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Es setzt bundeseinheitliche Mindeststandards, verpflichtet Betreiber zur Risikoanalyse und zur Meldung von Vorfällen, und gibt den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit, zusätzliche Anlagen zu identifizieren — insbesondere unterhalb der bundesweiten Schwellenwerte. Brandenburg hat von diesem Spielraum bislang keinen formellen Gebrauch gemacht, der über allgemeine Schutzbekundungen hinausgeht.

Woidkes eigene Zielfunktion ist klar: Er will die Versorgungssicherheit sichern, die öffentliche Sicherheit seiner Bevölkerung schützen und Brandenburgs Position als Energieland — mit hohem Anteil erneuerbarer Erzeugung und entsprechend dichter Netzinfrastruktur — nicht zur Schwachstelle werden lassen. Der Anschlag vom 1. September konfrontiert ihn mit der Frage, ob seine Reaktion dazu proportional ist.

Der Doppel-Test.

Für Woidke ist der Zug der beste verfügbare, weil er an seiner eigenen Zielfunktion gemessen keinen Widerspruch erzeugt: Eine Dringlichkeitsverordnung sichert Infrastruktur, die er selbst für schützenswert erklärt, und sie stärkt seine Handlungsfähigkeit als Sicherheitspolitiker in einem Bundesland, das im Osten Deutschlands besondere Exposition hat.

An den drei Achsen: Die Demokratie-Achse ist nicht belastet — die Verordnung reguliert Betreiberpflichten, greift nicht in Grundrechte ein und unterliegt der Normenkontrolle. Die Effizienz-Achse spricht für die Verordnung: Sie ist schneller als ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren und belastet die Verwaltung nicht mit einem neuen Behördenapparat. Die Ökologie-Achse ist neutral bis positiv — ein geschütztes Stromnetz ist Voraussetzung für den Betrieb erneuerbarer Erzeugungsanlagen.

Der stärkste Einwand.

Er kommt aus zwei Richtungen. Erstens: Die Rechtsgrundlage für eine Dringlichkeitsverordnung, die private Betreiber unter Umgehung üblicher Verfahren zu konkreten Investitionen verpflichtet, ist juristisch nicht trivial. Das OBG und das BbgBKG liefern Ansätze, aber keine fertige Ermächtigungsnorm für eine operative Nachrüstungspflicht in diesem Umfang. Zweitens: Der BDEW hält bundeseinheitliche Regelungen für sinnvoller als Länderinitiativen und warnt vor offenen Haftungs- und Finanzierungsfragen.

Beides trifft teilweise. Die juristische Präzision ist das handwerkliche Problem beim Erlass — Woidke müsste in der Kabinettssitzung Justizministerium und Innenministerium einbinden und die Verordnung auf die tragfähigste Norm stützen. Dass das schwieriger ist als eine Pressemitteilung, ist kein Argument gegen die Verordnung, sondern gegen Verzögerung. Und der BDEW-Einwand mit den bundeseinheitlichen Regeln unterschlägt, dass das Kritis-Dachgesetz den Ländern genau diesen Spielraum lässt — nicht als Einladung zur Untätigkeit, sondern als Aufforderung zur Ergänzung. Brandenburg ist das erste Bundesland, das Drohnenabwehr durch Kritis-Betreiber vorbereitet. Die Präzedenz, voranzugehen, ist gesetzt.

Ein Wort verdient Schärfe: gut darin, die Lage zu benennen, und deutlich langsamer darin, sie rechtlich zu greifen. Das ist keine Kritik an einer Person, sondern eine Beschreibung eines Musters — das Woidke mit einer Kabinettsentscheidung unterbrechen kann.

Prüfstein

  • Adressat: Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg
  • Zug: Einberufung einer außerordentlichen Kabinettssitzung und Erlass einer landesrechtlichen Dringlichkeitsverordnung, die Betreiber von Höchstspannungs-Umspannwerken und zentralen Netzknoten in Brandenburg zur sofortigen physischen Nachrüstung verpflichtet
  • Frist: 15.09.2026
  • Prüfstein: Erlass und Veröffentlichung der Dringlichkeitsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Brandenburg bis zum 15. September 2026 — ja oder nein